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Visum zum Zwecke eines Freiwilligendienstes

Bundesfreiwilligendienst im Krankenhaus

Bundesfreiwilligendienst im Krankenhaus, © dpa

Artikel

Ausländische Staatsangehörige können unter folgenden Voraussetzungen einen Freiwilligendienst in Deutschland leisten:

  • Alter: Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) bis Vollendung des 27.Lebensjahres; Bundesfreiwilligendienst (BFD) ohne Altersbeschränkung.
  • Sprachkenntnisse: Grundkenntnisse der deutschen Sprache (A1)
  • Reisezweck: Kompetenzerwerb, Engagement, kulturelle Offenheit
  • Dauer: zwischen 6 und 24 Monaten, in der Regel ein Jahr
  • Lebensunterhalt: Vertrag/Vereinbarung mit Angaben zu Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung, Sozialversicherung

Hintergrundinformationen zu Freiwilligendiensten finden Sie u.a. auf folgenden Webseiten:

Vorzulegende Unterlagen im Visumverfahren:

Die nachfolgenden Unterlagen legen Sie bitte im Original mit je einer einfachen Kopie vor. Bitte fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Originalen sowie einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Bearbeitung Ihres Antrages zurück.

Bitte fertigen Sie von allen Dokumenten, die nicht bereits in deutscher Sprache vorhanden sind (außer englischsprachige Unterlagen), eine Übersetzung ins Deutsche an.

Bitte sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:

1. vollständig ausgefülltes und vom Antragsteller unterschriebenes Antragsformular für nationale Visa (Online-Antragsformular „VIDEX“: Link)

2. Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm) (Fotomustertafel: Link)

Bitte kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei.

3. gültiger Reisepass (oder anerkanntes Passersatzdokument)

4. ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache

5. Motivationsschreiben mit Angaben zu Ihrer beruflichen Perspektive nach dem

Freiwilligendienst

6. Vertrag/Vereinbarung im Original über Ihren Freiwilligendienst in Deutschland

Hinweis zum Bundesfreiwilligendienst: Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggf. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger) unterzeichnet sein.

Hinweis zu den Jugendfreiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)): Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle unterzeichnet sein.

7. Enthält der Vertrag oder eine andere Bestätigung der Einsatzstelle keine Angaben zu Ihrer Unterkunft und Verpflegung, legen Sie bitte ergänzende Nachweise zur Lebensunterhaltsicherung vor (z.B. Sperrkonto).

8. Sofern Sie nicht über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen, haben Sie durch eine Bestätigung der Einsatzstelle/ des Trägers nachzuweisen, dass auf Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird und Sie die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erwerben können.

Sprachnachweise: grundsätzlich sind einfache Kenntnisse der deutschen Sprache durch Vorlage eines Sprachzertifikats A1 nachzuweisen. Ausgenommen davon sind z.B. Personen, die offensichtlich fließend Deutsch sprechen.

9. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz

Die deutschen Auslandsvertretungen behalten sich das Recht vor weitere Unterlagen beim Antragsteller anzufordern, falls erforderlich.

Haftungsausschluss

Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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