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Informationen zur Geburt eines deutschen Kindes in Vietnam

Geburtsanzeige

Geburtsanzeige, © colourbox

Artikel

1. Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt

Ein im Ausland geborenes Kind erwirbt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn die Mutter deutsche Staatsangehörige ist. Wenn der Vater deutscher Staatsangehöriger ist, erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit über den Vater nur dann, wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren.

Ansonsten ist zur rechtlichen Begründung der Abstammung vom deutschen Vater eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich. Diesbezüglich wenden Sie sich zwecks weiterer Informationen bitte an die deutsche Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie wohnen:

Botschaft Hanoi

Generalkonsulat Ho-Chi-Minh-Stadt

2. Nachbeurkundung der Geburt durch das zuständige deutsche Standesamt

Wird ein deutsches Kind im Ausland geboren, so kann die Geburt auf Antrag im Geburtenregister des zuständigen deutschen Standesamts beurkundet werden. Eine Frist ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Allerdings muss für Kinder, die im Ausland geboren wurden und deren Eltern nach dem 31.12.1999 ebenfalls im Ausland geboren wurden, die Beurkundung der Geburt innerhalb eines Jahres nach Geburt des Kindes beantragt werden, damit das Kind durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt (§4 Staatsangehörigkeitsgesetz).

Der Antrag auf Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt kann bei den deutschen Vertretungen in Vietnam gestellt werden.

3. Antragsverfahren bei den deutschen Vertretungen in Vietnam

Bitte gehen Sie mithilfe folgender Anleitung Schritt für Schritt vor, um sich unnötige weitere Anläufe zu ersparen.

Unvollständige Antragsunterlagen können nicht angenommen werden. Für Nachreichungen ist ein erneuter Termin erforderlich. Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich durch Anfrage per E-Mail unter den oben genannten Kontaktdaten.

Stellen Sie bitte die Antragsunterlagen für die Geburtsbeurkundung anhand der angehängten Checkliste vollständig zusammen. Alle Unterlagen müssen im Original oder in beglaubigter Kopie vorgelegt werden. Bitte fertigen Sie zusätzlich zwei Sätze von Kopien an. An den deutschen Vertretungen in Vietnam können aufgrund der Vielzahl der Anträge keine Kopien angefertigt werden.

Vietnamesische Urkunden müssen zunächst vom vietnamesischen Außenministerium vorbeglaubigt und danach ins Deutsche übersetzt werden. Die vorbeglaubigten und übersetzten Urkunden können dann bei Ihrem Termin von den deutschen Vertretungen legalisiert werden. Zum Legalisationsverfahren finden Sie Hinweise auf unserer Website www.vietnam.diplo.de sowie eine Liste von Übersetzern.

Bei der Beantragung der Geburtsbeurkundung kann auch ein Reisepass (Kinderreisepass oder biometrischer Reisepass) beantragt werden. Dazu füllen Sie bitte das Passantragsformular aus und legen Sie zwei aktuelle Passfotos vor. Die erstmalige Beantragung eines Kinderreisepasses setzt eine Namenserklärung für das Kind voraus, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind oder wenn miteinander verheiratete Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Eine Namenserklärung für ein Kind ist nicht erforderlich, wenn der Name eines Geschwisterkindes derselben Eltern bereits bei einem deutschen Standesamt beurkundet und deutsches Namensrecht gewählt wurde. Die Namenserklärung ist Teil des Antrags auf Geburtsbeurkundung (Seite 4). Zur Namenserklärung werden Sie beim Termin beraten.

Im Rahmen der Beantragung zahlen Sie bei den deutschen Vertretungen in Vietnam Gebühren für die Beglaubigung von Kopien (mind. 23,97 Euro) und die erforderlichen Unterschriftsbeglaubigungen (79,57 Euro). Die Gebühren sind ausschließlich in vietnamesischen Dong in bar nach dem aktuellen Umrechnungskurs zu entrichten. Die Gebühren für die Ausstellung der Geburtsurkunden an sich werden separat vom zuständigen Standesamt erhoben und können nicht über das Generalkonsulat beglichen werden.

Über die Geburtsbeurkundung entscheidet das zuständige Standesamt in Deutschland. Auf die dortigen Bearbeitungszeiten haben die deutschen Vertretungen in Vietnam keinen Einfluss.

Wichtig: Erst wenn der Standesbeamte die gewählte Namensführung für das Kind bestätigt, ist die Namenswahl rechtswirksam, und der Pass kann auf den gewählten Namen ausgestellt werden.

Checkliste Geburtsbeurkundung

vom Antragsteller auszufüllen:

Antragsformulare

Antrag auf Geburtsbeurkundung vollständig ausgefüllt

Erklärung zur Namensführung minderjähriger Kinder

Antrag auf Erteilung eines Kinderreisepasses vollständig ausgefüllt
Antragsunterlagen

bei zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes miteinander verheirateten Eltern:

Eheurkunde

bei zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheirateten Eltern:

Vaterschaftsanerkennungsurkunde

Familienstandsbescheinigung der Mutter bezogen auf den Zeitpunkt der Geburt des Kindes

ggfs. Scheidungsurteile der Mutter bei Vorehen

für alle Antragsteller:

Reisepass Mutter/ Vater/ Kind

Geburtsurkunde Mutter/ Vater/ Kind

ggfs. deutsche Geburtsurkunden von Geschwisterkindern

ggfs. Einbürgerungsurkunde Mutter oder Vater

Erklärung zur Namensschreibweise

Meldebescheinigung des (letzten) deutschen Wohnorts

für Kinderreisepass zusätzlich: zwei Passfotos

Bitte beachten Sie, dass alle vietnamesischen Urkunden vom vietnamesischen Außenministerium vorbeglaubigt und danach ins Deutsche übersetzt werden müssen. Bitte denken Sie daran, dass alle Unterlagen in zwei Kopiesätzen vorgelegt werden müssen

Weitere Informationen

Kontakt zur Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft Hanoi Kontakt zur Rechts- und Konsularabteilung des Generalkonsulats HCMS

Kontakt zur Rechts- und Konsularabteilung

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