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Konsularischer Service und Visa
FAQ Allgemein
Sie sind visumpflichtig für die Schengenländer, d. h. Sie müssen einem Staat angehören, dessen Angehörige ein Visum zur Einreise in die Schengenländer benötigen. Um das zu erfahren, klicken Sie bitte hier.
Und Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Vietnam. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Sie dann in Vietnam, wenn die Umstände erkennen lassen, dass Sie hier für mindestens 6 Monate verbleiben wollen (z. B. als Student, Arbeitnehmer u. A.).
Die Antragsannahme für bestimmte Visumkategorien wurde an den externen Dienstleister VFS Global ausgelagert: Link
Visa der anderen Kategorien im nationalem Bereich können Sie ausschließlich an der Deutschen Botschaft in Hanoi beantragen, wenn Sie in einer der folgenden Provinzen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, dort also wohnen, arbeiten oder studieren:
Bac Giang (früher Ha Bac) | Bac Kan (früher Bac Thai) | Bac Ninh (früher Ha Bac) | |
Cao Bang | Ha Giang | Ha Nam (früher Na Nam Ninh) | |
Hanoi | Ha Tinh (früher Nghe Tinh) | Hai Duong (früher Hai Hung) | |
Hai Phong | Hoa Binh (früher Ha Son Binh) | Hung Yen (früher Hai Hung) | |
Lai Chau | Lang Son | Lao Cai | |
Nam Dinh (früher Ha Nam Ninh) | Nghe An (früher Nghe Tinh) | Ninh Binh (früher Ha Nam Ninh) | |
Phu Tho (früher Vinh Phu) | Quang Binh | Quang Ninh | |
Quang Tri | Son La | Thai Binh | |
Thai Nguyen (früher Bac Thai) | Thanh Hoa | Thua Thien-Hue | |
Tuyen Quang | Vinh Phuc | Yen Bai |
Wenn Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den folgenden südlichen Provinzen haben, also dort wohnen, arbeiten oder studieren, können Sie ein Visum ausschließlich am Deutschen Generalkonsulat in Ho-Chi-Minh-Stadt beantragen: Übersicht einfügen
An Giang | Ba Ria-Vung Tau | Bac Lieu |
Ben Tre | Binh Dinh | Binh Duong |
Binh Phuoc | Binh Thuan | Ca Mau |
Can Tho | Da Nang | Dak Lak |
Dak Nong | Dong Thap | Gia Lai |
Hau Giang | Khanh Hoa | Kein Giang |
Kon Tum | Lam Dong | Long An |
Ninh Thuan | Phu Yen | Quang Nam |
Quang Ngai | Soc Trang | Tay Ninh |
Thanh pho Ho Chi Minh | Tien Giang | Tra Vinh |
Vinh Long |
Als Nachweis Ihres Wohnsitzes legen Sie bitte eine Wohnsitzbescheinigung (polizeiliche Anmeldung) vor.
Hinweise zur Beantragung von Schengenivsa finden Sie auf der Website von VFS Global.
Schengenvisum: 90 Euro; Antragsteller 6-12 Jahre 45 Euro, unter 6 Jahre frei
Nationales Visum: 75 Euro, Antragsteller unter 18 Jahre 37,50 Euro
Es handelt sich um eine Bearbeitungsgebühr, die in vietnamesischen Dong zu entrichten ist und bei Ablehnung oder Zurücknahme des Antrags nicht erstattet wird. Weitere Gebühren fallen in der Visastelle nicht an.
Visa für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder Deutscher, sowie Eltern minderjähriger Deutscher sind gebührenfrei. Ebenfalls gebührenfrei sind Visa für Ehegatten und Kinder EU-/EWR-Staatsangehörigen.
Informationen zur Service-Gebühr von VFS finden Sie hier (Link).
Grundsätzlich müssen Sie den Antrag persönlich einreichen. Auch Kinder müssen persönlich erscheinen. Ausnahmen sind möglich, wenn Ihre Fingerabdrücke innerhalb der letzten 5 Jahre schon für einen Visumantrag gespeichert wurden.
Die Vorabübersendung von Antragsunterlagen per Mail ist nicht erforderlich und wird auch nicht berücksichtigt!
