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Visum als Berufspraktikerinnen und Berufspraktiker

Training - Made in Germany

Auszubildende mit einem Ausbilder aus Deutschland © BIBB/iMOVE

Artikel

Wenn Sie eine in Vietnam staatlich anerkannte Ausbildung und ausgeprägte praktische Erfahrung in Ihrem Beruf haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Visum für eine Beschäftigung in Deutschland erhalten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Allgemeine Informationen

Voraussetzung für die Erteilung eines Visums als Berufspraktikerinnen und Berufspraktiker ist, dass Sie eine qualifizierte Beschäftigung anstreben. Eine qualifizierte Beschäftigung liegt vor, wenn zu ihrer Ausübung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, die in einem Studium oder in einer qualifizierten Berufsausbildung erworben werden.

Auch wenn Ihre Ausbildung in Deutschland nicht anerkannt ist, können Sie unter den folgenden Voraussetzungen ein Visum als Berufspraktikerinnen und Berufspraktiker erhalten:

  • Sie haben einen Hochschulabschluss oder eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung, die in Vietnam (oder dem Land, in dem Sie absolviert wurde) staatlich anerkannt ist. Bitte beachten Sie, dass es auch ausländische Universitätsabschlüsse gibt, die in Deutschland als Berufsausbildung gewertet werden.
  • Sie haben in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre Berufserfahrung erworben, die zu dem Beruf passt, den Sie in Deutschland ausüben wollen.
  • Sie haben bereits ein verbindlichen Angebot für einen Arbeitsplatz, bei dem das Jahresgehalt über dem Schwellenwert von 45.630 € (Stand: 2026) liegt.

Sie können mit diesem Visum in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung ausüben, zu der Sie Ihre Ausbildung und Ihre Berufserfahrung befähigen.

Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie bei Make it in Germany.

Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen

Wenn Sie Spezialistin oder Spezialist im Bereich IT sind, beantragen Sie bitte ein -> Visum für IT-Spezialistinnen und IT-Spezialisten.

Wenn Sie Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer sind, beantragen Sie bitte ein -> Visum für Berufskraftfahrer und -fahrerinnen.

Vorzulegende Unterlagen

Für Ihren Visumantrag werden grundsätzlich die Unterlagen benötigt, die im Nachfolgenden aufgelistet sind. Im Auslandsportal wird Ihnen mitgeteilt, welche Unterlagen im Original vorgelegt werden müssen.

Das Dokument muss noch mindestens zwei freie Seiten haben (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit

Daraus muss hervorgehen, wo und in welchem Fach bzw. Beruf Sie das Studium oder die Ausbildung absolviert haben und wie lange die Ausbildung gedauert hat.

Zum Nachweis, dass Ihre Ausbildung staatlich anerkannt ist, legen Sie bitte einen entsprechenden Bescheid der ZAB (Zentralstelle für das Auslandsbildungswesen) bzw. die entsprechende digitale Auskunft vor.

Ausnahme: Wenn Ihr Berufsabschluss von einer deutschen Außenhandelskammer erteilt wurde, müssen Sie keinen ZAB-Bescheid vorlegen. Ihr Zertifikat über den Abschluss muss in dem Fall den Hinweis enthalten, dass das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) den Abschluss positiv geprüft hat.

Zum Nachweis Ihrer Berufserfahrung, legen Sie bitte entsprechende Arbeitszeugnisse oder Arbeitgeberbestätigungen vor. Aus den Nachweisen muss ersichtlich sein, welche Tätigkeiten Sie konkret ausgeübt haben.

Sozialversicherungsbuch bzw. ein Ausdruck des Versicherungsverlaufs aus der App, aus dem die bisherigen Beschäftigungszeiten hervorgehen.

Arbeitsvertrag oder verbindliche Arbeitsplatzzusage mit Aufgabenbeschreibung, Angaben zum Bruttojahresgehalt und Hinweis zu erforderlichen Sprachkenntnissen.

Die angestrebte Tätigkeit muss eine qualifizierte Beschäftigung darstellen.

Der Arbeitsvertrag oder die verbindliche Arbeitsplatzzusage werden im Auslandsportal nicht konkret abgefragt. Eine Vorlage von einem Arbeitsvertrag oder einer verbindliche Arbeitsplatzzusage zum Termin bei VFS erhöht aber die Plausibilität Ihres Visumantrages erheblich und wird deshalb empfohlen.

Die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis muss vom zukünftigen Arbeitgeber vollständig ausgefüllt und im Original vorgelegt werden.

