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Akademische Prüfstelle (APS) in Vietnam

Vorlesung in einem Hörsaal

Vorlesung in einem Hörsaal, © Colourbox

Artikel

Sie wollen in Deutschland studieren? Die Akademische Prüfstelle (APS) an der Botschaft Hanoi überprüft die Hochschulzugangsberechtigung und die akademischen Leistungsnachweise vietnamesischer Studienbewerber*innen, die ein Studium in Deutschland anstreben.

Die APS ist eine Einrichtung der Kulturabteilung der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Hanoi. Die APS überprüft seit dem 01.01.2007 die Hochschulzugangsberechtigung und die akademischen Leistungsnachweise von Studienbewerber*innen mit vietnamesischen Zeugnissen, die ein Studium in Deutschland anstreben. Nach positivem Verlauf der Überprüfung stellt die APS dem*der Bewerber*in ein Zertifikat bzw. eine Bescheinigung aus. Das Zertifikat bzw. die Bescheinigung ist eine der Zulassungsvoraussetzungen für ein Hochschulstudium in Deutschland. Die Zertifikate und Bescheinigungen sind zeitlich unbegrenzt gültig.

Die APS unterscheidet verschiedene Personengruppen

  1. Alle Studienbewerber*innen mit vietnamesischen Zeugnissen, die in Deutschland grundständig studieren werden (Schulabgänger*innen nach 12 Jahren; Studierende ohne Abschluss einer vietnamesischen Hochschule, Cao dang-Absolventen*innen). Weitere Informationen dazu im Merkblatt „APS-Standard-Verfahren für das grundständige Studium in Deutschland“.
  2. Alle Studienbewerber*innen mit vietnamesischen Hochschulabschlusszeugnissen, die ein weiterführendes Studium aufnehmen möchten (zweites Bachelorstudium, Masterstudium, Aufbaustudiengang...). Weitere Informationen dazu im Merkblatt „APS-Standard-Verfahren für das weiterführende Studium in Deutschland“.
  3. Studienbewerber*innen mit vietnamesischen Zeugnissen in rein künstlerischen Studiengängen (z.B. Musik, Tanz, Kunst...). Weitere Informationen dazu im Merkblatt „APS für Künstler“.
  4. Studienbewerber*innen mit vietnamesischen Zeugnissen, die sich im Rahmen der Familienzusammenführung bereits in Deutschland aufhalten. Weitere Informationen dazu im Merkblatt „APS Deutschland-Verfahren“.
  5. Für Hochschulkooperationen zwischen deutschen und vietnamesischen Hochschulen kann von dem üblichen Vietnam-Verfahren abgewichen werden. Dabei wird unterschieden nach 1. dem Partnerschaftsverfahren, 2. dem Sonderverfahren und 3. dem Austauschverfahren, je nachdem welche Bedingungen erfüllt sein müssen. Weitere Informationen dazu im Merkblatt: ,,Merkblatt für das APS-Partnerschaftsverfahren, Sonderverfahren und Austauschverfahren''

Die APS überprüft keine ausländischen Leistungsnachweise, die an einer nichtvietnamesischen Hochschule erworben wurden.

Studierende mit nichtvietnamesischen Abschlüssen und Leistungsnachweisen können sich ohne APS-Überprüfung direkt an einer deutschen Hochschule bewerben. Es liegt im Ermessen der Hochschule, ob eventuell noch andere in Vietnam erworbene akademische Leistungsnachweise und Zeugnisse (z.B. Bachelorzeugnis bei vorliegendem nicht vietnamesischem Master) durch die APS überprüft werden und die Studienbewerber zum Interview bei der APS vorsprechen müssen.

Für Zeugnisse und Leistungsnachweise nichtvietnamesischer Hochschulen gelten die Bewertungsvorschläge für den Hochschulzugang des jeweiligen Landes, in dem die Studienleistungen erbracht wurden, oder nach dessen Regelungen sie erworben wurden.

Alle Studienbewerber*innen mit vietnamesischen Zeugnissen, die ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten (z.B. vom DAAD, vom vietnamesischen Ministerium für Erziehung und Ausbildung - MOET, oder von einer deutschen Stiftung) und von deutschen Experten*innen in Abstimmung mit der Deutschen Botschaft Hanoi oder dem DAAD ausgewählt worden sind, sowie Bewerber*innen, die an einer deutschen Hochschule eine Promotion anstreben, müssen die APS nicht durchlaufen.

Was prüft die APS?

Die APS stellt fest, ob der*die Bewerber*in die Grundvoraussetzungen für die Zulassung zu einer deutschen Hochschule erfüllt. Dies geschieht, indem sie

  1. die schriftlichen vietnamesischen Unterlagen auf Echtheit prüft
  2. prüft, ob der*die Bewerber*in die Zulassungskriterien der KMK erfüllt und
  3. gegebenenfalls zu einem Interview einlädt (bei Bewerbung für ein weiterführendes Studium)

Bewerber*innen, die grundständig in Deutschland studieren werden und noch keinen vietnamesischen Hochschulabschluss haben, legen den TestAS ab. Der TestAS ist ein zentraler, standardisierter Studierfähigkeitstest für ausländische Studierende. Er kann wahlweise in Englisch oder Deutsch abgelegt werden. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf den Webseiten der deutschen Hochschulen oder bei den Internationalen Studierendenbüros über die konkreten Zulassungsbedingungen für das von Ihnen gewünschte Studium. Mehr Informationen dazu im Merkblatt „APS-Standard-Verfahren für das grundständige Studium in Deutschland“.

