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Informationen zur Opferrente für Opfer politischer Verfolgung in der DDR
Die Zuständigkeit für die Durchführung des Dritten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR liegt bei den Bundesländern, die Federführung innerhalb der Bundesregierung beim Bundesministerium der Justiz.