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Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)

The employment of an employee with the employer.

The employment of an employee with the employer. (In German), © Erwin Wodicka

Artikel

Die Bundesregierung hat eine verbindliche Regelung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten von Unternehmen in Lieferketten erarbeitet, die am 11. Juni 2021 vom Bundestag verabschiedet wurde: das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG). Auch eine englische und vietnamesische Arbeitsübersetzung liegt vor. Unternehmen werden durch das Gesetz verpflichtet, entlang ihrer Lieferkette menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten angemessen zu beachten. Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten ist kein einmaliger und statischer Prozess, sondern ein fortlaufender und dynamischer. Unternehmen werden folgende Sorgfaltspflichten auferlegt:

  • Einrichtung eines Risikomanagements in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten, etwa
  • die Bestimmung eines Verantwortlichen für die Überwachung des Risikomanagements;
  • Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen;
  • Verankerung von Präventionsmaßnahmen, darunter die

- Abgabe einer Grundsatzerklärung über seine Menschenrechtsstrategie;

- Ergreifung von Abhilfemaßnahmen;

- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens;

- Dokumentation und Berichterstattung über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten.

- Das Unternehmen muss den zu erstellenden Bericht auf seiner Internetseite veröffentlichen und auch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen.

Um Unternehmen bei der Ausübung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht zu unterstützen, hat die Bundesregierung auf Website verschiedene Umsetzungshilfen zusammengestellt, die erforderliches Know-how an die Hand geben und bei konkreten Herausforderungen Hilfestellungen bieten. Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert. Weitere Informationsangebote finden Sie hier

Die Deutsche Botschaft in Hanoi ist in Zusammenarbeit mit dem Delegierten der Deutschen Wirtschaft in Vietnam („Auslandshandelskammer“) und Germany Trade and Invest (GTAI) für deutsche Unternehmen vor Ort für menschenrechtliche Fragen zuständig.

Ansprechpartner in der deutschen Botschaft sind:

  • Herr Simon Kreye

  • Frau Gabriele Weinhold
  • Herr Oliver Schwart

Sie sind erreichbar unter Tel: (++84-24) 3267 3335 bzw. E-Mail bzw. über unser Kontaktformular

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