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Visum für Berufskraftfahrer und -fahrerinnen

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Artikel

Berufskraftfahrern und -fahrerinnen können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung ein Visum zur Arbeitsaufnahme erhalten. Informationen dazu finden Sie hier.

Allgemeine Informationen

Wer in Deutschland als Berufskraftfahrer oder -fahrerin arbeiten möchte, benötigt einen deutschen Führerschein oder EU-Führerschein und eine sog. Grundqualifikation. Beides müssen Sie innerhalb von 15 Monaten nach Ihrem Umzug nach Deutschland erworben haben. Voraussetzung ist, dass Sie bereits einen vietnamesischen Führerschein der benötigten Klasse besitzen.

Bei vietnamesischen Führerscheinen muss für die Umschreibung in Deutschland eine theoretische und praktische Fahrprüfung abgelegt werden. Beim Erwerb der Grundqualifikation unterstützt Sie Ihr Arbeitgeber mit passenden Weiterbildungsmaßnahmen. Sie können währenddessen bereits bei ihm arbeiten.

Vorzulegende Unterlagen

In Ihrem Antragsformular geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, drucken Sie es und unterschreiben Sie es selbst.

Link zum Formular „VIDEX



Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm)

Informationen zu biometrischen Passfotos finden Sie hier: Fotomustertafel.

Kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei.

Das Dokument muss noch mindestens zwei freie Seiten haben (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Bitte legen Sie folgende Unterlagen im Original mit je einer einfachen Kopie vor, fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück.

Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden.

Sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:

Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit

Die Kopie Ihres Führerscheins muss die Vorder- und Rückseite zeigen. Bitte bringen Sie unbedingt auch das Original mit zum Termin für die Antragsabgabe und zeigen Sie es vor, damit die Übereinstimmung bestätigt werden kann. Kopien ohne Vorlage des Originals sind nicht ausreichend.

Arbeitsvertrag oder verbindliche Arbeitsplatzzusage

Die Erklärung bezieht sich auf die Beschäftigung, die Sie während der Qualifizierungsmaßnahme ausüben werden. Das Formular (Link: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis PDF / 313 KB muss vom zukünftigen Arbeitgeber vollständig ausgefüllt und im Original vorgelegt werden. Das gilt auch für das Zusatzblatt C . In dieser Erklärung bestätig Ihr Arbeitgeber, welchen Führerschein Sie haben, über welche Grundqualifikation Sie verfügen und wie der weitere Weg bis zu Ihrem Einsatz im gewerblichen Güterverkehr aussehen wird.

Für das Arbeitsplatzangebot nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme muss Ihr Arbeitgeber eine gesonderte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis PDF / 313 KB vollständig ausfüllen. Auch diese legen Sie im Original vor.

Versicherungsschutz für die Dauer des Visums ist erst vorzulegen, wenn das Visum ausgestellt werden kann. Sie werden von der Visastelle telefonisch benachrichtigt.

Sollte Ihr Arbeitgeber bereits vor Beginn des Visumverfahrens die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland eingeholt haben, verkürzt sich die Bearbeitungszeit in der Auslandsvertretung wesentlich.

Die Vorabzustimmung muss im Original vorgelegt werden.

Ausnahme: Ist auf der Vorabzustimmung eine AZR-Nummer angegeben, ist eine Kopie ausreichend.

In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um Ihren Antrag abschließend prüfen zu können.

Bitte beachten Sie: Bei Antragstellenden ab 45 Jahren muss unter Umständen eine angemessene Altersvorsorge nachgewiesen werden. Bitte kontaktieren Sie vor der Beantragung die Auslandsvertretung für nähere Informationen.

Terminvereinbarung

Die müssen die Antragsunterlagen persönlich abgeben. Bitte beachten Sie, dass die Antragsabgabe für diese Kategorie nur über den externen Dienstleister VFS möglich ist.

Falls Sie als Fachkraft gemeinsam mit Ihren Familienangehörigen nach Deutschland ziehen möchten, kann Ihre Familie ihre Visa zum zeitgleichen Familiennachzug gemeinsam mit Ihnen beantragen. Eine separate Terminvereinbarung bei der Botschaft Hanoi oder dem Generalkonsulat Ho-Chi-Minh-Stadt ist nicht nötig.

Gebühren

Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar in vietnamesischen Dong.

Informationen zur Service-Gebühr von VFS finden Sie hier Link

Bearbeitungszeit

Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Botschaft keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Botschaft erfolgen. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit ca. drei Monate. Im Einzelfall kann es jedoch deutlich länger dauern. Bitte stellen Sie Ihren Antrag in jedem Fall mit ausreichend Vorlauf vor Ihrer geplanten Einreise.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit von drei Monaten ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Ausnahme: Für Antragstellende, die am beschleunigten Fachkräfteverfahren (Link) teilnehmen, beträgt die die Bearbeitungszeit in der Regel 3 Wochen, nachdem Sie Ihren Antrag abgegeben haben.

Nach der Einreise

Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun.

Nehmen Sie nach der Einreise Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.

Haftungsausschluss

Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.



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