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Visum zum Schulbesuch

Children on their first school day. In Germany, children get a cardboard-cornet, the “Schultüte”, filled with sweets and school material on their first day in primary school.

Children on their first school day. In Germany, children get a cardboard-cornet, the „Schultüte“, filled with sweets and school material on their first day in primary school., © picture-alliance.de

Artikel

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Visum für einen Schulbesuch in Deutschland erteilt werden. Hier finden Sie die Informationen dazu.

Allgemeine Informationen

Eine Visumerteilung zum Zweck des Schulbesuchs ist frühestens ab der 9. Klassenstufe möglich, wenn die Eltern die Kosten für den Schulbesuch tragen. Bei der Schule muss es sich um eine allgemeinbildende Schule mit internationaler Ausrichtung handeln, die zum Abitur oder einem vergleichbaren Abschluss führt. Die Klassen müssen aus Schülern verschiedener Staatsangehörigkeiten zusammengesetzt sein. In der Regel handelt es sich um ein Internat, die Schule stellt also auch eine Unterkunft.

Bei Minderjährigen unter 18 Jahren müssen die Eltern zwingend damit einverstanden sein, dass das Kind alleine nach Deutschland reist.

Hinweis: Die folgenden Informationen beziehen sich nicht auf Schüleraustauschprogramme. Wenn Sie einen zeitlich befristeten Aufenthalt im Rahmen eines Austausches planen, sind andere Unterlagen erforderlich. Setzen Sie in diesem Fall bitte rechtzeitig direkt per Mail mit der Visastelle in Verbindung.

Vorzulegende Unterlagen

In Ihrem Antragsformular geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, drucken Sie es und unterschreiben Sie es selbst.

Bei Minderjährigen muss die Person den Antrag unterschreiben, die zur gesetzlichen Vertretung berechtigt ist (z.B. die Eltern).

Link zum Formular „VIDEX

Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm)

Informationen zu biometrischen Passfotos finden Sie hier: Fotomustertafel.

Bitte kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei.

Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Bitte legen Sie folgende Unterlagen im Original mit je einer einfachen Kopie vor. Bitte fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück.

Bitte lassen Sie alle Dokumente, die nicht bereits in deutscher Sprache verfasst sind, ins Deutsche übersetzen. Ausnahme: englischsprachige Unterlagen.

Bitte sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:

Vietnamesische Urkunden müssen vorab legalisiert werden (zur Legalisation siehe Link: Legalisation öffentlicher vietnamesischer Urkunden - Auswärtiges Amt (diplo.de)

Wenn ein sorgeberechtigter Elternteil nicht persönlich bei der Antragstellung anwesend ist, muss die Einverständniserklärung mit Beglaubigung der Unterschrift durch eine deutsche Behörde abgegeben werden. Die Beglaubigung kann in Vietnam nur an einer deutschen Auslandvertretung vorgenommen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: (Link: https://vietnam.diplo.de/vn-de/service/kopien--und-unterschriftsbeglaubigungen/1264660)

Hinweis: Das vietnamesische Recht kennt grundsätzlich nur die gemeinsame elterliche Sorge. Dies gilt auch im Fall der Scheidung – denn als Scheidungsfolge wird nicht über das Sorgerecht verhandelt, sondern nur über die Lebens- und Betreuungssituation des Kindes. Hieran ändern in der Regel auch nachträgliche „Sorgerechtsübertragungen“ nichts.

Ist ein Elternteil allein sorgeberechtigt, muss als Nachweis die legalisierte Sterbeurkunde, legalisierte Verschollenheitserklärung des anderen Elternteils oder ein legalisierter gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden. (zur Legalisation siehe Link: Legalisation öffentlicher vietnamesischer Urkunden - Auswärtiges Amt (diplo.de))

Ausnahme: Bei nicht-ehelichen Kindern, in deren Geburtsurkunde kein Vater eingetragen wurde, ist kein weiterer Nachweis über die alleinige Sorgeberechtigung der Mutter erforderlich.

Passkopien von beiden oder dem allein sorgeberechtigten Elternteil

Bitte legen Sie Nachweise über die bisherige schulische Laufbahn vor. Das letzte Zeugnis muss in jedem Fall vorgelegt werden.

Aus der Aufnahmebestätigung der Schule in Deutschland oder dem Schulvertrag muss hervorgehen, welche Schulform und welche Klassenstufe besucht werden soll. Es müssen auch die anfallenden Kosten angegeben sein.

Legen Sie eine Bestätigung der Internatsunterbringung oder einen Internatsvertrag vor. Wenn die Unterbringung in einer Gastfamilie vorgesehen ist, legen Sie bitte einen Nachweis mit Adressangabe vor.

Bescheinigung der Schule, dass die Schulgebühren für das erste Jahr entrichtet wurden

Die Schule oder eine andere in Deutschland lebende Person muss eine förmliche Verpflichtungserklärung gem. § 66 - 68 AufenthG abgeben.

· Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.

· Sprachzertifikate der telc GmbH

· Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)

· „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER)

· Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums

Hinweis: Wenn ein Sprachkurs vor dem Schulbesuch vorgesehen ist und Sie bereits Vorkenntnisse haben, ist es hilfreich für Ihren Antrag, wenn Sie entsprechende Nachweise einreichen (z.B. Zertifikat oder Teilnahmebestätigung eines Deutschkurses).

· Anmeldebestätigung der Sprachschule – daraus müssen die Dauer des Kurses und das Kursniveau hervorgehen.

· Zahlungsnachweis für die Kursgebühr

· Nachweis über die Unterkunft während des Sprachkurses

· Nachweis über die Finanzierung Ihres Lebensunterhalts während des Sprachkurses – der Nachweis kann durch eine förmliche Verpflichtungserklärung (siehe oben) oder ein Sperrkonto erbracht werden.

Versicherungsschutz für die Dauer des Visums ist erst vorzulegen, wenn das Visum ausgestellt werden kann. Sie werden von der Visastelle telefonisch benachrichtigt.

In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um Ihren Antrag abschließend prüfen zu können.

Terminvereinbarung

Die Antragsunterlagen müssen Sie persönlich an der Botschaft abgeben. Einen Termin dafür vereinbaren Sie hier: Terminvergabesystem

Gebühren

Die Visumgebühr beträgt für Antragstellende unter 18 Jahren 37,50 Euro (für Antragstellende über 18 Jahre 75 Euro), zahlbar in bar in vietnamesischen Dong.

Bearbeitungszeit

Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretung keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Auslandsvertretung erfolgen. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit ca. drei Monate. Im Einzelfall kann es auch länger dauern.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag in jedem Fall mit ausreichend Vorlauf vor Ihrer geplanten Einreise.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit von drei Monaten ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Nach der Einreise

Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun.

Nehmen Sie nach der Einreise Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.

Haftungsausschluss

Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.


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