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Führerschein

Ein EU-Führerschein schaut aus einer Hosentasche raus.

EU-Führerschein, © picture-alliance/ dpa

Artikel

Informationen zum Thema „Führerschein“

Umtausch von Führerscheinen

Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten deutschen Führerscheine müssen in den nächsten Jahren umgetauscht werden. Nähere Informationen, auch zu den Umtauschfristen, finden Sie hier.

Verlust des deutschen Führerscheins im Ausland

Wenn Sie keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben und Ihren Führerschein im Ausland verlieren, ist die Führerscheinstelle des letzten deutschen Wohnortes für die Ersatzausstellung zuständig. Die deutschen Auslandsvertretungen können keine Führerscheine ausstellen.

Das Verfahren für die Antragstellung aus dem Ausland ohne persönliches Erscheinen bei der Führerscheinstelle ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Oft sind auf der Internetseite der jeweiligen Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung Hinweise zum Verfahren aufgeführt.

Anerkennung deutscher Führerscheine in Vietnam

Wer im Besitz eines gültigen, in Deutschland ausgestellten internationalen Führerscheins ist, darf die gemäß Führerschein zugelassene Fahrzeugklasse auch in Vietnam führen. In diesem Fall ist eine Umschreibung des ausländischen in einen vietnamesischen Führerschein nicht mehr nötig. Zu beachten ist, dass das Fahren von Motorrädern oder Motorrollern über 50 cm³ Hubraum mit einem Führerschein der Klasse B nicht erlaubt ist.

Gültigkeit ausländischer Führerscheine in Deutschland

Wenn Sie Inhaber eines gültigen nationalen Führerscheins sind, können Sie bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland unbefristet ein Kraftfahrzeug der Klasse führen, für die Ihr Führerschein ausgestellt ist.

Sofern nicht zusätzlich ein internationaler Führerschein mitgeführt wird, ist eine deutsche Übersetzung des Führerscheins mitzuführen. Übersetzungen dürfen u. a. deutsche Automobilclubs, gerichtlich bestellte und allgemein vereidigte Dolmetscher und Übersetzer sowie amtliche Stellen des Ausstellungsstaates anfertigen.

Nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland besteht die Fahrberechtigung noch sechs Monate. Danach wird Ihr Führerschein nicht mehr anerkannt. Für die weitere Teilnahme am deutschen Straßenverkehr ist dann ein deutscher Führerschein erforderlich. Auskunft zum Verfahren zur Erteilung eines deutschen Führerscheins erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle in Deutschland.

Weitere Informationen

Ab 2022 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine schrittweise umgetauscht werden. Weitere Informationen dazu, wann Sie Ihren Führerschein spätestens umtauschen müssen, finden Sie in unserem Artikel.

Umtausch von Führerscheinen

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