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Visum zur dualen Berufsausbildung in Deutschland mit vorherigem Sprachkurs

internationale Studierende sitzen in einer Vorlesung

internationale Studierende, © colourbox.de

Artikel

Nach § 17 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) kann einem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung erteilt werden.

Vorzulegende Unterlagen im Visumverfahren:

Die nachfolgenden Unterlagen legen Sie bitte im Original mit je zwei einfachen Kopien vor. Bitte fertigen Sie also zwei komplette Sätze mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Bearbeitung Ihres Antrages zurück.

Bitte fertigen Sie von allen Dokumenten, die nicht bereits in deutscher Sprache vorhanden sind (außer englischsprachige Unterlagen), eine Übersetzung ins Deutsche oder Englische an.

Bitte sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:

  1. gültiger Reisepass im Original + zwei einfache Kopien der Personaldatenseite
  2. zwei biometrische Passfotos (Link zu Fotomustertafel)
  3. zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare für nationale Visa
  4. ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache
  5. Motivationsschreiben: Das Schreiben sollte darüber Auskunft geben, warum Sie eine Ausbildung in dem von Ihnen angegebenen Beruf absolvieren möchten. Bitte geben Sie hierbei auch an, wie die Ausbildung in Ihre bisherige Ausbildungs- und Berufsbiografie passt.
  6. Nachweise zu Schulabschluss und ggf. bereits erfolgter Ausbildung oder Studium

  7. Nachweise über bereits erlangte Vorkenntnisse in dem gewünschten Ausbildungsfachgebiet

    Geeignete Nachweise hierzu sind insbesondere Unterlagen zu bereits in Vietnam durchgeführten Berufsausbildungen, Praktika oder Studiengängen, die mind. 6 Monate oder länger gedauert haben

  8. Nachweis über den Familienstand: Vorlage legalisierter Ledigkeitsbescheinigung oder legalisierter Heiratsurkunde; sofern der/die Antragsteller/in Kinder hat, Vorlage der entsprechenden legalisierten Geburtsurkunden der Kinder (Link zum Legalisationsverfahren)

  9. Nachweise zum Sprachkurs
    Bitte beachten Sie, dass auch bei einem der Ausbildung vorgelagerten Sprachkurs bereits bei Visabeantragung Sprachkenntnisse mindestens auf B1-Niveau nachgewiesen werden müssen (siehe Nr. 14).
    Folgende Nachweise sind dazu vorzulegen:
    -Angaben zum geplanten Sprachkurs: Zeitraum (in der Regel 6 Monate), Anzahl der Sprachstunden und ggfs. Lehrinhalten,
    Kosten des Lehrgangs, Ort des Unterrichts
    - Nachweis über die Entrichtung der Kursgebühr.

Die unten erwähnte Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (Nr. 11) ist bei diesem Sonderfall für die Einreise zum Sprachkurs noch nicht erforderlich und kann nach der Einreise beantragt werden. Sie muss aber spätestens zum Beginn der Ausbildung vorliegen.

10. Nachweise über die geplante Ausbildung:

a) Vorlage eines Ausbildungsvertrages mit dem zukünftigen Ausbildungsbetrieb, unterschrieben von allen Parteien

b) Berufsschulvertrag oder Schulplatzvormerkung bei der Berufsschule oder Anmeldebestätigung bei Berufsschule (nicht notwendig für IHK-Ausbildungen); Sofern Schulgeld zu zahlen ist: Angaben über die Höhe und Zahlungsmodalitäten

11. Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit: Es wird dringend geraten, bereits mit einer Vorabzustimmung vorzusprechen. Ihr Arbeitgeber in Deutschland kann dieses Dokument bei der zuständigen Arbeitsagentur erhalten. Weiterführende Informationen für Arbeitgeber gibt es auf der Website der Bundesagentur für Arbeit (https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/fachkraefte-ausland )

12. Nachweis über ausreichende Lebensunterhaltssicherung:

- Für die Zeit des Sprachkurses müssen ab 01.09.2019 mindestens 853.-- EUR/ Monat nachgewiesen werden.

