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Führungszeugnis

Polizeiliches Führungszeugnis mit ausgeschwärztem Inhalt.

Polizeiliches Führungszeugnis, © Auswärtiges Amt

Artikel

Für die Ausstellung von Führungszeugnissen ist das Bundesamt für Justiz in Bonn zuständig. Ihr Antrag muss vor Absendung nach Deutschland von einer amtlichen Stelle bestätigt werden. Die Botschaft bzw. das Generalkonsulat stellt dafür gern eine konsularische Bescheinigung aus. ​​​​​​​

Falls Sie ein deutsches Führungszeugnis (= Strafregisterbescheinigung/Auszug aus dem Strafregister) benötigen, beachten Sie bitte die Informationen auf der Website des Bundesamts für Justiz. Dort können Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular herunterladen.

Das Führungszeugnis kann auch über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden. Hierfür benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät.

Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, müssen Sie zur amtlichen Bestätigung Ihrer Angaben persönlich bei der Botschaft oder beim Generalkonsulat vorsprechen. Dafür stellt die Botschaft bzw. das Generalkonsulat eine konsularische Bescheinigung aus. Die Gebühr dafür beträgt € 34,07 und ist zahlbar in vietnamesischen Dong zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs. Bitte buchen Sie hierzu einen Termin für Beglaubigung/Bescheinigung über: Link

Die Bearbeitungsgebühr des Bundesamtes für Justiz beträgt zurzeit €13,00. Bitte überweisen Sie diese an das Bundesamt für Justiz und senden Sie den Antrag an die im Formular angegebene Adresse des Bundesamts für Justiz.

Falls die vietnamesischen Behörden eine Legalisation des Führungszeugnisses verlangen, gehen Sie wie folgt vor:

Die Legalisation wird durch eine Auslandsvertretung des Staates erteilt, in dem das Führungszeugnis vorgelegt werden soll, also den vietnamesischen Auslandsvertretungen in Deutschland. Für die Legalisation verlangen die meisten Auslandsvertretungen in Deutschland die Vorbeglaubigung.

Die Vorbeglaubigung wird auf Antrag durch das BfJ erteilt, die Endbeglaubigung seit dem 1. Januar 2023 durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA). Sofern eine Vorbeglaubigung erforderlich ist, muss diese ausdrücklich beantragt werden. Da es hierfür kein Formular gibt, sollen Antragstellende diesen Wunsch handschriftlich auf dem Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses vermerken oder diesen schriftlich gesondert beifügen.

Für die Erteilung einer Endbeglaubigung oder Apostille durch das BfAA ist ein separater, an das BfAA gerichteter Antrag, der auf der Webseite des BfAA zu finden ist, dem Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses an das BfJ beizufügen (s.u.).

Es ist sinnvoll, einen Antrag auf Erteilung einer Endbeglaubigung oder Apostille gleichzeitig mit dem Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses (und dem formlosen Antrag auf eine benötigte Vorbeglaubigung durch das BfJ) zu stellen. Dabei sollte stets das Land angegeben werden, in dem das Führungszeugnis vorgelegt werden soll. Das Antragsformular für die Apostille bzw. Endbeglaubigung sowie weitere Informationen sind auf der Webseite des BfAA zu finden.

Das vorbeglaubigte Führungszeugnis wird vom BfJ direkt an das BfAA weitergeleitet, das dann die Apostille/Endbeglaubigung erteilt.

Gebühren (Stand Mai 2023)

  • Führungszeugnis: 13,00 Euro (BfJ)
  • Ausstellung des mehrsprachigen Formulars als Übersetzungshilfe: 13,00 Euro (BfJ)
  • Vorbeglaubigung: 25,00 Euro (BfJ)
  • Endbeglaubigung: 14,27 Euro (BfAA)

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