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Visum für Fachkräfte mit Berufsausbildung

Neubau von einem Wohnhaus

Neubau von einem Wohnhaus © colourbox

Artikel

Wenn Sie eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung haben, können Sie ein Visum für eine Beschäftigung in Deutschland erhalten. Die Informationen dazu finden Sie hier.

Allgemeine Informationen

Voraussetzung für die Erteilung eines Visums als Fachkraft ist, dass Sie eine qualifizierte Beschäftigung anstreben. Eine qualifizierte Beschäftigung liegt vor, wenn zu ihrer Ausübung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, die in einem Studium oder in einer qualifizierten Berufsausbildung erworben werden. Mit einer anerkannten Berufsausbildung können Sie jede qualifizierte Beschäftigung ausüben.

Antrag online stellen

Beantragen Sie Ihr Visum zur Arbeitsaufnahme online. Sie erhalten damit vorab eine Rückmeldung, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Ihr Termin in der Auslandsvertretung verläuft danach schnell und effizient.

Jetzt online im Auslandsportal beantragen

Achtung: Für bestimmte Berufe, u.a. im Bereich Medizin (sog. reglementierte Berufe) benötigen Sie zwingend eine anerkannte Berufsausbildung und zusätzlich eine Berufsausübungserlaubnis.

Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie bei Make it in Germany.

Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen

Wenn Sie Spezialist oder Spezialistin im Bereich IT sind beantragen Sie bitte ein -> IT-Spezialisten und IT-Spezialistinnen

Wenn Sie Berufskraftfahrer oder Berufskraftfahrerin sind, beantragen Sie bitte ein -> Visum für Berufskraftfahrer und -fahrerinnen

Wenn Sie Akademiker oder Akademikerin sind, beantragen Sie bitte ein -> Visum als Fachkraft mit akademischer Ausbildung

Antrag online stellen

Beantragen Sie Ihr Visum zur Arbeitsaufnahme online. Sie erhalten damit vorab eine Rückmeldung, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Ihr Termin bei VFS verläuft danach schnell und effizient.

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Vorzulegende Unterlagen

In Ihrem Antragsformular geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es eigenhändig.

Link zum Formular „VIDEX

Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm)

Informationen zu biometrischen Passfotos finden Sie hier: Fotomustertafel.

Kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei.

Das Dokument muss noch mindestens zwei freie Seiten haben (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Bitte legen Sie folgende Unterlagen im Original mit je einer einfachen Kopie vor, fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück.

Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden.

Sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:

Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit

Arbeitsvertrag oder verbindliche Arbeitsplatzzusage mit Aufgabenbeschreibung, Angaben zum Bruttojahresgehalt und Hinweis zu erforderlichen Sprachkenntnissen

Die angestrebte Tätigkeit muss eine qualifizierte Beschäftigung darstellen.

Die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis muss vom zukünftigen Arbeitgeber vollständig ausgefüllt und im Original vorgelegt werden.

Bescheid der zuständigen Stelle in Deutschland für Ihre Ausbildung. Die zuständige Stelle und weitere Informationen zur Anerkennung finden Sie hier: www.Anerkennung-in-Deutschland.de

Wenn Sie nur einen Teilanerkennungsbescheid erhalten haben, also festgestellt wurde, dass Sie noch zusätzliche Qualifikationsmaßnahmen in Deutschland absolvieren müssen, beantragen Sie bitte ein -> Visum zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in der Bundesrepublik Deutschland

Für bestimmte Berufe, u.a. im Bereich Medizin (sog. reglementierte Berufe) ist eine Berufsausübungserlaubnis erforderlich. Ob dies auf Sie zutrifft, können Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de prüfen.

Bei reglementierten Berufen müssen Deutsch-Kenntnisse auf einem bestimmten Niveau nachgewiesen werden. Welches Niveau Sie benötigen, können Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de prüfen.

Der Nachweis relevanter Sprachkenntnisse ist für alle anderen Fälle nicht verpflichtend, erhöht aber die Plausibilität des Visumantrags.

Wenn Sie bereits Arbeitserfahrung gesammelt haben, legen Sie bitte entsprechende Arbeitszeugnisse oder Arbeitgeberbestätigungen vor.

-Nachweis einer privaten deutschen Krankenversicherung, die die unten genannten Anforderungen erfüllt und am voraussichtlichen Reisetermin beginnt

ODER

- Nachweis einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung, bestehend aus einem Schreiben Ihrer deutschen Krankenkasse, sowie einer Reisekrankenversicherung für die ersten drei Wochen.

ODER

- Nachweis einer privaten ausländischen (auch vietnamesischen) Krankenversicherung einschließlich der von Ihnen gewählten Police, die die unten genannten Anforderungen erfüllt und am voraussichtlichen Reisetermin beginnt

Wann ist eine Krankenversicherung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse gleichwertig?

o Keine Begrenzung der Erstattung im Krankheitsfall

o Wenn die versicherte Person erkrankt, kann kein höherer Selbstbehalt als 300 € pro Jahr verlangt werden

o Vorerkrankungen müssen eingeschlossen sein

o Keine Kündigungsklausel bei Erreichen eines bestimmten Alters, Änderung der Aufenthaltsgenehmigung oder Verlust der Aufenthaltsgenehmigung

o Der Versicherungsschutz darf keine zeitliche Begrenzung haben (oder muss automatisch erneuert werden)

Sollte Ihr Arbeitgeber bereits vor Beginn des Visumverfahrens die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland eingeholt haben, verkürzt sich die Bearbeitungszeit in der Auslandsvertretung wesentlich.

In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um Ihren Antrag abschließend prüfen zu können.

Bitte beachten Sie: Bei Antragstellenden ab 45 Jahren muss eine angemessene Altersvorsorge nachgewiesen werden. Legen Sie bereits bei Antragstellung geeignete Nachweise zur Alterssicherung vor (z. B. Immobilien, Wertpapiere, Versicherungen etc.)

Terminvereinbarung

Sie müssen die Antragsunterlagen persönlich abgeben. Bitte beachten Sie, dass die Antragsabgabe für diese Kategorie nur über den externen Dienstleister VFS möglich ist.

Falls Sie als Fachkraft gemeinsam mit Ihren Familienangehörigen nach Deutschland ziehen möchten, kann Ihre Familie ihre Visa zum zeitgleichen Familiennachzug gemeinsam mit Ihnen beantragen. Eine separate Terminvereinbarung bei der Botschaft Hanoi oder dem Generalkonsulat Ho-Chi-Minh-Stadt ist nicht nötig.

Gebühren

Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar in vietnamesischen Dong.
Zusätzlich fallen die Service-Gebühr von VFS an.

Bearbeitungszeit

Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Botschaft keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Botschaft erfolgen. Planen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. drei Monaten. Im Einzelfall kann es länger dauern. Stellen Sie Ihren Antrag in jedem Fall mit ausreichend Vorlauf vor Ihrer geplanten Einreise.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit von drei Monaten ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Ausnahme: Für Antragstellende, die am beschleunigten Fachkräfteverfahren teilnehmen, beträgt die die Bearbeitungszeit in der Regel drei Wochen, nachdem Sie Ihren Antrag abgegeben haben.

Nach der Einreise

Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun.

Nehmen Sie nach der Einreise Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.

Haftungsausschluss

Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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