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Informationen zur Opferrente für Opfer politischer Verfolgung in der DDR

Rettungsring an einer Wand

Rettungsring, © colourbox.de

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Die Zuständigkeit für die Durchführung des Dritten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR liegt bei den Bundesländern, die Federführung innerhalb der Bundesregierung beim Bundesministerium der Justiz.

Die Zuständigkeit für die Durchführung des Dritten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR liegt bei den Bundesländern, die Federführung innerhalb der Bundesregierung beim Bundesministerium der Justiz.

Grundsätzliche Voraussetzungen für die neu eingeführte Leistung ( besondere Zuwendung für Haftopfer – sog. ,,Opferrente„) sind eine Haftzeit von insgesamt mindesten sechs Monaten, eine Rehabilitierungsentscheidung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz bzw. eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes und die wirtschaftliche Bedürftigkeit des Antragstellers/der Antragstellerin.

Personen mit Auslandswohnsitz können sich mit ihren Anträgen an folgende Stellen in der Bundesrepuplik Deutschland wenden:

  • Wenn Sie eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes erhalten haben:

    Landesamt für Gesundheit und Soziales

    Postfach 31 09 29

    10639 Berlin

  • Wenn Sie durch Gerichtsentscheidung rehabilitiert wurden, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz des Rehabilitierungsgerichts.

    Entscheidung eines Gerichts des Landes Berlin:

    Landesamt für Gesundheit und Soziales

    Postfach 31 09 29

    10639 Berlin

  • Entscheidung eines Gerichts des Landes Mecklenburg-Vorpommern:

    Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern

    19048 Schwerin

  • Entscheidung eines Gerichts des Landes Sachsen-Anhalt:

    Landesverwaltungsamt

    Willi-Lohmann-Straße 7

    06114 Halle

  • Entscheidung eines Gerichts des Freistaats Thüringen:

    Landesamt für Soziales und Familie

    Abteilung 4

    Postfach 100141

    98490 Suhl

  • Entscheidung eines Gerichts des Freistaats Sachsen:

    Regierungspräsidium Chemnitz

    Altchemnitzer Straße 41

    09120 Chemnitz

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