Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Ehefähigkeitszeugnis
Wedding ring , computer generated image. 3d render., © colourbox
Allgemeine Informationen
Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt die so genannte Ehefähigkeit und gilt in Deutschland als Nachweis, dass keine Ehehindernisse vorliegen. Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses. Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist bei allen deutschen Standesämtern sowie beim Standesamt I in Berlin erhältlich und kann in der Regel von der Webseite des Standesamtes heruntergeladen werden. Es empfiehlt sich das Antragsformular des Standesamtes zu verwenden, das für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig ist.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes des/der deutschen Verlobten.
Besteht kein Wohnsitz in Deutschland, so ist der Standesbeamte des letzten deutschen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig.
Sollte nie ein Wohnsitz in Deutschland vorhanden gewesen sein, dann ist das Standesamt I in Berlin dafür zuständig (www.berlin.de/standesamt1 ).
Das Ehefähigkeitszeugnis wird auf einem internationalen Vordruck ausgestellt. Es ist sechs Monate gültig. Das bedeutet, dass der Eheschließungstermin innerhalb dieser sechs Monate liegen muss. Das Ehefähigkeitszeugnis kann auch erst sechs Monate vor dem vorgesehenen Eheschließungstermin ausgestellt werden.
Antragsunterlagen
Um ein Ehefähigkeitszeugnis bei einem deutschen Standesamt zu beantragen, benötigen Sie üblicherweise folgende Unterlagen:
- Antrag, ausgefüllt und von beiden Verlobten unterschrieben.
- Gültige Reisepässe und /oder Personalausweise von beiden Verlobten.
- Geburtsurkunde
- Aktuelle erweiterte Meldebescheinigungen mit Vermerk des Familienstandes und zur Staatsangehörigkeit
Urkunden des/der vietnamesischen Verlobten:
- Reisepass oder Personalausweis
- Geburtsurkunde in übersetzter und legalisierter Form
- Ledigkeitsbescheinigung (nicht älter als 6 Monate) in übersetzter und in legalisierter Form
- bei Vorehen: Scheidungsurkunde UND ggf. Anerkennung dieser Scheidung für den deutschen Rechtsbereich durch die zuständige deutsche Landesjustizverwaltung
- im Falle der Auflösung der Ehe durch Tod die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten, in übersetzter und legalisierter Form
Alle Urkunden müssen bei den Standesämtern im Original oder als beglaubigte Fotokopie eingereicht werden.
Vietnamesische Urkunden müssen legalisiert und übersetzt sein.
Die deutschen Auslandsvertretungen in Vietnam weisen ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgende Aufstellung der vorzulegenden Urkunden nicht abschließend ist. Es wird daher empfohlen, sich zusätzlich bei dem zuständigen deutschen Standesbeamten zu vergewissern, ob dieser ggf. die Vorlage weiterer Papiere (Originale bzw. beglaubigte Kopien) verlangt.
Die Gebühren für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses fallen beim deutschen Standesamt an und können nicht bei der Botschaft eingezahlt werden. Der Antrag sowie alle Unterlagen sind von den Antragstellern direkt an das deutsche Standesamt zu übersenden. Eine Beratung hierzu oder Prüfung durch die Botschaft erfolgt nicht.
Unterschriftsbeglaubigung auf dem Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Falls Sie eine Unterschriftsbeglaubigung auf einem Antrag auf Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses wünschen, können Sie über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft unter einen Termin für eine Unterschriftsbeglaubigung vereinbaren. Zum Termin müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Ihren gültigen Pass oder Ausweis
- Nachweis Ihres aktuellen Wohnsitzes in der Sozialistischen Republik Vietnam
- das zu unterzeichnende, bereits ausgefüllte, Dokument. Der Antrag darf noch nicht unterschrieben sein.
Es fällt eine Gebühr gemäß Ziffer 5.1.2.der AAGebV von 56,43 Euro an. Diese Gebühr ist bar im Gegenwert in vietnamesischen Dong zu zahlen.