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Konsularischer Service und Visa

FAQ Allgemein

Sie sind visumpflichtig für die Schengenländer, d. h. Sie müssen einem Staat angehören, dessen Angehörige ein Visum zur Einreise in die Schengenländer benötigen. Um das zu erfahren, klicken Sie bitte hier.

Und Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Vietnam. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Sie dann in Vietnam, wenn die Umstände erkennen lassen, dass Sie hier für mindestens 6 Monate verbleiben wollen (z. B. als Student, Arbeitnehmer u. A.).

Antrag online stellen

Beantragen Sie Ihr Visum zur Arbeitsaufnahme online. Sie erhalten damit vorab eine Rückmeldung, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Ihr Termin in der Auslandsvertretung verläuft danach schnell und effizient.

Jetzt online im Auslandsportal beantragen


Die Antragsannahme für bestimmte Visumkategorien wurde an den externen Dienstleister VFS Global ausgelagert: Link

Visa der anderen Kategorien im nationalem Bereich können Sie ausschließlich an der Deutschen Botschaft in Hanoi beantragen, wenn Sie in einer der folgenden Provinzen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, dort also wohnen, arbeiten oder studieren:

Bac Giang (früher Ha Bac)

Bac Kan (früher Bac Thai)

Bac Ninh (früher Ha Bac)

Cao Bang Ha Giang
Ha Nam (früher Na Nam Ninh)
Hanoi
Ha Tinh (früher Nghe Tinh)
Hai Duong (früher Hai Hung)
Hai Phong
Hoa Binh (früher Ha Son Binh)

Hung Yen (früher Hai Hung)

Lai Chau
Lang Son
Lao Cai
Nam Dinh (früher Ha Nam Ninh)

Nghe An (früher Nghe Tinh)

Ninh Binh (früher Ha Nam Ninh)

Phu Tho (früher Vinh Phu)

Quang BinhQuang Ninh
Quang Tri Son La
Thai Binh

Thai Nguyen (früher Bac Thai)

Thanh Hoa
Thua Thien-Hue
Tuyen Quang
Vinh Phuc
Yen Bai

Wenn Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den folgenden südlichen Provinzen haben, also dort wohnen, arbeiten oder studieren, können Sie ein Visum ausschließlich am Deutschen Generalkonsulat in Ho-Chi-Minh-Stadt beantragen: Übersicht einfügen

An Giang
Ba Ria-Vung Tau
Bac Lieu
Ben Tre
Binh Dinh
Binh Duong
Binh Phuoc
Binh Thuan
Ca Mau
Can Tho
Da Nang
Dak Lak
Dak Nong
Dong Thap
Gia Lai
Hau Giang
Khanh Hoa
Kein Giang
Kon Tum
Lam Dong
Long An
Ninh Thuan
Phu Yen
Quang Nam
Quang Ngai
Soc Trang
Tay Ninh
Thanh pho Ho Chi Minh
Tien Giang
Tra Vinh
Vinh Long


Als Nachweis Ihres Wohnsitzes legen Sie bitte eine Wohnsitzbescheinigung (polizeiliche Anmeldung) vor.

Hinweise zur Beantragung von Schengenivsa finden Sie auf der Website von VFS Global.

Schengenvisum: 90 Euro; Antragsteller 6-12 Jahre 45 Euro, unter 6 Jahre frei

Nationales Visum: 75 Euro, Antragsteller unter 18 Jahre 37,50 Euro

Es handelt sich um eine Bearbeitungsgebühr, die in vietnamesischen Dong zu entrichten ist und bei Ablehnung oder Zurücknahme des Antrags nicht erstattet wird. Weitere Gebühren fallen in der Visastelle nicht an.

Visa für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder Deutscher, sowie Eltern minderjähriger Deutscher sind gebührenfrei. Ebenfalls gebührenfrei sind Visa für Ehegatten und Kinder EU-/EWR-Staatsangehörigen.

Informationen zur Service-Gebühr von VFS finden Sie hier (Link).

Grundsätzlich müssen Sie den Antrag persönlich einreichen. Auch Kinder müssen persönlich erscheinen. Ausnahmen sind möglich, wenn Ihre Fingerabdrücke innerhalb der letzten 5 Jahre schon für einen Visumantrag gespeichert wurden.

Die Vorabübersendung von Antragsunterlagen per Mail ist nicht erforderlich und wird auch nicht berücksichtigt!

