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Rentenangelegenheiten

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14.10.2021 - Artikel

Wichtiger Hinweis

Vereinfachtes Verfahren für Lebensbescheinigungen der DRV auch im Jahr 2021

Rentenempfänger, die im Ausland leben, werden einmal im Jahr von ihrer Rentenversicherung aufgefordert, eine Lebensbescheinigung einzureichen. Die Rentenversicherungsträger übersenden dafür ein Formular, das ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben und bestätigt zurückgeschickt werden muss.

Die deutschen Rentenversicherungsträger akzeptieren die Bestätigung der Unterschrift des Rentenempfängers durch die Deutsche Botschaft Hanoi, durch das Generalkonsulat in Ho-Chi-Minh-Stadt oder durch eine vietnamesische amtliche Stelle (z. B. Polizei oder Notare).

Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung für Renten- und Pensionszwecke ist gebührenfrei (Ausnahmen: Betriebsrenten/VBL-Renten, Zusatzrenten, z.B. aus der privaten Rentenversicherung oder ausländische Renten, Gebühr: 34,07 €, zahlbar in bar vietnamesische Dong zum aktuellen Zahlstellenkurs).

Zur Ausstellung der Bescheinigung ist stets die persönliche Vorsprache unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments erforderlich. Sofern Sie nicht das vom Versicherungsträger übersandte Formular verwenden, legen Sie bitte zusätzlich Ihren Rentenbescheid vor.

WICHTIG: Vereinfachtes Verfahren für Lebensbescheinigungen der DRV auch im Jahr 2021

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) weist darauf hin, dass es bei Lebensbescheinigungen für das Jahr 2021 für alle Rentenberechtigten im Ausland ebenso wie 2020 ein vereinfachtes Verfahren geben wird. Eine Bestätigung der Lebensbescheinigung durch die Botschaft bzw. einer amtliche vietnamesische Stelle wird nicht erforderlich sein. Die Rentenempfänger füllen die Lebensbescheinigungen selbst aus und senden diese direkt (ohne Bestätigung einer amtlichen Stelle) an folgende Anschrift:

Deutsche Post AG

Niederlassung Renten Service

04078 Leipzig

Deutschland

Telefon: +49 221 56 92-777

Telefax: +49 69 653015 10865

E-Mail: LB2021@Deutschepost.de

Die Bescheinigung kann von den Rentenempfängern auch per Fax oder per Mail übersandt werden.

Die Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service wird die Rentenberechtigten unmittelbar im Anschreiben zur Lebensbescheinigung über das vereinfachte Verfahren informieren. Die o.g. Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie Mailadresse sind in den Lebensbescheinigungs-Formularen aufgeführt, die ab Juli 2021 von der DRV ins Ausland versandt werden.

Zudem werden auf der Internetseite der Deutschen Post AG unter folgendem Link entsprechende Hinweise zum vereinfachten Verfahren zur Verfügung gestellt, falls das Anschreiben mit der Lebensbescheinigung den Rentenberechtigten nicht erreicht haben sollte: www.deutschepost.de/de/r/rentenservice/downloadcenter/lebensbescheinigung

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