Bewerber*innen, die ein weiterführendes Studium oder ein zweites Bachelor-Studium in Deutschland aufnehmen möchten, durchlaufen ein mündliches Interview. In dem ca. 15-minütigen Interview wird der*die Bewerber*in zu seinem*ihrem bisherigen Studium befragt. So soll überprüft werden, ob der Wissensstand des*der Bewerbers*in den von ihm*ihr vorgelegten Zeugnissen entspricht. Das Interview wird je nach Wunsch des*der Bewerbers*in auf Deutsch oder auf Englisch geführt. Es handelt sich dabei nicht um eine Sprachprüfung. Allerdings muss der*die Bewerber*in in der Lage sein, mit den Prüfern*innen über die von ihm*ihr studierten Fächer kommunizieren zu können und sollte daher auf Deutsch oder Englisch ein gutes bis sehr gutes Grundstufenniveau erreicht haben und außerdem über den fachsprachlichen Grundwortschatz seines*ihres Studiengebietes verfügen.

Bei positivem Ergebnis der Überprüfung erhält der*die Bewerber*in zehn Zertifikate bzw. zehn Bescheinigungen. Mit diesen Zertifikaten bzw. Bescheinigungen kann sich der*die Bewerber*in bei deutschen Hochschulen um eine Zulassung bewerben und nach Zulassung an einer Hochschule seinen*ihren Antrag für ein Visum bei der Deutschen Botschaft Hanoi bzw. beim Generalkonsulat Ho-Chi-Minh-Stadt einreichen. Sofern die zehn Zertifikate bzw. zehn Bescheinigungen nicht ausreichen sollten, können dem*der Bewerber*in auf Antrag und Zahlung von 20 USD auf das Konto der Deutschen Botschaft Hanoi zehn weitere Zertifikate bzw. zehn weitere Bescheinigungen ausgestellt werden.

Das Verfahren der APS läuft in der Regel folgendermaßen ab

1. Überprüfung der vietnamesischen Unterlagen

2a. Interview (nur im APS-Standard-Verfahren für das weiterführende Studium)

2b. Ablegen des TestAS (nur im APS-Standard-Verfahren für das grundständige Studium bei Bewerbern ohne Hochschulabschluss)

3. Ausstellung des APS-Zertifikats bzw. der APS-Bescheinigung

Die APS-Interviews (für Bewerbung für ein weiterführendes Studium) finden zweimal jährlich im Mai und November in Hanoi und in Ho-Chi-Minh-Stadt statt. Die vietnamesischen Unterlagen sind jeweils spätestens bis Ende Februar bzw. Ende August einzureichen oder per Post an die APS in Hanoi zu schicken.

Unterlagen zur Überprüfung durch die APS, für die kein Interview vorgesehen ist, können jederzeit, das heißt ohne Frist, bei der APS in Hanoi eingereicht oder per Post an die APS in Hanoi geschickt werden.

Kontaktdaten der APS

Im Falle von Nachfragen: Telefonisch von Montag bis Donnerstag, von 14.00 bis 15.00 Uhr.

Adresse: Deutsche Botschaft Hanoi, APS
29 Tran Phu, Q. Ba Dinh
Hanoi

Telefon: +84 24 32673361

E-Mail

Webseite: www.vietnam.diplo.de

Kontaktadressen für die Studienberatung

DAAD-Außenstelle Hanoi:
Vietnamesisch-Deutsches Zentrum
TU Hanoi
Dai Co Viet / Tran Dai Nghia
Hanoi

Telefon: +84 24 3868 3773
E-Mail


Weitere Links zur Studieninformation


www.daad.de
www.daadvn.org
www.studienkollegs.de
www.testas.de


APS Merkblätter

Was ist „DigZert“?

Die APS Hanoi stellt allen BewerberInnen, die das Überprüfungsverfahren der APS nach dem 1. November 2023 erfolgreich abgeschlossen haben, ein digital signiertes Zertifikat („DigZert“) aus.

Digital signierte APS-Zertifikate

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Merkblatt für das APS-Standard-Verfahren für das weiterführende Studium in Deutschland

Die in diesem Merkblatt aufgeführten Regelungen gelten für Student*innen und Absolvent*innen von Kunst- oder Musikhochschulen in Vietnam, die sich an einer deutschen Kunst- oder Musikhochschule um ein Studium bewerben wollen.

Merkblatt für Künstler*innen und Studienbewerber*innen in rein künstlerischen Studiengängen

Die in diesem Merkblatt aufgeführten Regelungen gelten für Studienbewerber*innen, die sich im Rahmen der Familienzusammenführung bereits in Deutschland aufhalten.

Akademische Prüfstelle - Merkblatt für das Deutschland-Verfahren

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Merkblatt für das APS-Partnerschaftsverfahren, Sonderverfahren und Austauschverfahren

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