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Checkliste für die Beantragung von Visa (Familienbesuch)
Passkontrolle, © colourbox
Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum.
Als deutsche Auslandsvertretungen sind die deutsche Botschaft Hanoi und das Generalkonsulat Ho-Chi-Minh-Stadt für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig, wenn Deutschland oder Portugal Ihr Hauptreiseziel ist.
Die im folgenden genannten Dokumente benötigen Sie zur Visumsbeantragung und müssen bei der Beantragung bei VFS Global dem Visumsantrag beigefügt werden. Bitte sortieren Sie die Dokumente in der Reihenfolge der Checkliste.
Jedes Dokument muss im Original mit einer Kopie vorliegen. Dokumente, die in vietnamesischer oder einer anderen Sprache verfasst sind, müssen ins Deutsche oder Englische übersetzt sein.
Folgende Dokumente sind bei Anträgen auf Schengenvisa vorzulegen:
1. Antrag auf ein Schengenvisum, komplett ausgefüllt und von der antragstellenden Person unterschrieben
(wählen Sie zum Ausfüllen des Antrages - sofern möglich – Ihre, bzw. die Muttersprache der antragstellenden Person aus, damit werden alle im Antrag enthaltenen Erklärungen in dieser Sprache dargestellt)
2. Zwei aktuelle, identische, biometrische Passfotos (45 mm x 35 mm Fotomustertafel)
Bitte kleben Sie nur ein Passfoto Foto auf das Antragsformular und legen das zweite lose bei.
3. Original Pass oder das Reisedokument (bitte nicht in einer Plastikhülle oder Briefumschlag)
Bitte beachten Sie, dass der Pass bzw. das Reisedokument mindestens 3 Monate länger gültig sein muss als das Datum der Ausreise aus dem Schengenraum. Das Reisedokument muss 2 freie Seiten für Visa enthalten, die Ausstellung darf nicht mehr als 10 Jahre zurückliegen.
bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Passkopie des nicht mitreisenden Sorgeberechtigten sowie die Geburtsurkunde des Kindes
4. Wenn die antragstellende Person nicht die vietnamesische Staatsangehörigkeit besitzt ist: Vietnamesische Aufenthaltserlaubnis.
5. Informationen zum Gastgeber
a) Aktuelles und unterschriebenes Einladungsschreiben des Gastgebers
b) Scan des Passes bzw. des Aufenthaltstitels des Gastgebers
c) Nachweis der Beziehung zum Gastgeber
6. Arbeitsbescheinigung (sofern zutreffend)
a) Arbeitsvertrag, aus dem die Position und die Dauer der Anstellung hervorgeht.
b) Kontoauszüge
c) Erklärung des Arbeitgebers, dass dem Antragsteller (bezahlter oder unbezahlter) Urlaub gewährt wird.
d) Sozialversichungsbuch.
7. Nur für Firmeninhaber:innen oder Selbstständige:
a) Handelsregisterauszug.
b) Steuererklärung des Unternehmens über die letzten 3 Monate.
8. Nur für Antragsteller im Ruhestand:
Rentenbezüge der letzten 3 Monate
9. Nur für Studenten:
Immatrikulationsnachweis für das laufende Semester und Studentenausweis.
10. Finanzierungsnachweis für die gesamte Reise:
a) Kontoauszug
b) Kostenübernahmeerklärung nach §§ 66 – 68 Aufenthaltsgesetz = Verpflichtungserklärung. Diese MUSS im Original bei Antragstellung vorgelegt werden. Diese Verpflichtungserklärung können Sie bei der zuständigen Stelle in Ihrer Gemeindeverwaltung oder Landratsamt bekommen.
Zusätzlich müssen weitere Nachweise über den finanziellen Hintergrund des Antragstellers vorgelegt werden, siehe Nr.11!
11. Nachweis des finanziellen Hintergrunds der antragstellenden Person
z.B. durch Vorlage von Sparguthaben, Aktienbesitz, Landnutzungsrechten, Immobilienbesitz, etc.
12. Nachweis des Familienstands der antragstellenden Person
a) Heiratsurkunde (soweit zutreffend) + ID-Karte des Ehegatten + Aufenthaltstitel des Ehegatten, wenn sie/er sich aktuell in der EU/im Schengenraum aufhält.
b) Geburtsurkunde aller Kinder der antragstellenden Person (soweit zutreffend) + ID-Karten der Kinder + Aufenthaltstitel der Kinder, wenn sie sich aktuell in der EU/im Schengenraum aufhalten.
c) Meldebescheinigung der örtlichen Polizei.
13. Reiseroute und Reservierungen für Hotel/private Unterkunft
a) Rückbestätigte Hotelbuchung/-reservierung oder private Unterkunft mit vollständiger Adresse (Name, Straße, PLZ, Stadt, Kontaktperson, Buchungsnummer).
b) Reiseplan
c) Flugreservierung
14. Nachweis über frühere Aufenthalte im Schengenraum (soweit zutreffend)
Zusätzlich zu Nr.3: Original des abgelaufenen/alten Passes oder Reisedokuments mit Kopie der Vorvisa
15. Reisekrankenversicherung (gültig für alle Schengen-Staaten, gültig für den gesamten Aufenthaltszeitraum, deckt alle Kosten für eine Notfallbehandlung und Rücktransport in das Heimatland aus medizinischen Gründen, Deckungssummer mindestens EUR 30.000)
Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.