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Abschaffung des Remonstrationsverfahrens ab 1. Juli 2025

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„Das bisher freiwillig eingeräumte Remonstrationsverfahren wird ab dem 1.7.2025 weltweit abgeschafft, um insgesamt mehr Visumanträge bearbeiten und die Wartezeiten auf Visumentscheidungen verkürzen zu können.
- Falls Ihr Visumantrag ab dem 1.7.2025 abgelehnt wird, sehen Sie bitte von Remonstrationen an die Botschaft / das Generalkonsulat ab. Die Botschaft / das Generalkonsulat wird solche Remonstrationen nicht mehr bearbeiten.
- Gegen eine Ablehnung Ihres Visumantrags können Sie rechtlich vorgehen, indem Sie Klage beim Verwaltungsgericht Berlin (Deutschland) erheben. Das muss in deutscher Sprache geschehen und ist mit Gerichtskosten verbunden.
- Es gilt mehr denn je: Verringern Sie das Risiko einer Ablehnung, indem Sie die erforderlichen Unterlagen von vornherein vollständig einreichen. Falls die Visastelle Unterlagen nachfordert, liefern Sie diese bitte rechtzeitig nach.
- Sie haben auch nach einer Ablehnung selbstverständlich immer die Möglichkeit, einen neuen Visumantrag zu stellen.