Der Nachweis relevanter Sprachkenntnisse ist für die Visumerteilung nicht verpflichtend, erhöht aber die Plausibilität des Visumantrags.

Folgende Sprachzertifikate werden im Visumverfahren anerkannt:

  • Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.
  • Sprachzertifikate der telc GmbH
  • Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)
  • TestDaF„ des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER)
  • Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums

-Nachweis einer privaten deutschen Krankenversicherung, die die unten genannten Anforderungen erfüllt und am voraussichtlichen Reisetermin beginnt

ODER

- Nachweis einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung, bestehend aus einem Schreiben Ihrer deutschen Krankenkasse, sowie einer Reisekrankenversicherung für die ersten drei Wochen.

ODER

- Nachweis einer privaten ausländischen (auch vietnamesischen) Krankenversicherung einschließlich der von Ihnen gewählten Police, die die unten genannten Anforderungen erfüllt und am voraussichtlichen Reisetermin beginnt

Wann ist eine Krankenversicherung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse gleichwertig?

o Keine Begrenzung der Erstattung im Krankheitsfall

o Wenn die versicherte Person erkrankt, kann kein höherer Selbstbehalt als 300 € pro Jahr verlangt werden

o Vorerkrankungen müssen eingeschlossen sein

o Keine Kündigungsklausel bei Erreichen eines bestimmten Alters, Änderung der Aufenthaltsgenehmigung oder Verlust der Aufenthaltsgenehmigung

o Der Versicherungsschutz darf keine zeitliche Begrenzung haben (oder muss automatisch erneuert werden)

Sollte Ihr Arbeitgeber bereits vor Beginn des Visumverfahrens die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland eingeholt haben, verkürzt sich die Bearbeitungszeit in der Auslandsvertretung wesentlich.

In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um Ihren Antrag abschließend prüfen zu können.

Bitte beachten Sie: Bei Antragstellenden ab 45 Jahren muss eine angemessene Altersvorsorge nachgewiesen werden. Legen Sie bereits bei Antragstellung geeignete Nachweise zur Alterssicherung vor (z. B. Immobilien, Wertpapiere, Versicherungen etc.)

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über das Auslandsportal. Bitte laden Sie die geforderten Dokumente in das Auslandsportal hoch und reichen Sie Ihren Visumantrag digital bei VFS ein. Zusätzlich müssen Sie eine Bestätigung zur Zahlung der VFS Servicegebühr hochladen. Nachdem Sie Ihre Unterlagen vollständig hochgeladen haben, werden Sie zur VFS Webseite zur Zahlung der Servicegebühr weitergeleitet. VFS hat ebenfalls eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Auslandsportal erstellt.

Durch das Auslandsportal erhalten Sie vorab eine Rückmeldung, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Nach erfolgreicher Vorprüfung können Sie einen Termin bei VFS zur Abgabe der originalen Unterlagen und Biometrieabnahme buchen. Darüber werden Sie automatisch im Auslandsportal informiert und über das Auslandsportal an die entsprechenden Terminbuchungswebseiten weitergeleitet.

Sonderfall: Zeitgleicher Familiennachzug zur Berufspraktikerin oder Berufspraktiker

Falls Sie als Berufspraktikerin oder Berufspraktiker gemeinsam mit Ihren Familienangehörigen nach Deutschland ziehen möchten, kann Ihre Familie ihre Visa zum zeitgleichen Familiennachzug gemeinsam mit Ihnen bei VFS beantragen. Eine separate Terminvereinbarung bei der Botschaft Hanoi oder dem Generalkonsulat Ho-Chi-Minh-Stadt ist nicht nötig. Ein zeitgleicher Familiennachzug ist bis zu sechs Monate nach Beantragung des Visums der Berufspraktikerin oder des Berufspraktikers möglich.

Eine Beantragung von zeitgleichen Familiennachzug zu Berufspraktikerinnen oder Berufspraktikern ist aber aktuell nicht über das Auslandsportal möglich. Ihre Familienangehörige, die zeitgleich oder bis zu sechs Monate nach der Berufspraktikerin oder dem Berufspraktiker bei VFS beantragen, können das Auslandsportal für die Visaanträge zur Familienzusammenführung nicht nutzen. Es muss weiterhin mit ausgedruckten und kopierten Unterlagen beantragt werden.

