Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Freiwilligendienst
Junge Menschen mit Globus, © Colourbox
Bei einem Freiwilligendienst in Deutschland engagieren Sie sich für einen sozialen oder ökologischen Zweck und sammeln wertvolle Erfahrungen. Hier finden Sie die Informationen zum Visum.
Allgemeine Informationen
Ein Freiwilligendienst dauert zwischen 6 und 24 Monaten und ermöglicht Ihnen durch persönliches Engagement interkulturelle, soziale und thematische Kompetenzen zu erwerben.
Es gibt drei verschiedene Arten von Freiwilligendiensten in Deutschland, für die Sie dieses Visum erhalten können. Ausführliche Informationen finden Sie u.a. auf folgenden Webseiten:
- Überblick über Freiwilligendienste in Deutschland (Link: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)
- Der Bundesfreiwilligendienst
- Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr
- Ökologischer Bundesfreiwilligendienst
Vorzulegende Unterlagen
In Ihrem Antragsformular geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, drucken Sie es und unterschreiben Sie es selbst.
Link zum Formular „VIDEX“
Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm)
Informationen zu biometrischen Passfotos finden Sie hier: Fotomustertafel.
Kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei.
Das Dokument muss noch mindestens zwei freie Seiten haben (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).
Bitte legen Sie folgende Unterlagen im Original mit je einer einfachen Kopie vor, fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück.
Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden.
Sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:
Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf, in dem Sie insbesondere Ihre bisherige Ausbildung bzw. Berufstätigkeit darstellen
In einem selbstverfassten Scheiben erklären Sie, warum Sie sich engagieren wollen, welche Erwartungen Sie an den Freiwilligendienst in Deutschland haben und wie der Aufenthalt Ihnen für Ihre Zukunft nützen kann. Gehen Sie auch auf Ihre berufliche Perspektive nach dem Freiwilligendienst ein.
Der Vertrag bzw. die Vereinbarung über den Freiwilligendienst muss im Original vorgelegt werden.
Hinweis zum Bundesfreiwilligendienst: Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggf. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger) unterzeichnet sein.
Hinweis zu den Jugendfreiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)): Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle unterzeichnet sein.
Sie müssen nachweisen, dass während des Aufenthalts in Deutschland Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Im Regelfall erhalten Sie von Ihrer Einsatzstelle ein Taschengeld, teilweise auch Unterkunft und Verpflegung.
Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn den Freiwilligen 752 Euro im Monat plus kostenlose Kranken- und Pflegeversicherung zur Verfügung stehen. Dieser Betrag setzt sich aus 325 Euro für Wohnkosten, 150 Euro für Verpflegung und 277 Euro für Taschengeld zusammen. Eine Mischung aus Geld- und Sachleistungen (z.B. kostenlose Unterkunft) ist dabei möglich.
Legen Sie eine Bestätigung vor, aus der klar hervorgeht, wie viel Taschengeld und welche sonstigen Leistungen Sie für Ihren Einsatz erhalten.
Ausnahme: Wenn diese Informationen bereits im Vertrag bzw. der Vereinbarung über den Freiwilligendienst enthalten sind, muss keine zusätzliche Bestätigung vorgelegt werden.
Hinweis: Wenn im Einzelfall das Taschengeld und die sonstigen Leistungen der Einsatzstelle nicht ausreichend sind, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern, kann es erforderlich sein, dass Sie einen zusätzlichen Nachweis für den Fehlbetrag vorlegen, z.B. über ein Sperrkonto. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden Sie im Rahmen der Antragsprüfung kontaktiert.
Sie müssen nachweisen, dass Sie Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau A1 besitzen. Anerkannt werden derzeit Zertifikate der folgenden Prüfungsanbieter:
- Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.
- Sprachzertifikate der telc GmbH
- Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)
- „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER)
- Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums
Bei Antragstellung werden im Rahmen eines kurzen Gespräches die Deutschkenntnisse getestet.
Ausnahme: Wenn Sie eine Bestätigung der Einsatzstelle/ des Trägers haben, dass Sie bei Einreise keine Sprachkenntnisse benötigen, müssen Sie kein Sprachzertifikat vorlegen.
Bitte legen Sie bereits bei Antragstellung Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für Ihren gesamten geplanten Aufenthalt vor
In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um Ihren Antrag abschließend prüfen zu können.
Terminvereinbarung
Die Antragsunterlagen müssen Sie persönlich an der Auslandsvertretung abgeben. Einen Termin dafür vereinbaren Sie hier: Terminvergabesystem
Gebühren
Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar in vietnamesischen Dong.
Bearbeitungszeit
Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretung keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Auslandsvertretung erfolgen. Planen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. vier bis sechs Wochen. Im Einzelfall kann es länger dauern. Stellen Sie Ihren Antrag in jedem Fall mit ausreichend Vorlauf vor Ihrer geplanten Einreise.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit von sechs Wochen ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
Nach der Einreise
Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun.
Nehmen Sie nach der Einreise Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.
Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.