Bitte bereiten Sie Ihre Unterlagen gemäß der jeweils aktuell auf unserer Homepage eingestellten Merkblätter vor und sortieren sie in der im Merkblatt aufgeführten Reihenfolge. Bitte beachten Sie, dass unvollständig eingereichte Anträge nicht zur Bearbeitung angenommen werden und ein neuer Termin einzuholen ist. Eine gründliche Vorbereitung der Unterlagen erspart Ihnen viel Zeit und unnötige Kosten.
Antragsformluar für Schengenvisa
Antragsformular für Langzeitvisa
Bitte beachten: Nur vollständig und korrekt ausgefüllte Anträge mit allen notwendigen Dokumenten können abschließend bearbeitet werden. Unterschreiben Sie die Antragsformulare eigenhändig.
Siehe Fotomustertafel
Wir entscheiden immer im konkreten Einzelfall. Im Merkblatt kann aber nur eine generelle Auskunft gegeben werden, die die meisten, jedoch nicht alle Fallkonstellationen abdeckt. Daher kann es sein, dass z. B. in Ihrem Fall ein Dokument erbeten wird, welches nicht im Merkblatt steht. Werden weitere Unterlagen benötigt, kontaktieren wir Sie und teilen Ihnen mit, wie und wann die Dokumente nachgereicht werden können.
JA! Bitte fertigen Sie von allen Dokumenten, die nicht bereits in deutscher Sprache vorhanden sind (außer englischsprachigen Unterlagen), eine Übersetzung an.
Sollten Sie Fragen haben, die Sie sich nicht aus den vorstehenden Informationen beantworten können, schreiben Sie uns eine E-Mail.
Ausführliche Datenschutzhinweise und Informationen zur Datenverarbeitung und -Speicherung im Rahmen des Visumverfahrens finden Sie zusammengefasst auf nachfolgendem Merkblatt:
Grundsätzlich stehen dem Antragsteller nach Erhalt einer Ablehnung die folgenden Optionen offen:
er kann einen neuen Visumantrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen, oder
vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen die Ablehnung erheben. Mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit ist zu rechnen.
NEUBEANTRAGUNG
Es ist nach einer Ablehnung jederzeit möglich, wieder einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen zu stellen. Das Verfahren ist exakt dasselbe, wie beim vorherigen Antrag. Überprüfen Sie in diesem Fall noch einmal alle Unterlagen genau vor Einreichung.
Häufig muss die Visastelle einen Visumantrag deshalb ablehnen, weil die Antragsunterlagen nicht vollständig waren, nicht mehr gültig waren, nicht zum Reisezeitraum oder -ort passten (Hotel- oder Flugreservierungen) oder der Hauptreisegrund falsch angegeben oder verschleiert wurde (Unterlagen für Tourismus sind nicht geeignet für Geschäftsreisen oder Familienbesuche).
Sofern Sie Unterlagen von Dritten vorbereiten lassen (Reisebüros etc.) überprüfen Sie auch, dass dort ordentlich und in Ihrem Sinne gearbeitet wird. Die Visastelle verlangt ausdrücklich keine Einschaltung von Reisebüros oder Visaagenturen. Fehler, die dort begangen werden, werden dem Antragsteller zugerechnet.
Die Vertretungen raten Ihnen dringend davon ab, die von „fliegenden Händlern“ vor der Botschaft angebotenen Übersetzungs- und Reiseversicherungsdienste in Anspruch zu nehmen. Diese Dienste werden weder von den Vertretungen gebilligt noch sind sie preislich angemessen.
Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorlage eines vollständigen Antrags kein Anspruch auf Erteilung eines Visums besteht. Die Erteilung ist abhängig vom Ergebnis der ausländerrechtlichen Prüfung aller beteiligten Behörden. In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um den Antrag abschließend entscheiden zu können. Die Entscheidung über die Erteilung wird von Beamten der Visastelle getroffen. Dritte (z.B. Versicherungsagenten, Sicherheitskräfte, etc.) haben keinen Einfluss auf die Visumerteilung.
Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals, des externen Dienstleistungserbringers VFS Global oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der drei folgenden Varianten ein:
a. Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals
b. Beschwerde über Verhalten des externen Dienstleistungserbringers VFS Global
c. Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung
Wir werden Ihrer Beschwerde nach deren Eingang bei uns nachgehen.
Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.