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Wohnortänderung

Wohnortänderung

Wohnortänderung, © Colourbox

Artikel

Allgemeine Informationen

Die Änderung des Wohnortes ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Wenn Sie im Bezirk der Botschaft Hanoi wohnen und den Wohnort in Ihrem Pass oder Personalausweis ändern lassen möchten, so buchen Sie einen Termin über dieses Terminbuchungssystem

Wenn Sie im Bezirk des Generalkonsulates Ho-Chi-Minh-City wohnen und den Wohnort in Ihrem Pass oder Personalausweis ändern lassen möchten, so buchen Sie einen Termin über dieses Terminbuchungssystem

Zur Beantragung können Sie entweder persönlich in der Passstelle vorsprechen oder eine dritte Person bevollmächtigen. Wenn Sie einen Bevollmächtigten schicken möchten, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich, die von Ihnen unterzeichnet wurde und den Bevollmächtigten genau bezeichnet (Familienname, Vorname, Geburtsdatum). Neben den oben genannten Dokumenten und der schriftlichen Vollmacht hat der Bevollmächtigte auch sein eigenes gültiges Ausweisdokument vorzulegen.

Soll der Wohnort im Pass und/oder Personalausweis von Minderjährigen geändert werden, müssen beide Sorgeberechtigten vorsprechen oder die Vollmacht unterschreiben. Sofern nur ein Elternteil persönlich in der Passstelle vorspricht, ist von diesem eine formlose Vollmacht, unterschrieben vom anderen Elternteil, vorzulegen. In jedem Fall sind Kopien der Pässe beider sorgeberechtigten Elternteile einzureichen.

Jugendliche ab 16 Jahren können die Wohnortänderung im Personalausweis allein beantragen.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge entgegengenommen und bearbeitet werden können. Sie müssen davon ausgehen, dass Sie bei unvollständigen Unterlagen einen neuen Termin vereinbaren müssen.

Vorzulegende Unterlagen:

  • Antrag Wohnortänderung
  • Reisepass / Personalausweis im Original
  • Abmeldebescheinigung des letzten deutschen Wohnsitzes sowie ggfs. des letzten ausländischen Wohnortes
  • Aufenthaltsnachweis für Vietnam (Aufenthaltsgenehmigung, Mietvertrag o.ä.)

Wichtiger Hinweis für Wohnortänderung im Personalausweis:

Wenn Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, wird auf der Rückseite des neuen Personalausweises bei Anschrift die Angabe „keine Wohnung in Deutschland“ eingetragen. Es besteht keine Pflicht zur Eintragung einer ausländischen Anschrift. Hierdurch kann jedoch die Nutzung der eID-Funktion des Personalausweises, die eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland voraussetzt, eingeschränkt sein.

Gebühren:

Wohnortänderungen sind gebührenfrei

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