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Visum für einen Au-Pair-Aufenthalt

Familienangelegenheiten

Familienangelegenheiten, © www.colourbox.com

Artikel

Bei einem Au-Pair-Aufenthalt in einer Familie in Deutschland können junge Menschen Sprache und Kultur kennen lernen. Die Informationen zum Au-Pair-Visum finden Sie hier.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie zwischen 18 und 27 Jahre alt sind, können Sie ein Visum für einen Au-Pair-Aufenthalt in Deutschland mit einer Dauer von mindestens sechs und höchstens zwölf Monaten beantragen.

Ziel eines Au-Pair-Aufenthalts ist es, Ihre Sprachkenntnisse zu vervollständigen und das Allgemeinwissen zu erweitern. Sie leben währenddessen in einer Familie, in der im Alltag deutsch gesprochen wird und betreuen mindestens ein minderjähriges Kind.

Informationen zu Aufgaben, Rechten und Pflichten eines Au-Pairs finden Sie in dieser Broschüre

Vorzulegende Unterlagen

In Ihrem Antragsformular geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, drucken Sie es und unterschreiben Sie es selbst.

Link zum Formular „VIDEX

Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm)

Informationen zu biometrischen Passfotos finden Sie hier: Fotomustertafel.

Kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei.

Das Dokument muss noch mindestens zwei freie Seiten haben (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Bitte legen Sie folgende Unterlagen im Original mit je einer einfachen Kopie vor, fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück.

Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden.

Sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:

Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf, in dem Sie insbesondere Ihre bisherige Ausbildung bzw. Berufstätigkeit darstellen

Selbstverfasstes Schreiben, in dem Sie erklären, warum Sie einen Au-Pair-Aufenthalt in Deutschland verbringen möchten, welche Erwartungen Sie an den Aufenthalt haben und wie der Aufenthalt Ihnen für Ihre Zukunft nützen kann.

Der Vertrag zwischen Ihnen und Ihrer Gastfamilie muss Angaben enthalten zu Beginn und Dauer des Vertrags, zu den allgemeinen Pflichten des Au-Pairs und der Gastfamilie, eine Vereinbarung über Taschengeld (mindestens 280 € pro Monat), Arbeitszeit (höchstens 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich), Urlaubstage (mindestens zwei Tage pro Monat), Zuschuss zum Deutschkurs (mindestens 70 € pro Monat) und zur Versicherungspflicht der Gastfamilie für das Au-Pair. Bitte nutzen Sie das Muster der Bundesagentur für Arbeit

Der Vertrag kann in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden.

Der Vertrag muss zwingend im Original mit den Unterschriften der Gastfamilie und des Au-Pairs vorgelegt werden.

Ausnahme: Wenn der Vertrag von einer RAL-zertifizierten Agentur vermittelt wurde, genügt ein Scan.

Der Fragebogen (Link) muss von den Gasteltern vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.

In der Bescheinigung müssen alle Personen aufgeführt sein, die im Haushalt wohnen.

Sie benötigen Deutschkenntnisse, die mindestens dem Niveau A1 entsprechen. Anerkannt werden derzeit Zertifikate der folgenden Prüfungsanbieter:

  • Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.
  • Sprachzertifikate der telc GmbH
  • Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)
  • „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER)
  • Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums

Bei Antragstellung werden im Rahmen eines kurzen Gespräches die Deutschkenntnisse getestet.

Versicherungsschutz für die Dauer des Visums ist erst vorzulegen, wenn das Visum ausgestellt werden kann. Sie werden von der Visastelle telefonisch benachrichtigt.

In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um Ihren Antrag abschließend prüfen zu können.

Terminvereinbarung

Die Antragsunterlagen müssen Sie persönlich an der Botschaft abgeben. Einen Termin dafür vereinbaren Sie hier: Terminvergabesystem

Gebühren

Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar in vietnamesischen Dong.

Bearbeitungszeit

Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretung keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Auslandsvertretung erfolgen. Planen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. drei Monaten. Im Einzelfall kann es länger dauern. Stellen Sie Ihren Antrag unbedingt mit ausreichend Vorlauf vor Ihrer geplanten Einreise.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit von drei Monaten ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Nach der Einreise

Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun.

Nehmen Sie nach der Einreise Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.


Haftungsausschluss

Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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