Zur Prüfung der ausreichenden Lebensunterhaltssicherung während der Berufsausbildung zieht die Visastelle einen bundeseinheitlichen Orientierungsbetrag heran. Der Orientierungsbetrag ist ab 01.09.2019 mit 955,- EUR brutto pro Monat festgelegt.

Als Nachweis im Visumverfahren wird zunächst die Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung laut Ausbildungsvertrag herangezogen.

Bei Vorlage von Belegen, aus denen sich ergibt, dass Kost und/oder Logis vom Ausbildungsbetrieb übernommen werden oder kostengünstige Unterbringungen genutzt werden können (z.B. Ausbildungswohnheime), können pauschal je 150 EUR von dem Orientierungsbetrag abgezogen werden.

Soweit das Ausbildungsgehalt nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht, hat der Auszubildende gegenüber der Visastelle die ausreichende Sicherung seines Lebensunterhaltes während der Ausbildung nachzuweisen. Der Fehlbetrag zum Orientierungsbetrag kann für Vietnam durch Nachweis der Inanspruchnahme eines öffentlichen Programms zur Förderung einer Berufsausbildung oder ein Sperrkonto (Link zu Sperrkonto-Info-Seite des AA) erfolgen.

Rechenbeispiel:

Ausbildungsvergütung im 1. Ausbildungsjahr:

800 € brutto pro Monat = Fehlbetrag in Höhe von 155 € pro Monat, hochgerechnet auf ein Jahr: 1860 €

Ausbildungsvergütung im 2. Ausbildungsjahr:

880 € brutto pro Monat = Fehlbetrag in Höhe von 75 € pro Monat, hochgerechnet auf ein Jahr: 900 €

Ausbildungsvergütung im 3. Ausbildungsjahr:

955 € brutto pro Monat = kein Fehlbetrag!

Gesamt-Fehlbedarf: 2.760 €, nachzuweisen durch Bescheid über öffentliche Förderung oder alternativ ein Sperrkonto. Im Falle eines Sperrkontos darf der monatliche Verfügungsrahmen über die eingezahlte Summe nicht höher als maximale monatliche Fehlbetrag, hier 155 € pro Monat, liegen.

13. Nachweis über Deutschkenntnisse, mind. auf B1-Sprachniveau

Als Nachweis ist ein anerkanntes Zertifikat eines nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers in Europe) zertifizierten Prüfungsanbieters vorzulegen, Dies trifft derzeit für folgende Sprachzertifikate zu:

a) Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.

b) Sprachzertifikate der telc GmbH

c) Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)

d) „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER)

Der vorgelegte Sprachnachweis darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein.

Die Visastellen Botschaft Hanoi und Generalkonsulat Ho-Chi-Minh-Stadt verlangen im Rahmen der Plausibilitätsprüfung von Visumanträgen für die Einreisezwecke der Berufsausbildung in Deutschland in Absprache mit dem Auswärtigen Amt seit Juni 2016 erhöhte Vorkenntnisse der deutschen Sprache. Für die genannten Einreisezwecke ist grundsätzlich mindestens Sprachniveau B1 im Visumverfahren nachzuweisen.

14. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz während Ihres Aufenthalts, Sofern Sie eine betriebliche Berufsausbildung absolvieren, sind Sie pflichtversichert sobald sie mit der Ausbildung begonnen haben. Ein Nachweis ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Bei nur schulischen Berufsausbildungen muss aus den vorgelegten Versicherungspolicen zweifelsfrei erkennbar sein, dass der Berufsausbildungsaufenthalt in Deutschland davon abgedeckt ist. Geht dies aus den Policen nicht hervor, ist eine zusätzliche Bestätigung der Krankenversicherung vorzulegen.

Zusatzinformation: Sofern das Visum erteilt wird, berechtigt die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer von der Berufsausbildung unabhängigen Beschäftigung von maximal zehn Stunden je Woche.

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