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Visum zum Zwecke eines Intensivsprachkurses in Deutschland

Sprechen Sie Deutsch?

some flags of germany and the question sprechen sie deutsch?, do you speak german? written in german, against a dark green background, © colourbox

Artikel

Bitte beachten Sie, dass die Antragsabgabe für diese Kategorie an der deutschen Botschaft in Hanoi oder am Generalkonsulat in Ho-Chi-Minh-Stadt erfolgt.

Wichtig: Dieses Merkblatt gilt nicht für studienvorbereitende Sprachkurse!

Vorzulegende Unterlagen im Visumverfahren:

Die nachfolgenden Unterlagen legen Sie bitte im Original mit je einer einfachen Kopie vor. Bitte fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Originalen sowie einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Bearbeitung Ihres Antrages zurück.

Bitte fertigen Sie von allen Dokumenten, die nicht bereits in deutscher Sprache vorhanden sind (außer englischsprachige Unterlagen), eine Übersetzung ins Deutsche an.

Bitte sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:

  • vollständig ausgefülltes und vom Antragsteller unterschriebenes Antragsformular für nationale Visa (Online-Antragsformular „VIDEX“), ggfs. Unterschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm) (Fotomustertafel). Bitte kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei.
  • gültiger Reisepass (oder anerkanntes Passersatzdokument)
  • Anmeldung zu einem Intensivsprachkurs von mind. 3 bis max. 12 Monaten (mind. 18 Unterrichtsstunden pro Woche)
  • Nachweis über bereits bezahlte Kursgebühren
  • Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf: Insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung bzw. Berufstätigkeit
  • Motivationsschreiben: Selbstverfasste, schriftliche Erklärung zur Motivation für den geplanten Intensivsprachkurs
  • Nachweise über bereits erworbene Sprachkenntnisse
  • Nachweis der Finanzierung

Dies ist grundsätzlich möglich durch:

a) Förmliche Verpflichtungserklärung nach §§ 66,68 Aufenthaltsgesetz

Nachweis der Kostenübernahme mit Hinweis zum beabsichtigten Aufenthaltszweck durch eine dritte Person auf nationalem Formular, sog. Verpflichtungserklärung (Nähere Informationen erhalten Sie über die Ausländerbehörde, die für den Wohnort des Verpflichtungsgebers zuständig ist – bei dauerhaft im Ausland wohnenden Verpflichtungsgebern, kann die Erklärung an der für den Wohnort zuständige deutsche Auslandsvertretung abgegeben werden)

ODER

b) Eröffnung eines Sperrkontos (1.027,-€/monatlich -> 12.324,-€/ jährlich)

Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. In Vietnam bieten nach dem aktuellen Kenntnisstand der Botschaft/des Generalkonsulates die nachfolgend gelisteten Banken ein Sperrkonto an, das die Vorgaben des Visumverfahrens erfüllt: Vietin Bank. Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts

  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Einreise gültig ab dem gewünschten Einreisetag und für eine Dauer von mindestens drei Monaten

Die deutschen Auslandsvertretungen in Vietnam behalten sich das Recht vor, weitere, über die o.g. Liste hinausgehende Unterlagen oder Informationen bei Bedarf nachzufordern.

Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

Eine bestimmte Bearbeitungszeit können wir Ihnen nicht zusichern, da bei Visumanträgen mit diesem Aufenthaltszweck die Zustimmung der lokalen Ausländerbehörde in Deutschland erforderlich ist. Die Bearbeitung dauert normalerweise mindestens sechs Wochen; die meisten Anträge sind innerhalb von drei Monaten beschieden. In Einzelfällen kann es aber auch länger dauern

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