Die Firma VFS Global hat nach erfolgreichem Abschluss eines in Berlin geführten regionalen Vergabeverfahrens für Südostasien/Ostasien am 15.06.2018 die Dienstleistungskonzession für die Auslagerung der Visumantragsannahme u.a. an den beiden deutschen Auslandsvertretungen Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt in Vietnam erhalten.

Für Vietnam wurde die Einrichtung von drei Visa-Annahmezentren, in Hanoi, Ho-Chi-Minh-Stadt und Da Nang, beschlossen.

Die Firma VFS Global arbeitet bereits seit geraumer Zeit mit verschiedenen anderen Schengen-Mitgliedstaaten, u.a. Finnland, Österreich und Belgien, in Vietnam zusammen und übernimmt für diese Staaten die Visumantragsannahme. VFS Global ist damit ein etablierter, professioneller und erfahrener Partner auch für Deutschland.

Zunächst einmal ist der gesamte Prozess der Annahme, Weiterleitung der Anträge an die Auslandsvertretung und Rückgabe von Visumanträgen und -unterlagen umfasst, also übernimmt der externe Dienstleister:

  • allgemeine Informationserteilung;
  • Terminvergabe zur Antragstellung;
  • Entgegennahme und Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen;
  • Eingabe der Antragstellerdaten in das Online-Antragsformular VIDEX;
  • Erfassung der biometrischen Daten (Fingerabdrücke, Fotos);
  • Gebührenannahme;
  • Weiterleitung von Antragsunterlagen und -daten sowie Gebühren an die Visastelle der zuständigen deutschen Auslandsvertretung;
  • Passrückgabe.

Darüber hinaus kann der externe Dienstleister je nach Erfordernis der jeweiligen Auslandsvertretung weitere freiwillige, aber kostenpflichtige Dienstleistungen anbieten (z.B. Fotokopien, Übersetzungsservice, Premium- und VIP-Services).

  1. Keine Wartezeiten! VFS Global ist vertraglich verpflichtet, jedem Antragsteller innerhalb von zwei Tagen einen Termin anzubieten. Die Wartezeit bis zur Antragstellung beträgt deshalb auch maximal zwei Tage. Zusätzlich ist die Möglichkeit einer sog. “Walk-in-Antragstellung„ gegeben, das heißt, dass auch ohne Termin eine Vorsprache innerhalb der Öffnungszeiten des jeweiligen Visa-Annahmezentrums von VFS Global erfolgen kann. Hier kann es dann zu geringfügigen Wartezeiten im Annahmezentrum selbst kommen, bis der nächste freie VFS-Mitarbeiter für Walk-in-Kunden verfügbar ist. Vorab gebuchte Termine haben dabei immer Vorrang vor der Bedienung von Walk-in-Kunden.
  2. Verbesserter Kundenservice! VFS Global bietet einen umfassenden Rundum-Service für Visumantragsteller, der in der Form den deutschen Auslandsvertretungen aus Kapazitätsgründen nicht möglich war. VFS Global berät interessierte Antragsteller durch telefonische Hotline und per E-Mail jeweils auf Englisch und Vietnamesisch sowie umfassend auf der eigens eingerichteten Website. Zudem gibt es verschiedene Service-Leistungen, siehe unten.

Schritt 1: Informieren Sie sich auf der Website von VFS Global über die verschiedenen Visumkategorien und die jeweils einschlägigen Visumbestimmungen. Bei Fragen können Sie sich an den Kundenservice von VFS Global wenden (per Telefonhotline: 0084 28 3521 2002 auf Englisch und Vietnamesisch oder per E-Mail).

Schritt 2: Buchen Sie sich einen Termin zur Antragsannahme in einem der VFS-Annahmezentren in Vietnam – unabhängig von Ihrem Wohnort in Vietnam.

Schritt 3: Erscheinen Sie pünktlich (Kulanz von +15 Minuten maximal!) zu Ihrem Termin im VFS-Annahmezentrum mit allen notwendigen Antragsunterlagen, die Sie in Schritt 1 ermittelt haben. Nach Eintreffen im Visum-Annahmezentrum wird zunächst Ihr Antrag von einem VFS-Mitarbeiter erfasst. Die Erfassung beinhaltet die Entgegennahme und Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen sowie die Eingabe der Antragstellerdaten in das Online-Antragsformular VIDEX. Danach werden Ihre biometrischen Daten (Passfoto und Fingerabdrücke) erfasst. Anschließend muss jeder Antragsteller die VFS-Service-Gebühr sowie zusätzlich die einschlägige Visumgebühr, jeweils zahlbar in VND zum am Tag der Zahlung gültigen Wechselkurs (Möglichkeit von Bar-Zahlung oder Unbar-Zahlung), für den Antrag entrichten.

