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Visum für kurzzeitig kontingentierte Beschäftigung

Berufsausbildung

Berufsausbildung, © colourbox

02.12.2024 - Artikel

In bestimmten Brachen können Sie mit diesem Visum für einen begrenzten Zeitraum in Deutschland arbeiten. Die Informationen dazu finden Sie hier.

Allgemeine Informationen

Um kurzfristige Saisonspitzen ausgleichen zu können, können deutsche Arbeitgeber innerhalb bestimmter Branchen Mitarbeiter aus dem Ausland für einen begrenzten Zeitraum einstellen. Für diese Art von Arbeitsplätzen gibt es ein weltweites Jahreskontingent.

Dabei muss es sich nicht um eine qualifizierte Beschäftigung handeln.

Zwingende Voraussetzung ist eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Arbeitgeber können bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit die Vorabzustimmung beantragen. Nur mit dieser Vorabzustimmung kann ein Visum zur Ausübung einer kurzzeitigen Beschäftigung i. S. d. § 19c Abs.1 AufenthG i. V. m. § 15d BeschV beantragt werden.

Sie können im Rahmen dieses Aufenthaltszwecks maximal acht Monate innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten in Deutschland leben und arbeiten. Beachten Sie, dass es sich hier um einen vorübergehenden Aufenthaltszweck handelt. Ein Familiennachzug oder Verlängerung des Aufenthalts im Inland ist grundsätzlich nicht möglich.

Vorzulegende Unterlagen

Bitte legen Sie folgende Unterlagen im Original mit je einer einfachen Kopie vor, fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück.

Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden.

Sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:

In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um Ihren Antrag abschließend prüfen zu können.

Terminvereinbarung

Die müssen die Antragsunterlagen persönlich abgeben. Bitte beachten Sie, dass die Antragsabgabe für diese Kategorie nur über den externen Dienstleister VFS möglich ist.

Gebühren

Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar in vietnamesischen Dong.

Informationen zur Service-Gebühr von VFS finden Sie hier

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ca. 3 Wochen. Im Einzelfall kann es länger dauern. Stellen Sie Ihren Antrag in jedem Fall mit ausreichend Vorlauf vor Ihrer geplanten Einreise.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit von drei Wochen ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Haftungsausschluss

Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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