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Sprachkurs

some flags of germany and the question sprechen sie deutsch?, do you speak german? written in german, against a dark green background, © colourbox
Wenn Sie Ihre Deutschkenntnisse bei einem Aufenthalt in Deutschland verbessern möchten, finden Sie hier die Informationen zum Visum für einen Intensiv-Sprachkurs.
Ein Visum für einen Intensiv-Sprachkurs kann für bis zu 12 Monate erteilt werden. Unter einem Intensivkurs versteht man einen Kurs mit mindestens 18 Wochenstunden Deutschunterricht. Wochenend- oder Abendkurse fallen nicht darunter.
Vorzulegende Unterlagen
Bitte legen Sie folgende Unterlagen im Original mit je einer einfachen Kopie vor. Bitte fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück.
Bitte lassen Sie alle Dokumente, die nicht bereits in deutscher Sprache verfasst sind, ins Deutsche übersetzen. Ausnahme: englischsprachige Unterlagen.
Bitte sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:
In Ihrem Antragsformular geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, drucken Sie es und unterschreiben Sie es selbst.
Bei Minderjährigen muss die Person den Antrag unterschreiben, die zur gesetzlichen Vertretung berechtigt ist (z.B. die Eltern).
Link zum Formular „VIDEX“
Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm)
Informationen zu biometrischen Passfotos finden Sie hier: Fotomustertafel.
Bitte kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei.
Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).
Anmeldung zu einem Intensivsprachkurs von min. 3 bis max. 12 Monaten (mind. 18 Unterrichtsstunden pro Woche)
Die Gebühren für den Sprachkurs müssen bei Antragstellung bereits bezahlt sein. Bitte legen Sie einen entsprechenden Nachweis vor, z.B. eine Bestätigung der Sprachschule oder einen eindeutigen Überweisungsbeleg.
Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf, in dem Sie insbesondere Ihre bisherige Ausbildung bzw. Berufstätigkeit darstellen.
Bitte stellen Sie in einem selbst verfassten Schreiben dar, warum Sie einen Sprachkurs in Deutschland besuchen wollen und welchen Mehrwert Sie sich davon für Ihre Zukunft versprechen.
Wenn Sie bereits Vorkenntnisse in Deutsch haben, weisen Sie diese bitte mit einem
Zertifikat eines anerkannten Prüfungsanbieters nach. Dies sind derzeit:
- Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.
- Sprachzertifikate der telc GmbH
- Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)
- „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER)
- Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums
Sie müssen nachweisen, dass während des Aufenthalts in Deutschland Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Als Nachweis legen Sie ein Sperrkonto mit einem Sperrguthaben von 1.091,-€ pro Monat Ihres Aufenthalts vor.
Alternativ können Sie eine förmliche Verpflichtungserklärung mit nachgewiesener Bonität eines Sponsors in Deutschland vorlegen.
Versicherungsschutz für die Dauer des Visums ist erst vorzulegen, wenn das Visum ausgestellt werden kann. Sie werden von der Visastelle telefonisch benachrichtigt.
In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um Ihren Antrag abschließend prüfen zu können.
Terminvereinbarung
Die Antragsunterlagen müssen Sie persönlich an der Auslandsvertretung abgeben. Einen Termin dafür vereinbaren Sie hier:
Terminvergabesystem Ho-Chi-Minh-Stadt
Gebühren
Die Visumgebühr beträgt 75 Euro (für Antragstellende unter 18 Jahren 37,50 Euro), zahlbar in vietnamesischen Dong.
Informationen zur Service-Gebühr von VFS finden Sie hier
Bearbeitungszeit
Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Botschaft keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Botschaft erfolgen. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit ca. drei Monate. Im Einzelfall kann es jedoch deutlich länger dauern.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag in jedem Fall mit ausreichend Vorlauf vor Ihrer geplanten Einreise.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit von drei Monaten ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
Nach der Einreise
Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun.
Nehmen Sie nach der Einreise Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.
Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.