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Abschaffung des Remonstrationsverfahrens
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Was tun nach Ablehnung des Visumantrags?
Was tun nach Ablehnung des Visumantrags?
Gegen Ablehnungsbescheide im Visumsverfahren kann nicht mehr gegenüber der Auslandsvertretung remonstriert werden. Remonstrationen, die an die Auslandsvertretung gesandt werden, entfalten keinerlei Rechtswirkung und werden nicht mehr bearbeitet. Daher werden keine Eingangsbestätigungen versandt oder Sachstandsanfragen beantwortet.
Sie haben folgende Möglichkeiten nach der Ablehnung eines Visumantrags:
1. Sie können jederzeit einen neuen, in der Regel wieder kostenpflichtigen Visumantrag stellen.
In diesem Visumantrag haben Sie erneut alle relevanten Dokumente und Nachweise vorzulegen. Dieser Visumantrag wird anhand der geltenden Rechtslage ebenfalls neutral geprüft.
2. Sie können beim Verwaltungsgericht Berlin kostenpflichtig Klage gegen den Ablehnungsbescheid erheben.
Der Ablehnungsbescheid enthält eine verbindliche Rechtsbehelfsbelehrung mit Angaben zum Rechtsbehelf (Klage), der zuständigen Stelle (Verwaltungsgericht Berlin) und Frist (1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheids).
Mit der Klageerhebung können Sie einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin beauftragen; hierzu besteht allerdings keine Pflicht. Dafür können gesonderte Rechtsanwaltsgebühren anfallen.
Die Gerichtssprache ist deutsch (§ 184 Gerichtsverfassungsgesetz).
Das Gerichtsverfahren ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gerichtsgebühren legt das Gericht fest. Die Gebühren sind in der Regel direkt nach Klageerhebung als Vorschuss fällig. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der begehrten Visa. Der Streitwert beträgt pro Visumsantragsteller in der Regel 5.000 €, sodass für ein Verfahren eine Gerichtsgebühr in Höhe von derzeit ca. 480 Euro erhoben wird. Prozesskostenhilfe kann bei Gericht beantragt werden und wird regelmäßig nur gewährt, wenn im Klageverfahren Aussicht auf Erfolg besteht. Fragen zu Kosten und Kostenregelungen kann nur das Verwaltungsgericht beantworten.
Die genaue Dauer und den Ablauf des Gerichtsverfahrens bestimmt das Gericht. Die Auslandsvertretung kann hierzu keine konkreten Aussagen treffen. Mit mehrmonatigen Bearbeitungszeiten ist aber in der Regel zu rechnen. Die Bearbeitung kann nur unter besonderen Voraussetzungen durch ein Eilverfahren beschleunigt werden. Für Eilverfahren (Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz) sind noch einmal gesondert Gerichtsgebühren zu zahlen.
Weitere Informationen zu Verwaltungsstreitverfahren in Visaangelegenheiten, insbesondere zum Thema Kosten, können Sie auf der Webseite des Verwaltungsgerichts Berlin finden: Link
Merkblatt des Verwaltungsgerichts Berlin zu Visumstreitverfahren: Link
Dieses Merkblatt dient lediglich Ihrer unverbindlichen Information und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte informieren Sie sich eigenständig.