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Eheschließungen in Vietnam

Eheringe

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Artikel

Die Eheschließung deutscher Urlauber in Vietnam ist grundsätzlich nicht möglich, da die Verlobten weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Vietnam haben.

Die Eheschließung vor dem zuständigen Standesbeamten (Volkskomitee) in Vietnam ist dann möglich, wenn zumindest einer der Verlobten hier seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Für die Eheschließung mit einem Ausländer, gibt es eine besondere Zuständigkeit, auf die geachtet werden muss. Seit dem 01.01.2016 ist für Eheschließungen mit Ausländern das Kreisvolkskomitee (Ủy ban nhân dân quận, huyện, Verwaltungsbehörde der Mittelstufe einer Provinz) zuständig. Eine Eheschließung, die vor einer unzuständigen Behörde geschlossen wurde, ist nach vietnamesischem Recht ungültig.

Folgende Informationen liegen der Botschaft und dem Generalkonsulat vor:

1. Es ist keine Mindestdauer bekannt, wie lange der hier ansässige Verlobte in Vietnam gemeldet sein muss. Entscheidend ist, dass dieser in den Registern des Volkskomitees seiner Gemeinde geführt wird. Auch für den nicht hier ansässigen Verlobten ist keine Mindestaufenthaltsdauer bekannt.

2. Nach den Ausführungsvorschriften beträgt die Frist für die Überprüfung der eingereichten Unterlagen zur Eheschließung 25 Tage, in manchen Fällen kann diese Frist um weitere 10 Tage verlängert werden. In der Praxis wird jedoch von diesen Vorschriften häufig abgewichen.

3. Zur Beantragung der Eheschließung müssen deutsche Staatsangehörige folgende Urkunden vorlegen:

a) Heiratsantrag (erhältlich beim Volkskomitee am Wohnort des hier ansässigen Verlobten)

Die Verlobten müssen nachweisen, dass sie nicht verheiratet sind. Der deutsche Ehepartner kann dies z.B. durch Vorlage einer Meldebescheinigung tun.

b) Ehefähigkeitszeugnis: Dieses muss beim Standesamt am deutschen Wohnort des Verlobten beantragt werden.

c) Gesundheitszeugnis eines vietnamesischen oder ausländischen Gesundheitsinstituts (die Bescheinigung muss aussagen, dass der deutsche Verlobte nicht an Geschlechtskrankheiten, insbes. Aids, sowie Geisteskrankheiten leidet)

d) beglaubigte Fotokopien des deutschen Passes, des vietnamesischen Visums, ggf. der Aufenthaltserlaubnis und der Exit-Entry-Card; event. Meldebescheinigung des deutschen Wohnortes

Eventuell sind weitere Unterlagen vorzulegen. Ratsam ist es, ausreichend Passfotos dabei zu haben.

Die oben genannten Unterlagen müssen ins Vietnamesische übersetzt werden. Die Richtigkeit der Übersetzung muss durch das Staatliche Notariat Vietnams (mit Zweigstellen landesweit) bestätigt werden. Die Unterlagen müssen von den zuständigen deutschen Stellen beglaubigt sein und dann von der vietnamesischen Botschaft in Berlin oder einer anderen vietnamesischen Auslandsvertretung in Deutschland legalisiert werden.

4. Die Anwesenheit von Trauzeugen bei der Eheschließung ist nicht vorgesehen.

5. Von vietnamesischen Behörden werden Amtshandlungen ausschließlich in vietnamesischer Sprache durchgeführt. Wer dieser nicht mächtig ist, benötigt einen Dolmetscher.

6. Nach der Eheschließung erhalten die Ehegatten vom Volkskomitee eine Heiratsurkunde in vietnamesischer Sprache.

7. Das zuständige Justizamt muss innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Unterlagen und Gebühren mit beiden Verlobten ein Interview durchführen. Sollte sich dabei ergeben, dass die Verlobten zu wenige Kenntnisse übereinander haben, wird zumeist nach einer Fristsetzung ein weiterer Interviewtermin vereinbart. Sollten auch dabei die Zweifel der Behörde nicht ausgeräumt werden können, dass die Eheschließung auf die Begründung einer dauerhaften Familienbeziehung abzielt oder die Ehe den nationalen Sitten entspricht, kann die Eheschließung abgelehnt werden.

Diese Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr.

Die genannten Anforderungen gelten grundsätzlich im ganzen Land; Ausnahmen sind jedoch möglich. Letztendlich entscheidet das zuständige Volkskomitee, welche Unterlagen notwendig sind. Es empfiehlt sich deshalb eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Volkskomitee.

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