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Studium

internationale Studierende, © colourbox.de
Allgemeine Informationen
Wenn Sie in Deutschland eine Universität, Hochschule oder ein Studienkolleg besuchen möchten, finden Sie hier die Informationen zum Visumverfahren.
Wenn Sie noch über keine Zulassung verfügen und zunächst eine Aufnahmeprüfung eines Studienkollegs ablegen müssen, gelten Sie als Studienbewerber. Mit einem Studienbewerber-Visum können Sie sich bis zu neuen Monaten in Deutschland aufhalten, um einen Studienplatz zu suchen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise für Studienbewerber auf diesem Merkblatt.
Allgemeine Informationen zu Studienmöglichkeiten in Deutschland finden Sie auf www.study-in-germany.de.
Vorzulegende Unterlagen
Bitte legen Sie folgende Unterlagen im Original mit je einer einfachen Kopie vor. Bitte fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück.
Bitte lassen Sie alle Dokumente, die nicht bereits in deutscher Sprache verfasst sind, ins Deutsche übersetzen. Ausnahme: englischsprachige Unterlagen.
Bitte sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:
In Ihrem Antragsformular geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, drucken Sie es und unterschreiben Sie es selbst.
Bei Minderjährigen muss die Person den Antrag unterschreiben, die zur gesetzlichen Vertretung berechtigt ist (z.B. die Eltern).
Link zum Formular „VIDEX“
Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm)
Informationen zu biometrischen Passfotos finden Sie hier: Fotomustertafel.
Bitte kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei.
Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).
Legen Sie den Zulassungsbescheid Ihrer Hochschule oder die Zulassung zum Studienkolleg vor.
Als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung dient ein APS-Zertifikat.
Ausnahme: Wenn Sie eine unbedingte Zulassung einer deutschen Hochschule erhalten haben, müssen Sie kein APS-Zertifikat vorlegen.
Weitere Ausnahme und Informationen über das APS-Verfahren finden Sie hier
Die erforderlichen Sprachkenntnisse für Ihren Studiengang legt die Hochschule fest. Studienbewerber müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen.
Ist die Unterrichtssprache Deutsch, reichen Sie bitte ein Zertifikat eines anerkannten Prüfungsanbieters ein. Dies sind derzeit:
- Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.
- Sprachzertifikate der telc GmbH
- Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)
- „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER)
- Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums
Englische Sprachkenntnisse können durch IELTS oder TOEFL-Zertifikate nachgewiesen werden.
Der vorgelegte Sprachnachweis darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein.
Ausnahme: Wenn die Hochschule oder das Studienkolleg im Zulassungsbescheid bestätigt, dass Ihre Sprachkenntnisse bereits geprüft wurden und ausreichend sind, müssen Sie kein Sprachzertifikat vorlegen.
Wenn Sie im Rahmen eines Austausches in Deutschland studieren wollen, legen Sie den Partnerschaftsvertrag Ihrer Hochschule in Vietnam mit der deutschen Hochschule sowie einen Nachweis Ihrer Immatrikulation an Ihrer vietnamesischen Hochschule (z. B. Studienausweis) vor.
Legen Sie die Einladung zum Aufnahmetest für ein Studienkolleg sowie einen TestAS vor. Der TestAS ist der Studieneignungstest für internationale Studienbewerber, die ein Studium in Deutschland planen.
Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf, in dem Sie insbesondere Ihre bisherige Ausbildung bzw. Berufstätigkeit darstellen.
Bitte stellen Sie in einem selbst verfassten Schreiben dar, warum Sie in Deutschland studieren wollen, warum Sie sich für Ihren geplanten Studiengang entschieden haben und welche Pläne Sie für Ihre Zukunft haben.
Sie müssen nachweisen, dass während des Aufenthalts in Deutschland Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Als Nachweis legen Sie ein Sperrkonto mit einem Sperrguthaben von 992,-€ pro Monat Ihres Aufenthalts vor. Bei Antragstellung muss der Lebensunterhalt für das erste Jahr des Studiums nachgewiesen werden.
Studienbewerber müssen pro Monat einen Betrag von 1.091 Euro nachweisen.
Alternativ können Sie eine förmliche Verpflichtungserklärung mit nachgewiesener Bonität eines Sponsors in Deutschland vorlegen.
Die Finanzierung kann auch durch ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln sichergestellt werden. Sollten Sie ein Stipendium haben, legen Sie bitte einen Nachweis dazu vor.
Studiengebühren: Wenn die Hochschule Studiengebühren erhebt, weisen Sie bitte nach, in welcher Höhe diese bereits bezahlt wurden und legen Sie Nachweise dazu vor, wie die Studiengebühren finanziert werden, z.B. Einkommensnachweise der Eltern.
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Einreise gültig ab dem gewünschten Einreisetag für mindestens drei Monate.
In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um Ihren Antrag abschließend prüfen zu können.
Terminvereinbarung
Die müssen die Antragsunterlagen persönlich abgeben. Bitte beachten Sie, dass die Antragsabgabe für diese Kategorie nur über den externen Dienstleister VFS möglich ist.
Gebühren
Die Visumgebühr beträgt 75 Euro (für Antragstellende unter 18 Jahren 37,50 Euro), zahlbar in vietnamesischen Dong.
Informationen zur Service-Gebühr von VFS finden Sie hier (Link: https://vietnam.diplo.de/vn-de/service/-/2553706).
Bearbeitungszeit
Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit ca. sechs bis acht Wochen. Im Einzelfall kann es jedoch deutlich länger dauern, gerade wenn Sie Ihren Visumantrag erst kurz vor Semesterbeginn stellen.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag daher mit ausreichend Vorlauf vor Ihrer geplanten Einreise.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
Nach der Einreise
Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun.
Nehmen Sie nach der Einreise Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.
Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.