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Unterhalt

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Leben und Arbeiten in Deutschland, © colourbox

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Aufgrund fehlender vertraglicher Abkommen in Unterhaltssachen zwischen Deutschland und Vietnam sind in Deutschland lebende Unterhaltsberechtigte zur Geltendmachung und Beitreibung von Unterhaltsansprüchen auf den vietnamesischen Rechtsweg angewiesen. Gemäß Art. 129 des vietnamesischen Gesetzes über Ehe und Familie ist bei einem in Deutschland lebenden Unterhaltsberechtigten in diesen Fällen deutsches Recht anwendbar.

Dies gilt unabhängig davon, ob bereits ein vollstreckbarer Unterhaltstitel vorliegt oder nicht.

Die deutschen Vertretungen in Vietnam können weder helfen, unterhaltspflichtige Personen in Vietnam oder Deutschland ausfindig zu machen, noch zur Realisierung von Unterhaltsansprüchen beitragen.

Weitere Informationen

Kontakt zur Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft Hanoi Kontakt zur Rechts- und Konsularabteilung des Generalkonsulats HCMS

Kontakt zur Rechts- und Konsularabteilung

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