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Lebensbescheinigung

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14.08.2025 - Artikel

Ihre Rentenkasse in Deutschland wird Sie einmal im Jahr bitten, das Formular „Lebensbescheinigung“ mit Unterschriftsbeglaubigung zu übersenden. Informationen zur Lebensbescheinigung finden Sie hier.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie aus Deutschland von einer deutschen Rentenkasse eine Rente beziehen, werden Sie einmal im Jahr aufgefordert, eine Lebensbescheinigung auszufüllen. Ihre Identität sicherzustellen, muss Ihre Unterschrift bei diesem Formular beglaubigt werden.

Vorzulegende Unterlagen

Diese kommen Sie einmal im Jahr von Ihrer Rentenkasse zugeschickt. Alternativ lassen sich Vordrucke auch auf den Internetseiten der Rentenkassen finden.

Bitte bringen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis mit, damit Ihre Identität festgestellt werden kann.

Terminvereinbarung

Sie müssen grundsätzlich persönlich erscheinen. Es wird hier kein Termin zur Vorsprache benötigt. Die Vorsprache an der Botschaft Hanoi ist nur mittwochs von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr möglich. Am Generalkonsulat Ho-Chi-Minh-Stadt ist eine Vorsprache nur montags, dienstags und donnerstags von 08:30 Uhr bis 09:30 Uhr möglich.

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Lebensbescheinigung selbst auszufüllen, ist im Teil B der Lebensbescheinigung die Person aufzunehmen, die bei der amtlichen Stelle vorgesprochen hat. Der entsprechende Nachweis (z. B. ärztliches Attest) ist mit der Lebensbescheinigung einzureichen.

Gebühren

Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung für Renten- und Pensionszwecke ist grundsätzlich gebührenfrei (Ausnahmen: Betriebsrenten/VBL-Renten, Zusatzrenten, z.B. aus der privaten Rentenversicherung oder ausländische Renten, Gebühr: 60,00 €, zahlbar in bar vietnamesische Dong zum aktuellen Zahlstellenkurs).

Haftungsausschluss

Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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