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Visum zur Arbeitsaufnahme für Praktiker und Praktikerinnen

Training - Made in Germany

Auszubildende mit einem Ausbilder aus Deutschland © BIBB/iMOVE

Artikel

Wenn Sie eine in Vietnam staatlich anerkannte Ausbildung und ausgeprägte praktische Erfahrung in Ihrem Beruf haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Visum für eine Beschäftigung in Deutschland erhalten. Die Informationen dazu finden Sie hier.

Allgemeine Informationen

Voraussetzung für die Erteilung eines Visums nach diesem Merkblatt ist, dass Sie eine qualifizierte Beschäftigung anstreben. Eine qualifizierte Beschäftigung liegt vor, wenn zu ihrer Ausübung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, die in einem Studium oder in einer qualifizierten Berufsausbildung erworben werden.

Auch wenn Ihre Ausbildung in Deutschland nicht anerkannt ist, können Sie unter den folgenden Voraussetzungen ein Visum als Berufspraktiker oder -praktikerin erhalten:

Sie können mit diesem Visum in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung ausüben, zu der Sie Ihre Ausbildung und Ihre Berufserfahrung befähigen.

Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf: Link

Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie bei Make it in Germany.

Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen

Wenn Sie Spezialist oder Spezialistin im Bereich IT sind, beantragen Sie bitte ein -> IT-Spezialisten und IT-Spezialistinnen

Wenn Sie Berufskraftfahrer oder Berufskraftfahrerin sind, beantragen Sie bitte ein -> Visum für Berufskraftfahrer und -fahrerinnen

Vorzulegende Unterlagen

In Ihrem Antragsformular geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es eigenhändig.

Link zum Formular „VIDEX

Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm)

Informationen zu biometrischen Passfotos finden Sie hier: Fotomustertafel.

Kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei.

Das Dokument muss noch mindestens zwei freie Seiten haben (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Bitte legen Sie folgende Unterlagen im Original mit je einer einfachen Kopie vor, fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück.

Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden.

Sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:

Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit

Daraus muss hervorgehen, wo und in welchem Fach bzw. Beruf Sie das Studium oder die Ausbildung absolviert haben und wie lange die Ausbildung gedauert hat.

Zum Nachweis, dass Ihre Ausbildung staatlich anerkannt ist, legen Sie bitte einen entsprechenden Bescheid der ZAB (Zentralstelle für das Auslandsbildungswesen) bzw. die entsprechende digitale Auskunft vor.

Ausnahme: Wenn Ihr Berufsabschluss von einer deutschen Außenhandelskammer erteilt wurde, müssen Sie keinen ZAB-Bescheid vorlegen. Ihr Zertifikat über den Abschluss muss in dem Fall den Hinweis enthalten, dass das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) den Abschluss positiv geprüft hat.

Zum Nachweis Ihrer Berufserfahrung, legen Sie bitte entsprechende Arbeitszeugnisse oder Arbeitgeberbestätigungen vor. Aus den Nachweisen muss ersichtlich sein, welche Tätigkeiten Sie konkret ausgeübt haben.

Sozialversicherungsbuch bzw. ein Ausdruck des Versicherungsverlaufs aus der App, aus dem die bisherigen Beschäftigungszeiten hervorgehen.

Arbeitsvertrag oder verbindliche Arbeitsplatzzusage mit Aufgabenbeschreibung, Angaben zum Bruttojahresgehalt und Hinweis zu erforderlichen Sprachkenntnissen

Die angestrebte Tätigkeit muss eine qualifizierte Beschäftigung darstellen.

Die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis muss vom zukünftigen Arbeitgeber vollständig ausgefüllt und im Original vorgelegt werden.

Der Nachweis relevanter Sprachkenntnisse ist für die Visumerteilung nicht verpflichtend, erhöht aber die Plausibilität des Visumantrags.

-Nachweis einer privaten deutschen Krankenversicherung, die die unten genannten Anforderungen erfüllt und am voraussichtlichen Reisetermin beginnt

ODER

- Nachweis einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung, bestehend aus einem Schreiben Ihrer deutschen Krankenkasse, sowie einer Reisekrankenversicherung für die ersten drei Wochen.

ODER

- Nachweis einer privaten ausländischen (auch vietnamesischen) Krankenversicherung einschließlich der von Ihnen gewählten Police, die die unten genannten Anforderungen erfüllt und am voraussichtlichen Reisetermin beginnt

Wann ist eine Krankenversicherung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse gleichwertig?

o Keine Begrenzung der Erstattung im Krankheitsfall

o Wenn die versicherte Person erkrankt, kann kein höherer Selbstbehalt als 300 € pro Jahr verlangt werden

o Vorerkrankungen müssen eingeschlossen sein

o Keine Kündigungsklausel bei Erreichen eines bestimmten Alters, Änderung der Aufenthaltsgenehmigung oder Verlust der Aufenthaltsgenehmigung

o Der Versicherungsschutz darf keine zeitliche Begrenzung haben (oder muss automatisch erneuert werden)

Sollte Ihr Arbeitgeber bereits vor Beginn des Visumverfahrens die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland eingeholt haben, verkürzt sich die Bearbeitungszeit in der Auslandsvertretung wesentlich. Die Vorabzustimmung muss im Original vorgelegt werden.

Ausnahme: Ist auf der Vorabzustimmung eine AZR-Nummer angegeben, ist eine Kopie ausreichend.

In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um Ihren Antrag abschließend prüfen zu können.

Bitte beachten Sie: Bei Antragstellenden ab 45 Jahren muss eine angemessene Altersvorsorge nachgewiesen werden. Legen Sie bereits bei Antragstellung geeignete Nachweise zur Alterssicherung vor (z. B. Immobilien, Wertpapiere, Versicherungen etc.)

Terminvereinbarung

Sie müssen die Antragsunterlagen persönlich abgeben. Bitte beachten Sie, dass die Antragsabgabe für diese Kategorie nur über den externen Dienstleister VFS möglich ist.

Falls Sie als Fachkraft gemeinsam mit Ihren Familienangehörigen nach Deutschland ziehen möchten, kann Ihre Familie ihre Visa zum zeitgleichen Familiennachzug gemeinsam mit Ihnen beantragen. Eine separate Terminvereinbarung bei der Botschaft Hanoi oder dem Generalkonsulat Ho-Chi-Minh-Stadt ist nicht nötig.

Gebühren

Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar in vietnamesischen Dong.

Zusätzlich fallen die Service-Gebühr von VFS an.

Bearbeitungszeit

Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretung keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Auslandsvertretung erfolgen. Planen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. drei Monaten. Im Einzelfall kann es länger dauern. Stellen Sie Ihren Antrag in jedem Fall mit ausreichend Vorlauf vor Ihrer geplanten Einreise.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit von drei Monaten ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Ausnahme: Für Antragstellende, die am beschleunigten Fachkräfteverfahren teilnehmen, beträgt die die Bearbeitungszeit in der Regel drei Wochen, nachdem Sie Ihren Antrag abgegeben haben.

Nach der Einreise

Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun.

Nehmen Sie nach der Einreise Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.

Haftungsausschluss

Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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