Bitte bereiten Sie Ihre Unterlagen gemäß der jeweils aktuell auf unserer Homepage eingestellten Merkblätter vor und sortieren sie in der im Merkblatt aufgeführten Reihenfolge. Bitte beachten Sie, dass unvollständig eingereichte Anträge nicht zur Bearbeitung angenommen werden und ein neuer Termin einzuholen ist. Eine gründliche Vorbereitung der Unterlagen erspart Ihnen viel Zeit und unnötige Kosten.

Antragsformluar für Schengenvisa

Antragsformular für Langzeitvisa

Bitte beachten: Nur vollständig und korrekt ausgefüllte Anträge mit allen notwendigen Dokumenten können abschließend bearbeitet werden. Unterschreiben Sie die Antragsformulare eigenhändig.

Wir entscheiden immer im konkreten Einzelfall. Im Merkblatt kann aber nur eine generelle Auskunft gegeben werden, die die meisten, jedoch nicht alle Fallkonstellationen abdeckt. Daher kann es sein, dass z. B. in Ihrem Fall ein Dokument erbeten wird, welches nicht im Merkblatt steht. Werden weitere Unterlagen benötigt, kontaktieren wir Sie und teilen Ihnen mit, wie und wann die Dokumente nachgereicht werden können.

JA! Bitte fertigen Sie von allen Dokumenten, die nicht bereits in deutscher Sprache vorhanden sind (außer englischsprachigen Unterlagen), eine Übersetzung an.

Sollten Sie Fragen haben, die Sie sich nicht aus den vorstehenden Informationen beantworten können, schreiben Sie uns eine E-Mail.

Kontaktformular der Botschaft Hanoi

Kontaktformular des Generalkonsulates HCMS

Ausführliche Datenschutzhinweise und Informationen zur Datenverarbeitung und -Speicherung im Rahmen des Visumverfahrens finden Sie zusammengefasst auf nachfolgendem Merkblatt:

Datenschutzinformationen (deutsche Version)

Datenschutzinformationen (vietnamesische Version)

Grundsätzlich stehen dem Antragsteller nach Erhalt einer Ablehnung die folgenden Optionen offen:

er kann einen neuen Visumantrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen, oder

vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen die Ablehnung erheben. Mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit ist zu rechnen.

NEUBEANTRAGUNG

Es ist nach einer Ablehnung jederzeit möglich, wieder einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen zu stellen. Das Verfahren ist exakt dasselbe, wie beim vorherigen Antrag. Überprüfen Sie in diesem Fall noch einmal alle Unterlagen genau vor Einreichung.

Häufig muss die Visastelle einen Visumantrag deshalb ablehnen, weil die Antragsunterlagen nicht vollständig waren, nicht mehr gültig waren, nicht zum Reisezeitraum oder -ort passten (Hotel- oder Flugreservierungen) oder der Hauptreisegrund falsch angegeben oder verschleiert wurde (Unterlagen für Tourismus sind nicht geeignet für Geschäftsreisen oder Familienbesuche).

Sofern Sie Unterlagen von Dritten vorbereiten lassen (Reisebüros etc.) überprüfen Sie auch, dass dort ordentlich und in Ihrem Sinne gearbeitet wird. Die Visastelle verlangt ausdrücklich keine Einschaltung von Reisebüros oder Visaagenturen. Fehler, die dort begangen werden, werden dem Antragsteller zugerechnet.

Die Vertretungen raten Ihnen dringend davon ab, die von „fliegenden Händlern“ vor der Botschaft angebotenen Übersetzungs- und Reiseversicherungsdienste in Anspruch zu nehmen. Diese Dienste werden weder von den Vertretungen gebilligt noch sind sie preislich angemessen.

Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorlage eines vollständigen Antrags kein Anspruch auf Erteilung eines Visums besteht. Die Erteilung ist abhängig vom Ergebnis der ausländerrechtlichen Prüfung aller beteiligten Behörden. In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um den Antrag abschließend entscheiden zu können. Die Entscheidung über die Erteilung wird von Beamten der Visastelle getroffen. Dritte (z.B. Versicherungsagenten, Sicherheitskräfte, etc.) haben keinen Einfluss auf die Visumerteilung.

Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals, des externen Dienstleistungserbringers VFS Global oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der drei folgenden Varianten ein:

a. Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals

b. Beschwerde über Verhalten des externen Dienstleistungserbringers VFS Global

c. Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung

Wir werden Ihrer Beschwerde nach deren Eingang bei uns nachgehen.

Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.

Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren bei Botschaft Hanoi

Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren bei GK HCMS

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