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Umtausch von Führerscheinen
EU-Führerschein, © picture-alliance/ dpa
Ab 2022 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine schrittweise umgetauscht werden. Weitere Informationen dazu, wann Sie Ihren Führerschein spätestens umtauschen müssen, finden Sie in unserem Artikel.
Der Umtausch der Führerscheine ist erforderlich, damit alle gültigen Führerscheine einem einheitlichen, fälschungssicheren Muster entsprechen. Diese Maßnahme wurde mit der 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 11. März 2019 beschlossen, mit der die Vorgaben der 3. EU-Führerscheinrichtlinie umgesetzt werden. Diese bestimmt, dass alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen sind.
Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Solche Untersuchungen und Prüfungen sind auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung erforderlich.
Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.
Für Führerscheine, die bis einschließlich 1998 ausgestellt sind, kommt es auf das Geburtsjahr des Inhabers/der Inhaberin an:
Geburtsjahr | Umtausch spätestens bis zum |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953–1958 | 19. Januar 2022 |
1959–1964 | 19. Januar 2023 |
1965–1970 | 19. Januar 2024 |
ab 1971 | 19. Januar 2025 |
Für Führerscheine, die ab 1999 ausgestellt sind, kommt es auf das Jahr an, in dem der Führerschein ausgestellt wurde:
Ausstellungszeitraum | Umtausch spätestens bis zum |
1999–2001 | 19. Januar 2026 |
2002–2004 | 19. Januar 2027 |
2005–2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
01. Januar 2012– 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Bitte beachten Sie: Nach Ablauf der o. g. Frist wird Ihr alter Führerschein ungültig.
Sie finden diese Informationen auch auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums.