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Visum für kurzzeitig kontingentierte Beschäftigung

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In bestimmten Branchen können Sie mit diesem Visum für einen begrenzten Zeitraum in Deutschland arbeiten. Die Informationen dazu finden Sie hier.

Allgemeine Informationen

Um kurzfristige Saisonspitzen ausgleichen zu können, können deutsche Arbeitgeber innerhalb bestimmter Branchen Mitarbeiter aus dem Ausland für einen begrenzten Zeitraum einstellen. Für diese Art von Arbeitsplätzen gibt es ein weltweites Jahreskontingent.

Dabei muss es sich nicht um eine qualifizierte Beschäftigung handeln.

Zwingende Voraussetzung ist eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Arbeitgeber können bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit die Vorabzustimmung beantragen. Nur mit dieser Vorabzustimmung kann ein Visum zur Ausübung einer kurzzeitigen Beschäftigung i. S. d. § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 15d BeschV beantragt werden.

Sie können im Rahmen dieses Aufenthaltszwecks maximal acht Monate innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten in Deutschland leben und arbeiten. Beachten Sie, dass es sich hier um einen vorübergehenden Aufenthaltszweck handelt. Ein Familiennachzug oder eine Verlängerung des Aufenthalts im Inland ist grundsätzlich nicht möglich.

Vorzulegende Unterlagen

In Ihrem Antragsformular geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es eigenhändig.

Link zum Formular „VIDEX

Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm)

Informationen zu biometrischen Passfotos finden Sie hier: Fotomustertafel.

Kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen im Original mit je einer einfachen Kopie vor, fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück.

Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden.

Sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:

Sollte Ihr Arbeitgeber bereits vor Beginn des Visumverfahrens die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland eingeholt haben, verkürzt sich die Bearbeitungszeit in der Auslandsvertretung wesentlich. Die Vorabzustimmung muss im Original vorgelegt werden.

Ausnahme: Ist auf der Vorabzustimmung eine AZR-Nummer angegeben, ist eine Kopie ausreichend.

Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit

Die Auslandsvertretungen müssen Ihre Rückkehrbereitschaft prüfen. Sie müssen also nachweisen, dass Sie ausreichend Bindungen an Ihr Heimatland haben und vor Ablauf des Visums wieder nach Vietnam zurückkehren werden. Dazu reichen Sie bitte Dokumente ein, die Ihre familiäre Verwurzelung nachweisen (z. B. legalisierte Geburtsurkunden Ihrer Kinder oder legalisierte Heiratsurkunden). Außerdem reichen Sie bitte Nachweise über Ihre wirtschaftliche Verwurzelung ein (z. B. Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Nachweise über Besitz von Immobilien, Sparbücher etc.)

Bitte erläutern Sie in Ihrem Motivationsschreiben, warum Sie eine kurzfristige Beschäftigung in Deutschland aufnehmen möchten und was Sie nach Ihrem Aufenthalt in Deutschland beabsichtigen. Begründen Sie bitte auch, warum Sie diese konkrete Tätigkeit aufnehmen möchten und wie diese in Ihren individuellen Lebensweg passt.

Arbeitsvertrag oder verbindliche Arbeitsplatzzusage.

Das Formular (Link: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis) muss vom zukünftigen Arbeitgeber vollständig ausgefüllt und im Original vorgelegt werden.

Zusätzlich muss das Zusatzblatt D vorgelegt werden.

- Nachweis einer privaten deutschen Krankenversicherung, die die unten genannten Anforderungen erfüllt und am voraussichtlichen Reisetermin beginnt

ODER

- Nachweis einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung, bestehend aus einem Schreiben Ihrer deutschen Krankenkasse sowie einer Reisekrankenversicherung für die ersten drei Wochen.

ODER

- Nachweis einer privaten ausländischen (auch vietnamesischen) Krankenversicherung einschließlich der von Ihnen gewählten Police, die die unten genannten Anforderungen erfüllt und am voraussichtlichen Reisetermin beginnt

Wann ist eine Krankenversicherung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse gleichwertig?

o Keine Begrenzung der Erstattung im Krankheitsfall

o Wenn die versicherte Person erkrankt, kann kein höherer Selbstbehalt als 300 € pro Jahr verlangt werden

o Vorerkrankungen müssen eingeschlossen sein

o Keine Kündigungsklausel bei Erreichen eines bestimmten Alters, Änderung der Aufenthaltsgenehmigung oder Verlust der Aufenthaltsgenehmigung

o Der Versicherungsschutz darf keine zeitliche Begrenzung haben (oder muss automatisch erneuert werden)

In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um Ihren Antrag abschließend prüfen zu können.

Terminvereinbarung

Sie müssen die Antragsunterlagen persönlich abgeben. Bitte beachten Sie, dass die Antragsabgabe für diese Kategorie nur über den externen Dienstleister VFS möglich ist.

Gebühren

Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar in vietnamesischen Dong.

Zusätzlich fallen die Service-Gebühr von VFS an.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ca. 3 Wochen. Im Einzelfall kann es länger dauern. Stellen Sie Ihren Antrag in jedem Fall mit ausreichend Vorlauf vor Ihrer geplanten Einreise.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit von drei Wochen ab. Diese stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Haftungsausschluss

Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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