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Konsularischer Service und Visa

Visumkategorie
Alter:
unter 6 Jahren

Alter:
6-12 Jahre

Alter:
13 - 18 Jahre

Alter:
ab 18 Jahre

Schengenvisum
frei
40 Euro
80 Euro
80Euro
Nationales Visum
37,50 Euro
37,50 Euro
37,50 Euro
75 Euro

Es handelt sich um eine Bearbeitungsgebühr, die in vietnamesischen Dong zu entrichten ist und bei Ablehnung oder Zurücknahme des Antrags nicht erstattet wird. Weitere Gebühren fallen in der Visastelle nicht an.

Visa für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder Deutscher, sowie Eltern minderjähriger Deutscher sind gebührenfrei. Ebenfalls gebührenfrei sind Visa für Ehegatten und Kinder EU-/EWR-Staatsangehörigen.

Die Vertretungen raten Ihnen dringend davon ab, die von „fliegenden Händlern“ vor der Botschaft angebotenen Übersetzungs- und Reiseversicherungsdienste in Anspruch zu nehmen. Diese Dienste werden weder von den Vertretungen gebilligt noch sind sie preislich angemessen.

Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorlage eines vollständigen Antrags kein Anspruch auf Erteilung eines Visums besteht. Die Erteilung ist abhängig vom Ergebnis der ausländerrechtlichen Prüfung aller beteiligten Behörden. In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um den Antrag abschließend entscheiden zu können. Die Entscheidung über die Erteilung wird von Beamten der Visastelle getroffen. Dritte (z.B. Versicherungsagenten, Sicherheitskräfte, etc.) haben keinen Einfluss auf die Visumerteilung.

Sie oder ein von Ihnen schriftlich Bevollmächtigter können schriftlich gegen die Ablehnung Ihres Antrags remonstrieren und somit um erneute Prüfung Ihres Antrages bitten. Außerdem können Sie Klage beim Verwaltungsgericht Berlin einreichen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Ablehnungsbescheid.

Sollten Sie Fragen haben, die Sie sich nicht aus den vorstehenden Informationen beantworten können, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.


Ausführliche Datenschutzhinweise und Informationen zur Datenverarbeitung und -Speicherung im Rahmen des Visumverfahrens finden Sie zusammengefasst auf nachfolgendem Merkblatt:

Datenschutzinformationen (deutsche Version)

Datenschutzinformationen (vietnamesische Version)

Ihr noch gültiges Schengen-Visum zur Mehrfacheinreise in Ihrem alten Pass kann in Kombination mit Ihrem neu ausgestellten, gültigen Pass weiterhin genutzt werden. Es reicht aus, beide Reisedokumente (alter + neuer Pass) bei der Einreise in den Schengenraum gemeinsam vorzulegen.

Alternativ können Sie auch die Übertragung des Rest-Gültigkeitszeitraumes Ihres Visums in Ihren neuen Pass beantragen. Hierzu wenden Sie sich bitte per E-Mail oder das Kontaktformular der Website an die für Ihren Wohnort zuständige deutsche Auslandsvertretung, also entweder Botschaft Hanoi oder Generalkonsulat HCMC gemäß der örtlichen Zuständigkeitsregelung.

Ein deutscher Aufenthaltstitel kann gem. § 51 Abs. 1 Nr. 7 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) u. U. erlöschen, wenn sich der Inhaber länger als sechs Monate außerhalb Deutschlands aufhält. Gemäß § 51 Abs. 4 AufenthG kann die Ausländerbehörde eine erteilen, um das Erlöschen zu verhindern. Für alle Fragen diesbezüglich sollten sich die Betroffenen an die Ausländerbehörde wenden, die für ihren deutschen Wohnort zuständig ist.

Wenn der Aufenthaltstitel bereits erloschen ist, muss für die Wiedereinreise ein nationales Visum beantragt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier (Link)

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