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Umtausch von Führerscheinen

Ein EU-Führerschein schaut aus einer Hosentasche raus.

EU-Führerschein, © picture-alliance/ dpa

Artikel

Ab 2022 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine schrittweise umgetauscht werden. Weitere Informationen dazu, wann Sie Ihren Führerschein spätestens umtauschen müssen, finden Sie in unserem Artikel.

Der Umtausch der Führerscheine ist erforderlich, damit alle gültigen Führerscheine einem einheitlichen, fälschungssicheren Muster entsprechen. Diese Maßnahme wurde mit der 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 11. März 2019 beschlossen, mit der die Vorgaben der 3. EU-Führerscheinrichtlinie umgesetzt werden. Diese bestimmt, dass alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen sind.

Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Solche Untersuchungen und Prüfungen sind auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung erforderlich.

Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.

Für Führerscheine, die bis einschließlich 1998 ausgestellt sind, kommt es auf das Geburtsjahr des Inhabers/der Inhaberin an:

Geburtsjahr
Umtausch spätestens bis zum
vor 1953
19. Januar 2033
1953–1958
19. Januar 2022
1959–1964
19. Januar 2023
1965–1970
19. Januar 2024
ab 1971
19. Januar 2025

Für Führerscheine, die ab 1999 ausgestellt sind, kommt es auf das Jahr an, in dem der Führerschein ausgestellt wurde:

Ausstellungszeitraum
Umtausch spätestens bis zum
1999–2001
19. Januar 2026
2002–2004
19. Januar 2027
2005–2007
19. Januar 2028
2008
19. Januar 2029
2009
19. Januar 2030
2010
19. Januar 2031
2011
19. Januar 2032
01. Januar 2012–
18. Januar 2013
19. Januar 2033

Bitte beachten Sie: Nach Ablauf der o. g. Frist wird Ihr alter Führerschein ungültig.

Sie finden diese Informationen auch auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums.

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