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Checkliste für die Beantragung von Visa (Familienbesuch)
Passkontrolle © colourbox
Bitte wählen Sie diese Visumkategorie, wenn Sie nach Deutschland reisen möchten, um Verwandte oder Freunde zu besuchen.
Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum. Als deutsche Auslandsvertretungen sind die deutsche Botschaft Hanoi und das Generalkonsulat Ho-Chi-Minh-Stadt für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig, wenn Deutschland oder Portugal Ihr Hauptreiseziel ist.
Die im Folgenden genannten Dokumente benötigen Sie zur Visumsbeantragung und müssen bei der Beantragung bei VFS Global dem Visumsantrag beigefügt werden. Bitte sortieren Sie die Dokumente in der Reihenfolge der Checkliste.
Jedes Dokument muss im Original mit einer Kopie vorliegen. Dokumente, die in vietnamesischer oder einer anderen Sprache verfasst sind, müssen ins Deutsche oder Englische übersetzt sein.
Folgende Dokumente sind bei Anträgen auf Schengen-Visa vorzulegen:
Die Unterschrift der antragstellenden Person muss vor Ort bei Antragstellung erfolgen.
- persönliche Vorsprache und Unterschrift beider sorgeberechtigter Elternteile
- Geburtsurkunde, sowie Passkopien oder ID-Karten beider sorgeberechtigter Elternteile
- Sofern ein Elternteil nicht mitreist: Einverständniserklärung (Formular wird bei Antragstellung zur Verfügung gestellt und muss vor Ort unterschrieben werden)
- aktuell (nicht älter als sechs Monate)
- biometrisch
- Maße: 45 mm x 35 mm, weißer Hintergrund, siehe auch Fotomustertafel
- Original und eine Kopie der Datenseite
- muss mindestens drei Monate nach der geplanten Ausreise aus dem Schengenraum gültig sein
- muss mindestens zwei freie Seiten für Visa enthalten
- Ausstellung darf nicht mehr als zehn Jahre zurückliegen
Bitte entfernen Sie Schutzhüllen o.ä. vor der Abgabe.
- Original des abgelaufenen/alten Passes oder Reisedokuments mit Kopien der vorherigen Schengen-Visa
- nur erforderlich, wenn Antragstellende nicht die vietnamesische Staatsangehörigkeit besitzen
- gültig mindestens bis zur geplanten Ausreise aus dem Schengen-Raum
- aktuelles und unterschriebenes Einladungsschreiben
- Kopie des Reisepasses oder Personalausweises bzw. des Aufenthaltstitels
- falls zutreffend: Nachweis der Beziehung zum Gastgeber durch Vorlage von Personenstandsurkunden
- Sofern der Gastgeber (oder eine dritte Person) die Kosten für den Besuch übernimmt und der Antragstellende nicht in der Lage ist, die Kosten selbst zu tragen: förmliche Verpflichtungserklärung nach §§ 66 – 68 Aufenthaltsgesetz im Original. Diese kann bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragt werden und muss den Vermerk „Bonität nachgewiesen“ oder „Bonität glaubhaft gemacht“ enthalten.
a) Arbeitnehmer:
- Arbeitsvertrag, aus dem die Position und die Dauer der Anstellung hervorgeht
- Nachweis über Sozialversicherung (in Buchform oder als Screenshot der App, Verifizierung durch Vorzeigen der App bei Antragstellung erforderlich)
- Erklärung des Arbeitgebers, dass dem Antragstellenden (bezahlter oder unbezahlter) Urlaub gewährt wird
b) Firmeninhaber:innen oder Selbstständige:
- Handelsregisterauszug
- Steuererklärung des Unternehmens über die letzten drei Monate
- Firmenkontoauszüge der letzten drei Monate
c) Antragsteller:innen im Ruhestand:
- Rentenbescheid
d) Studierende:
- Immatrikulationsnachweis für das laufende Semester und Studierendenausweis
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Gehalt, Rente oder sonstige regelmäßige Einkünfte sind zu markieren
- bei Finanzierung des Lebensunterhalts durch Dritte (z.B. Ehepartner oder erwachsene Kinder): Kontoauszüge der letzten drei Monate und Einkommensnachweise analog zu Punkt 7
Diese Nachweise müssen Antragstellende auch erbringen, wenn eine förmliche Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 – 68 AufenthG vorliegt.
z.B. durch Vorlage von:
- Sparguthaben (physisch ausgestelltes Sparbuch oder online geführtes Sparbuch als Screenshot, Verifizierung durch Vorzeigen der Banking-App bei Antragstellung erforderlich),
- Landnutzungsurkunden / Immobilienbesitz,
- Nachweise über sonstige regelmäßige Einkünfte z.B. Mieteinnahmen, Sozialhilfe, etc.
Diese Nachweise müssen Antragstellende auch erbringen, wenn eine förmliche Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 – 68 AufenthG vorliegt
- Heiratsurkunde (soweit zutreffend) + Kopie der ID-Karte / Kopie des Reisepasses + Aufenthaltstitels des Ehegatten, wenn sie/er sich aktuell im Ausland aufhält.
- Geburtsurkunde aller Kinder der antragstellenden Person (soweit zutreffend) + Kopie der ID-Karten / Kopie der Reisepässe + Aufenthaltstitel der Kinder, wenn sie sich aktuell im Ausland aufhalten.
- Meldebescheinigung der örtlichen Polizei oder Screenshot aus der VNeID-App mit Meldedaten (Verifizierung durch Vorzeigen der App bei Antragstellung erforderlich)
Die Vorlage eines Familienbuchs ist nicht erforderlich.
- eine feste Buchung ist nicht erforderlich
- gültig für den gesamten Schengen-Raum und die beantragte Aufenthaltsdauer
Die Deckungssumme für Arztkosten, Krankenhausbehandlung und Kosten für Repatriierung im Krankheits- oder Todesfall muss mindestens 30.000 € betragen und deutlich aus dem Versicherungsschein hervorgehen
Hinweis: Sollten Sie ein Mehrjahresvisum erhalten, sind Sie selbst dafür verantwortlich, dass auch die weiteren Aufenthalte abgedeckt sind. Diesen Nachweis müssen Sie ggf. bei Einreise erbringen.
Haftungsausschluss
Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesen Informationen nicht hergeleitet werden.
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