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Abschaffung des Remonstrationsverfahrens ab 1. Juli 2025

Una pluma junto a una firma

Firma y pluma © Colourbox

05.08.2024 - Artikel

Das bisher freiwillig eingeräumte Remonstrationsverfahren wird ab dem 1.7.2025 weltweit abgeschafft, um insgesamt mehr Visumanträge bearbeiten und die Wartezeiten auf Visumentscheidungen verkürzen zu können.

  • Falls Ihr Visumantrag ab dem 1.7.2025 abgelehnt wird, sehen Sie bitte von Remonstrationen an die Botschaft / das Generalkonsulat ab. Die Botschaft / das Generalkonsulat wird solche Remonstrationen nicht mehr bearbeiten.
  • Gegen eine Ablehnung Ihres Visumantrags können Sie rechtlich vorgehen, indem Sie Klage beim Verwaltungsgericht Berlin (Deutschland) erheben. Das muss in deutscher Sprache geschehen und ist mit Gerichtskosten verbunden.
  • Es gilt mehr denn je: Verringern Sie das Risiko einer Ablehnung, indem Sie die erforderlichen Unterlagen von vornherein vollständig einreichen. Falls die Visastelle Unterlagen nachfordert, liefern Sie diese bitte rechtzeitig nach.
  • Sie haben auch nach einer Ablehnung selbstverständlich immer die Möglichkeit, einen neuen Visumantrag zu stellen.
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