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Unternehmensinterner Transfer von Arbeitnehmern (ICT-Karte)

Internationale Gruppe am Arbeitsplatz

people, education, technology and school concept - group of happy smiling international students with computers at library in university © Colorbox

Artikel

Wenn Sie für einen begrenzten Zeitraum in der deutschen Niederlassung Ihres Arbeitgebers tätig werden sollen, finden Sie hier die Informationen zum Visum.

Allgemeine Informationen

Eine ITC-Karte können Führungskräfte, Spezialistinnen bzw. Spezialisten und Trainees erhalten, die für mehr als 90 Tage an die deutsche Niederlassung/den deutschen Unternehmensteil ihres Arbeitsgebers abgeordnet werden.

Ausführliche Informationen finden Sie hier:

Bundesagentur für Arbeit: ICT und Internationaler Personalaustausch

Make it in Germany: Unternehmensinterner Transfer (ICT Karte)

Vorzulegende Unterlagen

In Ihrem Antragsformular geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es eigenhändig.

Link zum Formular „VIDEX

Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm)

Informationen zu biometrischen Passfotos finden Sie hier: Fotomustertafel.

Kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei.

Das Dokument muss noch mindestens zwei freie Seiten haben (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Bitte legen Sie folgende Unterlagen im Original mit je einer einfachen Kopie vor, fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück.

Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden.

Sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:

Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit

Der Arbeitsvertrag muss Einzelheiten zu Ort, Art, Entgelt und zu sonstigen Arbeitsbedingungen für die Dauer des unternehmensinternen Transfers enthalten. Er muss zudem nachweisen, dass Sie nach Ende des unternehmensinternen Transfers in die Niederlassung oder den Unternehmensteil zurückkehren können, der Sie entsandt hat.

Der Arbeitsvertrag muss zudem mindestens 6 Monate vor dem Beginn des unternehmensinternen Transfers geschlossen worden sein und bis zum Ende des Transfers ununterbrochen gültig sein.

Ein Entsendungsschreiben ist erforderlich, wenn der Transfer an die deutsche Niederlassung des Unternehmens/ der Unternehmensgruppe nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist.

a) Führungskräfte

Nachweis, dass Sie mit der Leitung und Steuerung des Unternehmens oder Unternehmensteils in Deutschland oder einer Abteilung oder Unterabteilung betraut werden

b) Spezialistinnen und Spezialisten

Nachweis, dass Sie spezielle Fachkenntnisse haben, die für den deutschen Unternehmensteil wesentlich sind und angemessene Berufserfahrung haben

c) Trainees

Nachweis, dass Sie ein Trainee-Programm absolvieren, für das Sie entlohnt werden und das Ihrer beruflichen Entwicklung oder Fortbildung dient.

  • Nachweis einer privaten deutschen Krankenversicherung, die die unten genannten Anforderungen erfüllt und am voraussichtlichen Reisetermin beginnt

ODER

- Nachweis einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung, bestehend aus einem Schreiben Ihrer deutschen Krankenkasse, sowie einer Reisekrankenversicherung für die ersten drei Wochen.

ODER

- Nachweis einer privaten ausländischen (auch vietnamesischen) Krankenversicherung einschließlich der von Ihnen gewählten Police, die die unten genannten Anforderungen erfüllt und am voraussichtlichen Reisetermin beginnt

Wann ist eine Krankenversicherung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse gleichwertig?

o Keine Begrenzung der Erstattung im Krankheitsfall

o Wenn die versicherte Person erkrankt, kann kein höherer Selbstbehalt als 300 € pro Jahr verlangt werden

o Vorerkrankungen müssen eingeschlossen sein

o Keine Kündigungsklausel bei Erreichen eines bestimmten Alters, Änderung der Aufenthaltsgenehmigung oder Verlust der Aufenthaltsgenehmigung

o Der Versicherungsschutz darf keine zeitliche Begrenzung haben (oder muss automatisch erneuert werden)

Sollte Ihr Arbeitgeber bereits vor Beginn des Visumverfahrens die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland eingeholt haben, verkürzt sich die Bearbeitungszeit in der Auslandsvertretung wesentlich.

In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um Ihren Antrag abschließend prüfen zu können.

Bitte beachten Sie: Bei Antragstellenden ab 45 Jahren muss eine angemessene Altersvorsorge nachgewiesen werden. Legen Sie bereits bei Antragstellung geeignete Nachweise zur Alterssicherung vor (z. B. Immobilien, Wertpapiere, Versicherungen etc.)

Terminvereinbarung

Sie müssen die Antragsunterlagen persönlich abgeben. Bitte beachten Sie, dass die Antragsabgabe für diese Kategorie nur über den externen Dienstleister VFS möglich ist.

Falls Sie als Fachkraft gemeinsam mit Ihren Familienangehörigen nach Deutschland ziehen möchten, kann Ihre Familie ihre Visa zum zeitgleichen Familiennachzug gemeinsam mit Ihnen beantragen. Eine separate Terminvereinbarung bei der Botschaft Hanoi oder dem Generalkonsulat Ho-Chi-Minh-Stadt ist nicht nötig.

Gebühren

Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar in vietnamesischen Dong.

Zusätzlich fallen die Service-Gebühr von VFS an.

Bearbeitungszeit

Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretung keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Auslandsvertretung erfolgen. Planen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. vier bis sechs Wochen. Im Einzelfall kann es länger dauern. Stellen Sie Ihren Antrag in jedem Fall mit ausreichend Vorlauf vor Ihrer geplanten Einreise.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit von sechs Wochen ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Nach der Einreise

Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun.

Nehmen Sie nach der Einreise Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.

Haftungsausschluss

Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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