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Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeitsausweis © Ute Grabowsky / photothek.net
Sie leben im Ausland und brauchen einen Nachweis, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen?
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Wenn Sie klären möchten, ob Sie deutsche(r) Staatsangehörige(r) sind, haben Sie die Möglichkeit, einen sogenannten Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen. Dieser wird durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) ausgestellt und ist ein rechtsverbindlicher Beweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit.
Die Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Hanoi und im Generalkonsulat Ho-Chi-Minh-Stadt können Ihnen in den meisten Fällen eine unverbindliche Auskunft zu Ihrer Staatsangehörigkeit erteilen. Hierfür sind unter Umständen detaillierte Informationen zu Ihrer Familiengeschichte erforderlich. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an die deutsche Auslandsvertretung unter:
Hanoi:https://vietnam.diplo.de/vn-de/service/kontakt-konsulat
Ho-Chi-Minh-Stadt: https://vietnam.diplo.de/vn-de/ueber-uns/gk-hcms/kontakt-formular-gk1
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit beim Bundesverwaltungsamt
Sollten Sie sich für die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises entscheiden, müssen Sie Ihre Angaben durch die Vorlage von Personenstandsurkunden und anderen Dokumenten beweisen.
Antragstellung
Die erforderlichen Formulare finden Sie direkt auf der Webseite des BVA hier.
Sie können Ihren Antrag postalisch an die Botschaft einsenden.
Alternativ können Sie den Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit persönlich in der Botschaft Hanoi oder dem Generalkonsulat einreichen. Hierfür ist eine separate Terminvergabe erforderlich.
Erforderlichen Unterlagen
Die erforderlichen Formulare finden Sie direkt auf der Webseite des BVA. Diese können hier heruntergeladen werden: BVA Feststellung
Wichtiger Hinweis:
Die Antragsformulare müssen in deutscher Sprache ausgefüllt werden. Bitte beachten Sie, dass die Botschaft keine Kopien von Ihren Unterlagen fertigen kann.
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular + 1 Kopie
- Anlage V für jeden maßgeblichen Vorfahren (zurück bis ins Jahr 1914) + je 1 Kopie
- Originalunterlagen
- Begleitschreiben mit all Ihren Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, E-Mail)
Erforderliche Dokumente
zum Nachweis der Identität des Antragstellers und der Abstammung vom deutschen Vorfahren
- gültiger Reisepass des Antragstellers
- Geburtsurkunde des Antragstellers
- Geburtsurkunden der Eltern des Antragstellers
- Heiratsurkunde der Eltern des Antragstellers
- alte deutsche Reisepässe und andere Dokumente der Eltern und Großeltern des Antragstellers, die Hinweise auf deren deutsche Staatsangehörigkeit geben
- Einbürgerungsurkunden oder Staatsangehörigkeitsausweise des Antragstellers, der Eltern und/oder Großeltern soweit vorhanden
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) behält sich vor, auch andere antragsbegründende Unterlagen in deutscher Übersetzung zu erbitten.
Weitere Informationen zur Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamtes hier
Vietnamesische Urkunden müssen legalisiert werden
Gebühr
Staatsangehörigkeitsausweis: 51 EUR
Zahlung ist erst nach Eingang der Entscheidung erforderlich.