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Merkblatt bei Sterbefällen deutscher Staatsangehöriger im Amtsbezirk der Botschaft Hanoi und des Generalkonsulats HCMS

brennende Kerzen

brennende Kerzen, © colourbox

Artikel

Ein Sterbefall in der Familie oder im Freundeskreis ist immer mit großen seelischen Belastungen für die Hinterbliebenen verbunden. Dennoch müssen unmittelbar nach dem Versterben des geliebten Menschen viele wichtige Entscheidungen getroffen werden.

Ein Todesfall im Ausland kann zudem eine Vielzahl von kompliziert anmutenden Formalitäten mit sich bringen.

Im Folgenden möchten wir Ihnen einige praktische Hinweise geben, die Ihnen einen ersten Überblick bei Sterbefällen von Deutschen in Vietnam verschaffen sollen. Für ergänzende Auskünfte und offene Fragen steht Ihnen die Botschaft in Hanoi oder das Generalkonsulat in Ho-Chi-Minh-Stadt selbstverständlich auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

1. Grundsätzliches

a) Der/Die Verstorbene hatte sich vor dem Auslandsaufenthalt für den Sterbefall versichert:

In diesem Fall übernimmt die Versicherung entweder die Kosten für eine Bestattung in Vietnam oder für den Rücktransport des Leichnams / der Urne nach Deutschland zu den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen. Hierzu beauftragt die Versicherungsgesellschaft ein Bestattungsunternehmen.

Als Angehörige müssen Sie jedoch der Versicherung mitteilen, welche Wünsche Sie betreffend einer Überführung und/oder Bestattung haben.

Möglich wäre eine Sarg-Bestattung in Vietnam oder eine Kremierung mit anschließender Urnenbeisetzung in Vietnam.

Oder wünschen Sie eine Überführung des Leichnams nach Deutschland mit anschließender Sarg- oder Urnenbeisetzung?

Gleichzeitig empfiehlt es sich, möglichst umgehend den zu erwartenden Umfang der Kostenübernahme mit dem Versicherer abzuklären.

b) Der/Die Verstorbene war für den Sterbefall im Ausland nicht versichert:

Angehörige, die nicht auf einen Versicherer zurückgreifen können, müssen das Bestattungsinstitut eigenständig kontaktieren und den Auftrag zur Bestattung erteilen.

Für eine Bestattung vor Ort in Vietnam befindet sich eine Liste von Beerdigungsinstituten am Ende dieses Merkblatts unter Pkt. 7. Bitte beachten Sie, dass nicht bei allen Bestattungsinstituten Fremdsprachen-, insbesondere Deutschkenntnisse vorhanden sind.

Die entstehenden Bestattungskosten werden von Ihnen getragen werden müssen. Es empfiehlt sich daher, sich in jedem Fall vor Auftragserteilung ein detailliertes Angebot vorlegen zu lassen, um den Kostenrahmen vorab einschätzen zu können.

Für eine Überführung und Beisetzung in Deutschland muss auch ein deutsches Bestattungsinstitut beauftragt werden. Sollten Sie eine Rückführung Ihrer/Ihres verstorbenen Angehörigen nach Deutschland wünschen, setzt sich das örtliche Bestattungsunternehmen in der Regel mit dem deutschen Bestattungsunternehmen in Verbindung und klärt mit diesem die Transportmodalitäten direkt ab. Auch hier empfiehlt es sich, vor Auftragserteilung ein detailliertes Gesamtangebot einzuholen, dass alle Kosten (inkl. der Kosten im Ausland, der Überführung und der Beisetzung in Deutschland) enthält.

2. Sterbeurkunden

Das von Ihnen beauftragte vietnamesische Bestattungsinstitut wird alle Formalitäten erledigen und die Sterbeurkunde beschaffen. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie das Bestattungsinstitut auch mit der Einholung der Legalisation der Sterbeurkunde (Echtheitsvermerk) beauftragen.

3. Überführung von Sarg oder Urne nach Deutschland

Eine Überführung des Leichnams / der Urne nach Deutschland erfolgt über Luftweg. Die Vorbereitung nimmt i. d. R. zwischen 3 bis 10 Tage in Anspruch. Ein Bestattungstermin in Deutschland sollte daher erst anberaumt werden, wenn das beauftragte Bestattungsunternehmen vor Ort in Verbindung mit dem in Deutschland beauftragten Bestattungsunternehmen die Überführungsdaten bestätigt hat.

4. Beisetzung in Vietnam

Grundsätzlich besteht für deutsche Staatsangehörige auch die Möglichkeit, auf den örtlichen Friedhöfen in Vietnam beigesetzt zu werden – vorbehaltlich dortiger Kapazitäten. Die Ausgestaltung einer örtlichen Beisetzung ist mit dem beauftragten Bestattungsunternehmen zu klären.

Deutsche Geistliche der christlichen Konfessionen sind in Vietnam unseres Kenntnisstands nicht tätig und stehen auch für religiöse Trauerfeiern nicht zur Verfügung.

5. Anreise von Angehörigen

Es ist nicht erforderlich, dass Angehörige der/des Verstorbenen zur Abwicklung der Bestattungsformalitäten persönlich nach Vietnam reisen. Ansässige Unternehmen erledigen in der Regel zuverlässig alle Überführungs- oder Beisetzungsformalitäten.

War die/der Verstorbene allerdings in Vietnam ansässig und hinterlässt keine Anweisungen hinsichtlich ihres/seines Nachlasses, kann die Anreise eines Angehörigen erforderlich sein.

In diesen Fällen wird gebeten, zunächst mit der Botschaft Hanoi oder dem Generalkonsulat Ho-Chi-Minh-Stadt Kontakt aufzunehmen, um festzustellen, welche Schritte ggfs. einzuleiten sind.

6. Ansprechpartner/-innen, Anschriften und Telefonverbindungen

Bereitschaft: +84 936 342 598 (in Notfällen außerhalb der Geschäftszeiten)

Website

Zeitunterschied zu Deutschland: +5Std im Sommer/ +6Std im Winter

Botschaft Hanoi

Adresse
29 Tran Phu, 10000 Hanoi, Vietnam
Tel.:
+84-24-3267 3335
Fax.:
+84-24-3843 9969
E-Mail


Generalkonsulat Ho-Chi-Minh-Stadt

Adresse
33 Le Duan, Distrikt 1, Ho-Chi-Minh-Stadt, Vietnam
Tel.:
+ 84-28-38288100
Fax:
+ 84-28-38288101
E-Mail

Bestattungs- und Rückführungsunternehmen

HADY SERVICES CO.LTD (für ganz Vietnam)

HANOI OFFICE: 29,D.6, F361 ANDUONG,TAY HO DISTR,HANOI

TEL:+84 24 3990 3377 und 3821 1405

FAX:+84 24 3717 2633 und 38210935

Ansprechpartnerin Frau Nguyen Van Anh, mobil: 091-222 3969
(spricht Englisch und ein wenig Deutsch)

Email

ASSIST-INTERCONTINENTAL Co. LTD

1492 Huynh Tan Phat Street, Phu My Ward, District 7, Ho Chi Minh City

TEL: +84 907 191 178, +84 972 309 999 (englischsprachig)

FAX: +84 28 3511 0801

E-Mail

www.intercovietnam.com

Kosten Überführung nach Deutschland (Stand 2023):

im Sarg: ca. 8.500- 9.500 US-Dollar, in der Urne: ca. 3.500 – 4.500 US-Dollar

Die o. g. Auflistung erfolgt ohne Gewähr und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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