Daneben können Sie zusätzliche von VFS Global angebotene Service-Leistungen, die Sie bei Ihrer Visumantragstellung unterstützen, gesondert buchen. Es handelt sich hierbei um freiwillige und damit kostenpflichtige Service-Leistungen, die nicht in der regulären oben genannten Service-Gebühr von VFS Global enthalten sind.

Schritt 4: Ihre Antragsunterlagen werden von VFS Global am Tag nach Ihrer Antragstellung an die zuständige Auslandsvertretung (entweder Botschaft Hanoi oder Generalkonsulat Ho-Chi-Minh-Stadt) zur Entscheidung über Ihren Antrag übermittelt. Sie können den Bearbeitungsstand Ihres Antrags über die VFS-Website nachverfolgen. Die Bearbeitung bei der zuständigen Auslandsvertretung kann bis zu 15 Kalendertage betragen.

Schritt 5: Das Ergebnis Ihres Visumantrags (Visumerteilung oder Ablehnung) wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit Ihrem Reisepass und ggfs. eingereichten Originalunterlagen durch die Auslandsvertretung zurück an das VFS-Annahmezentrum geschickt, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Sie werden von VFS Global informiert, sobald Sie das Ergebnis dort abholen können. Das Ergebnis wird Ihnen alternativ von VFS Global direkt postalisch zugesandt, sofern Sie die Zusatz-Serviceleistung der Zustellung per Kurierdienst gebucht haben.

Schritt 6:
Wenn Sie Ihr Visum erhalten haben, überprüfen Sie bitte unverzüglich, ob Ihr Visum korrekt ausgestellt wurde. Insbesondere die richtige Schreibweise Ihres vollständigen Namens, aber auch Ihre Passnummer, ferner die Gültigkeitsdauer des Visums und der Reisezweck.

Hinweis: Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in den Schengenraum durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher immer einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) bei Einreise mit sich führen.

Wenn Ihr Visum abgelehnt wurde, finden Sie alle weiteren Informationen im Ablehnungsbescheid.

Am Entscheidungsprozess in Bezug auf eingereichte Visumanträge ändert sich durch die Antragsannahme bei VFS nichts. Die Entscheidung über einen Visumantrag (Visumerteilung oder Ablehnung) ist eine hoheitliche Aufgabe und wird – wie bisher – ausschließlich von den entsandten Visumentscheidern an der Auslandsvertretung getroffen. Die bei VFS Global abgegebenen Anträge werden für die weitere Bearbeitung und Entscheidung über den Antrag umgehend nach Antragstellung an die Visastelle der zuständigen deutschen Auslandsvertretung weitergeleitet.

Die Servicegebühr von VFS Global ist vom Visumantragsteller selbst zu bezahlen.

Allgemein von der Service-Gebühr umfasste Leistungen (einschlägig für alle Anträge) finden Sie unter Punkt 2.

Den derzeit geltenden allgemeinen Gebühren-Satz sowie Informationen zu kostenpflichtigen, freiwilligen Zusatzleistungen (z.B. Erstellung biometrischer Fotos, Ausfüllhilfe für Antragsformulare, Pass-Rücksendung, Premium-Service, usw.) finden Sie auf der Webseite von VFS Global.

Sie erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung, wenn Ihre Entscheidung an das Visumantragszentrum zurückgesendet wurde.

Sie können den Status Ihres Visumantrags auch online tracken. Verwenden Sie die Referenznummer, die auf der vom Visumantragszentrum ausgestellten Rechnung/Quittung angegeben ist, zusammen mit Ihrem Nachnamen, um auf diesen Service zuzugreifen.

Gebühren

Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar in vietnamesischen Dong.

Zusätzlich fallen die Service-Gebühr von VFS an.

Bearbeitungszeit

Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretung keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Auslandsvertretung erfolgen. Planen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. drei Monaten. Im Einzelfall kann es länger dauern. Stellen Sie Ihren Antrag in jedem Fall mit ausreichend Vorlauf vor Ihrer geplanten Einreise.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit von drei Monaten ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Ausnahme: Für Antragstellende, die am beschleunigten Fachkräfteverfahren teilnehmen, beträgt die die Bearbeitungszeit in der Regel drei Wochen, nachdem Sie Ihren Antrag abgegeben haben.

Nach der Einreise

Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun.

Nehmen Sie nach der Einreise Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.

Haftungsausschluss

Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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