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Visum für Spezialitätenköchinnen und -köche

Chef cooks something tasty in Vietnamese restaurant. Dishes with prawns for Asian cuisine. Restaurant kitchen., © Colourbox
Es steht Ihnen frei, bei der zuständigen Stelle in Deutschland die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation zu beantragen (weitere Informationen unter: Link).
Wenn Ihnen die Gleichwertigkeit mit der entsprechenden deutschen Ausbildung bestätigt wird, so können Sie u. U. ein Visum zur Erwerbstätigkeit als Koch/Köchin gem. § 18a AufenthG (Visum für Fachkräfte mit Berufsausbildung - Auswärtiges Amt) erhalten.
Drittstaatsangehörige Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköchen können für eine Vollzeitbeschäftigung in Spezialitätenrestaurants zunächst für ein Jahr, dann für weitere drei Jahre zugelassen werden.
Weitere Informationen zur Beschäftigung als Spezialitätenköchinnen oder Spezialitätenköchen erteilt die Bundesagentur für Arbeit in ihrem Merkblatt. Link:
Vorzulegende Unterlagen
In Ihrem Antragsformular geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, drucken Sie es und unterschreiben Sie es selbst.
Link zum Formular „VIDEX“ (Online-Antragsformular „VIDEX“)
Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm)
Informationen zu biometrischen Passfotos finden Sie hier: Fotomustertafel.
Kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei.
Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden.
Sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:
Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit
Eine mindestens zweijährige Ausbildung als Koch an einer Berufsfachschule in Vietnam mit Nachweisen zur genauen Ausbildungsdauer und dem Curriculum. Eine Online-Ausbildung kann nicht akzeptiert werden.
Arbeitgeberbescheinigungen über eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit als Koch (Küchenhilfe o. Ä. nicht ausreichend) in qualifizierten Betrieben in Vietnam mit Angaben zum vollen Namen und aktueller Telefonnummer des Arbeitgebers sowie einer Kopie des Handelsregisterauszuges
Die Eintragungen in der Sozialversicherungsapp muss mit denen im Sozialversicherungsbuch übereinstimmen.
Arbeitsvertrag oder verbindliche Arbeitsplatzzusage mit Angaben zur genauen Tätigkeit, Gehalt, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Beschäftigungsbeginn bzw. -ende.
vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis PDF / 313 KB“ im Original
Beschreibung des Restaurants in Deutschland einschließlich Kopie der Speisekarte: Bei einem vietnamesischen Spezialitätenrestaurant muss eindeutig das Angebot an traditionellen vietnamesischen Speisen nach Originalrezepten dominieren. Indizien hierfür sind z. B. der Anteil des landestypischen Angebots auf der Speisekarte und der Firmenname sowie landestypisches Ambiente. Nach der Verkehrsauffassung verbindet sich mit dem Begriff „Spezialitätenrestaurant“ auch die Erwartung eines bestimmten äußeren Rahmens, der dem Erscheinungsbild einer gehobenen Gastronomie entspricht. Keine vietnamesischen Spezialitätenrestaurants sind z. B. Sushi-Restaurants, Fusion-Restaurants, Imbissbetriebe, Cateringunternehmen und Lieferservices.
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz während Ihrer Berufstätigkeit, sofern aus dem Arbeitsvertrag nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber dafür Sorge tragen wird (Bei einer abhängigen Beschäftigung greift in der Regel die gesetzliche Versicherungspflicht des Arbeitgebers. Aus den ggf. vorgelegten Versicherungspolicen muss zweifelsfrei erkennbar sein, dass auch ein Arbeitsaufenthalt in Deutschland abgedeckt ist. Ist dies nicht eindeutig, ist eine zusätzliche Bestätigung der Krankenversicherung vorzulegen.)
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Einreise gültig ab dem gewünschten Einreisetag und für eine Dauer von mindestens drei Monaten
Sollte Ihr Arbeitgeber bereits vor Beginn des Visumverfahrens die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eingeholt haben verkürzt sich die Bearbeitungszeit in der Auslandsvertretung wesentlich. Die Vorabzustimmung muss im Original vorgelegt werden.
Ausnahme: Ist auf der Vorabzustimmung eine AZR-Nummer angegeben, ist eine Kopie ausreichend.
Wichtiger Hinweis: In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um den Antrag abschließend entscheiden zu können.
Terminvereinbarung
Sie müssen die Antragsunterlagen persönlich abgeben. Bitte beachten Sie, dass die Antragsabgabe für diese Kategorie nur über den externen Dienstleister VFS möglich ist. Auf der Webseite von VFS können Sie sich auf einer Warteliste für einen Termin registrieren. Die Warteliste wird nach Eingang abgearbeitet. Sie werden entsprechend von VFS informiert, wenn Sie an der Reihe sind. Prognosen über die Wartezeit können nicht getroffen werden.
Gebühren
Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar in vietnamesischen Dong.
Informationen zur Service-Gebühr von VFS finden Sie hier: hier (Link).
Nach der Einreise
Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun.
Nehmen Sie nach der Einreise Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.
Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.