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Reisepassanträge für Minderjährige

Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland

ILLUSTRATION - Ein Kinderreisepass. Kinderreisepässe sind nur noch ein Jahr gültig. Viele müssen diese deshalb vor dem Urlaub verlängern. Eine Herausforderung für die Ämter. (zu dpa „Ansturm auf Kinderreisepässe - Kommunen stocken auf“), © dpa

Artikel

Reisepässe für Minderjährige können nur beantragt werden, wenn der minderjährige Passbewerber persönlich in Begleitung des/der Sorgeberechtigten vorspricht.

Sollte ein Sorgeberechtigter bei der Antragstellung nicht anwesend sein können, kann eine entsprechende schriftliche Zustimmungserklärung zum Passantrag mit amtlich beglaubigter Unterschrift (z.B. von deutschem Bürgeramt) die Anwesenheit ausnahmsweise ersetzen.

Ein Termin für die Passstelle der Botschaft Hanoi oder des Generalkonsulates in Ho-Chi-Minh-City kann über die Webseite der Botschaft Hanoi oder des gebucht werden: Link Terminbuchung

Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnsitz in Vietnam.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge zu vereinbarten Terminen entgegengenommen werden. Bei unvollständigen Unterlagen ist eine erneute Terminvereinbarung nötig.

Hinweis bei erstmaligem Antrag:

Sollte das Kind bisher keinen deutschen Reisepass besessen haben, nehmen Sie bitte vor Terminvereinbarung Kontakt mit der Auslandsvertretung auf. Es ist in diesem Fall eine gesonderte Terminvereinbarung per E-Mail notwendig, nicht über das Terminbuchungssystem:

Für Hanoi info@hano.auswaertiges-amt.de

Für Ho-Chi-Minh-City info@hoch.auswaertiges-amt.de

Nähere Informationen finden Sie hier

Vorzulegende Unterlagen

Alle Unterlagen sind im Original mit 1 Kopie bei Antragstellung vorzulegen. Dies gilt auch, wenn die gleichen Unterlagen bereits zu einem anderen Zweck in der Botschaft eingereicht wurden. Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, sind mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzungsbüros zu versehen.

Die folgenden Unterlagen werden in jedem Fall benötigt:

von den Sorgeberechtigten persönlich zu stellen, die Angaben beziehen sich auf das Kind, das ebenfalls persönlich vorsprechen muss

  • ggf. bisheriger Ausweis des Kindes
  • Reisepässe der Eltern
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • ein Passbild neueren Datums. Bitte beachten Sie die Anforderungen an Passfotos Link
  • Bei vorherigem Wohnsitz in Deutschland: Abmeldebescheinigung
  • ggfs. Nachweis über das alleinige Sorgerecht (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des anderen Elternteils)
  • ggfs. Nachweis über die Namensführung des Kindes, sofern die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Die Eintragung eines Familiennamens in der vietnamesischen Geburtsurkunde ist nicht für die Namensführung nach deutschem Recht maßgeblich.

Weitere Informationen zur Namensführung finden Sie hier: Link und Link

Wenn die Eltern des Kindes verheiratet sind, ist zusätzlich vorzulegen:

  • Heiratsurkunde der Eltern

Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren, ist zusätzlich vorzulegen:

  • Urkunde über Vaterschaftsanerkennung bzw. –feststellung

Je nach konkretem Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich werden.

Welcher Pass?

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr

Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig. Sie können künftig für Ihr Kind einen Europapass beantragen (Gültigkeit 6 Jahre) oder einen vorläufigen Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr).

Bisherige Rechtslage:

Für Auslandsreisen mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr genügt in der Regel ein Kinderreisepass ohne elektronischen Chip. Seit dem 01.01.2021 sind Kinderreisepässe nur noch ein Jahr gültig. Vor dem 01.01.2021 beantragte und ausgestellte Kinderreisepässe sind weiterhin sechs Jahre gültig. Ab dem 01.01.2021 können Kinderreisepässe, auch wenn sie vor diesem Stichtag beantragt und ausgestellt wurden, grundsätzlich nur noch um jeweils ein Jahr bis höchstens zum vollendeten 12. Lebensjahr verlängert werden. Der Kinderreisepass wird allerdings von einigen (wenigen) Ländern nicht zur Einreise bzw. visumfreien Einreise anerkannt (z. B. USA). Sollten Sie mit einem Kinderreisepass verreisen wollen, kontrollieren Sie bitte unter dem Stichwort Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige hier, ob die Bestimmungen Ihres Reiselandes die Einreise von Kindern mit Kinderreisepässen zulassen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt 5 bis 6 Wochen für einen biometrischen Reisepass (im Expressverfahren ca. 3 Wochen) und 1-3 Arbeitstage für einen vorläufigen Reisepass.

Verlängerung der Gültigkeitsdauer (wie früher beim Kinderreisepass) sind nicht mehr möglich. Das Einfügen von zusätzlichen Seiten ist ebenfalls nicht möglich.

Die Abholung kann durch einen Vertreter unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erfolgen.

Passgebühren

Passgebühren in Euro, zahlbar in Vietn. Dong zum jeweiligen Zahlstellenkurs der Auslandsvertretung.

In Hanoi ist ausschließlich Barzahlung möglich. In Ho-Chi-Minh-City ist die Zahlung mit Kreditkarte (Visa, Mastercard – Transaktion in Euro) möglich. Aufgrund gelegentlich auftretender, technischer Probleme, die nicht von der Auslandsvertretung zu beeinflussen sind, kann die Möglichkeit einer Kreditkartenzahlung nicht garantiert werden.

Zuständigkeit der Botschaft (abgemeldet)
ohne Abmeldung
Reisepass für Personen unter 24 Jahre
58,50 EUR
(68,50 €)

96,00 €

(106 €)

Reisepass mit 48 Seiten zusätzlich 22,00 EUR
zusätzlich 22,00 €
Expresszuschlagzusätzlich 32,00 EUR
zusätzlich 32,00 €
Kinderreisepass (bis zum 12. Lebensjahr)
nur noch bis 31.12.2023
26,00 EUR
39,00 €
Verlängerung Kinderreisepass
nur noch bis 31.12.2023
18,00 EUR
24,00 €
Vorläufiger Reisepass
39,00 EUR
(70 €)
65,00 €
(96 €)
Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland21,00 EUR
(52 €)
21,00 €
(52 €)

Die ab 1.Januar 2024 geltenden Gesamtbeträge finden Sie in der Klammer.

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