Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visum Familiennachzug zum minderjährigen deutschen Kind

Vater mit Kindern

Vaterschaftsanerkennung, © picture-alliance/ dpa

Artikel

Folgende Unterlagen legen Sie bitte im Original mit zwei Kopien vor. Bitte fertigen Sie zwei komplette Sätze der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Bearbeitung Ihres Antrages zurück.
Bitte fertigen Sie von allen Dokumenten, die nicht bereits in deutscher Sprache vorhanden sind (außer englischsprachige Unterlagen), eine Übersetzung an.

Für die Beantragung des Visums legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

Bitte sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:

  • Legalisierte Geburtsurkunde des Kindes (siehe )

Eine Legalisation ist nicht erforderlich, wenn eine deutsche Geburtsurkunde vorgelegt wird.

  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes: Kopie deutscher Reisepass, Personalausweis, deutsche Geburtsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde
  • Wohnortnachweis des Kindes falls bereits in Deutschland wohnhaft, z.B. Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
  • Falls das Kind noch nicht geboren ist und der nachziehende Elternteil nicht mit dem deutschen Elternteil verheiratet ist
    - Ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft mit Angabe des voraussichtlichen Geburtsdatums
    - Vaterschaftsanerkennung eines deutschen Staatsangehörigen und Zustimmungserklärung der Mutter
    - falls der werdende Vater nachzieht und das Kind nicht den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat: Sorgeerklärung
  • Falls das Kind noch nicht geboren ist und der nachziehende Elternteil mit dem deutschen Elternteil verheiratet ist
    - Ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft mit Angabe des voraussichtlichen Geburtsdatums
    - legalisierte Heiratsurkunde (siehe)
  • Pass- oder Personalausweiskopie des deutschen Elternteils
  • Krankenversicherungsschutz für die Dauer des Visums
    Diese ist erst vorzulegen, wenn das Visum ausgestellt werden kann. Der Antragsteller wird von der Visastelle telefonisch benachrichtigt

Wichtiger Hinweis: In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um den Antrag abschließend entscheiden zu können.

Haftungsausschluss

Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

Eine bestimmte Bearbeitungszeit können wir Ihnen nicht zusichern, da bei Visumanträgen mit diesem Aufenthaltszweck die Zustimmung der lokalen Ausländerbehörde in Deutschland erforderlich ist. Die Bearbeitung dauert normalerweise mindestens sechs Wochen; die meisten Anträge sind innerhalb von drei Monaten beschieden. In Einzelfällen kann es aber auch länger dauern.

nach oben