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Checkliste für die Beantragung von Visa (Geschäftsreisen, Messen, Kongressteilnahme)

Schengen Visa

Schengen Visa © AA

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Bitte wählen Sie diese Visumkategorie, wenn Sie aus geschäftlichen Gründen nach Deutschland reisen möchten.

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum. Als deutsche Auslandsvertretungen sind die deutsche Botschaft Hanoi und das Generalkonsulat Ho-Chi-Minh-Stadt für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig, wenn Deutschland oder Portugal Ihr Hauptreiseziel ist.

Die im Folgenden genannten Dokumente benötigen Sie zur Visumbeantragung und müssen bei der Beantragung bei VFS Global dem Visumsantrag beigefügt werden. Bitte sortieren Sie die Dokumente in der Reihenfolge der Checkliste.

Jedes Dokument muss im Original mit einer Kopie vorliegen. Dokumente, die in vietnamesischer oder einer anderen Sprache verfasst sind, müssen ins Deutsche oder Englische übersetzt sein.

Folgende Dokumente sind bei Anträgen auf Schengen-Visa vorzulegen:

  • aktuell (nicht älter als sechs Monate)
  • biometrisch
  • Maße: 45 mm x 35 mm, weißer Hintergrund, siehe auch Fotomustertafel

  • Original und eine Kopie der Datenseite
  • muss mindestens drei Monate nach der geplanten Ausreise aus dem Schengenraum gültig sein
  • muss mindestens zwei freie Seiten für Visa enthalten
  • Ausstellung darf nicht mehr als zehn Jahre zurückliegen

Bitte entfernen Sie Schutzhüllen o.ä. vor der Abgabe.

  • Original des abgelaufenen/alten Passes oder Reisedokuments mit Kopien der vorherigen Schengen-Visa

  • nur erforderlich, wenn Antragstellende nicht die vietnamesische Staatsangehörigkeit besitzen
  • gültig mindestens bis zur geplanten Ausreise aus dem Schengen-Raum

  • Aussagekräftiges Einladungsschreiben der Firma/des Veranstalters in Deutschland (inkl. vollständiger Adresse, Zweck und Dauer der Reise und, falls zutreffend, Erklärung zur Kostenübernahme)
  • Das Einladungsschreiben muss genau darlegen, um was für eine Geschäftsreise es sich handelt und welche Tätigkeiten in Deutschland beabsichtigt sind.
  • Falls erforderlich für eine Erwerbstätigkeit: Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit/Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit
  • weitere Nachweise zur geplanten Geschäftsreise, z.B.
    - Messeticket
    - Konferenzticket
    - abgeschlossene Verträge zwischen einladender und entsendender Firma (Original nicht erforderlich)
  • nur für Messeaussteller/innen: Vorlage des Messetickets und der Rechnung für den Aussteller/die Ausstellerin, sowie Schreiben des Messeveranstalters, das die Angaben des Austellers/der Ausstellerin bestätigt. Sofern aus diesen Dokumenten der Name der antragstellenden Person hervorgeht, ist die Visumerteilung gebührenfrei.

a) Arbeitnehmer:

b) Firmeninhaber:innen oder Selbstständige:

  • Handelsregisterauszug
  • Steuererklärung des Unternehmens über die letzten drei Monate
  • Firmenkontoauszüge der letzten drei Monate

  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Gehalt, Rente oder sonstige regelmäßige Einkünfte sind zu markieren

z.B. durch Vorlage von:

  • Sparguthaben (physisch ausgestelltes Sparbuch oder online geführtes Sparbuch als Screenshot, Verifizierung durch Vorzeigen der Banking-App bei Antragstellung erforderlich) + Bestätigung der Bank
  • Landnutzungsurkunden/ Immobilienbesitz,
  • Nachweise über sonstige regelmäßige Einkünfte z.B. Mieteinnahmen, Sozialhilfe, etc.

Die Vorlage eines Familienbuchs ist nicht erforderlich.

  • Hotelbuchung/-reservierung oder private Unterkunft mit vollständiger Adresse (Name, Straße, PLZ, Stadt, Kontaktperson, Buchungsnummer)
  • detaillierter Reiseplan
  • Flugreservierung (es ist nicht erforderlich, den Flug bereits fest zu buchen)

  • gültig für den gesamten Schengen-Raum und die beantragte Aufenthaltsdauer
  • Die Deckungssumme für Arztkosten, Krankenhausbehandlung und Kosten für Repatriierung im Krankheits- oder Todesfall muss mindestens 30.000 € betragen und deutlich aus dem Versicherungsschein hervorgehen

Hinweis: Sollten Sie ein Mehrjahresvisum erhalten, sind Sie selbst dafür verantwortlich, dass auch die weiteren Aufenthalte abgedeckt sind. Diesen Nachweis müssen Sie ggf. bei Einreise erbringen.

Haftungsausschluss

Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesen Informationen nicht hergeleitet werden.

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