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Örtliche Zuständigkeiten bei Eheschließung in Vietnam
Ehevertrag, © picture alliance / dpa
Die Eheschließung vor einem örtlich unzuständigen Standesamt in Vietnam ist seit 01.01.2015 nach Artikel 13 des vietnamesischen Gesetzes über Ehe und Familie schwebend unwirksam.
Deshalb ist es besonders wichtig, auf die örtliche Zuständigkeit zu achten. Sie ist folgendermaßen geregelt:
Haben beide Verlobten die vietnamesische Staatsangehörigkeit und ihren ständigen Wohnsitz in Vietnam , ist das örtliche Volkskomitee z.B. Gemeinde, Stadtteil, Stadt (Ủy ban nhân dân xã, phường), Verwaltungsbehörde der Unterstufe in einer Provinz, für die Eheschließung zuständig.
Für Eheschließung mit Auslandsbezug, d.h. eine Person ist Ausländer vietnamesischer Doppelstaater oder Vietnamese mit ständigem Wohnsitz im Ausland gelten folgende örtliche Zuständigkeiten:
Bis 31.12.2015: Zuständig war die oberste Verwalt ungsbehörde einer Provinz nämlich das Justizamt des Provinzvolkskomitees (Sở Tư pháp, cơ quan thuộc Ủy ban nhân dân tỉnh/thành phố trực thuộc trung ương)
Ausnahmen:
Personen, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhiel ten, z.B.: Studenten, die zum Studium ins Ausland ausgereist sind oder Mitarbeiter von vietnamesischen Firmen, die zur befristeten Arbeitsaufnahme bei einer Filiale im Ausland entsandt waren (z.B. Vietnam Airlines) konnten vor dem örtlichen Volkskomitee heiraten.
Ab 01.01.2016: Zuständig ist das Kreisvolkskomitee (Ủy ban nhân dân quận, huyện), Verwaltungsbehörd e der Mittelstufe einer Provinz , z.B. Stadtbezirk, kreisefreie Stadt und Kreis.
Ausnahmen: keine
Wichtiger Hinweis: Übersetzungen ins Deutsche sind insbesondere hinsichtl ich der ausstellenden Behörden nicht immer korrekt. Bitte achten Sie auf die vietnamesische Bezeichnung der Behörde