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Führungszeugnis

Polizeiliches Führungszeugnis mit ausgeschwärztem Inhalt.

Polizeiliches Führungszeugnis , © Auswärtiges Amt

Artikel

Sofern Sie ein deutsches polizeiliches Führungszeugnis benötigen, müssen Sie dieses direkt beim Bundesjustizamt in Bonn beantragen. Die Botschaft bzw. das Generalkonsulat nimmt gerne die dafür benötigte Unterschriftsbeglaubigung vor.

Falls Sie ein deutsches Führungszeugnis (= Strafregisterbescheinigung/Auszug aus dem Strafregister) benötigen, beachten Sie bitte die Informationen auf der Website des Bundesamts für Justiz. Dort können Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular herunterladen.

Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, müssen Sie persönlich bei der Botschaft oder beim Generalkonsulat vorsprechen, um Ihre Unterschrift beglaubigen lassen. Die Beglaubigung ist gebührenpflichtig und beträgt €56,43, zahlbar in vietnamesischen Dong zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs.

Die Bearbeitungsgebühr des Bundesamtes für Justiz beträgt zurzeit €13,00. Bitte überweisen Sie diese an das Bundesamt für Justiz und senden Sie den Antrag an die im Formular angegebene Adresse des Bundesamts für Justiz.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Beglaubigungen von Unterschriften, z.B. für Vollmachten oder Lebensbescheinigungen sowie Kopiebeglaubigungen können bei der Botschaft Hanoi derzeit nur nach Terminvergabe…

Kopien- und Unterschriftsbeglaubigungen

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