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Strategiepapier der Bundesregierung „Für eine wirksame internationale Antwort Deutschlands auf COVID-19

Des mains portant des gants jetables tiennent le signe Coronavirus sur un fond bleu

Covid-19 / Coronavirus, © Colourbox

Artikel

I. LEITPRINZIPIEN EINER INTERNATIONALEN ANTWORT

Die COVID-19-Pandemie stellt Deutschland weltweit vor große Herausforderungen. Sie führt uns vor Augen, wie stark vernetzt und abhängig wir in der globalisierten Welt sind. Die gesundheitlichen und in deren Folge die humanitären und sozio-ökonomischen Auswirkungen der Pandemie betreffen mittlerweile alle Lebensbereiche.

Internationale Kooperation und Koordination sind der Schlüssel für eine wirksame globale Antwort auf COVID-19 und die sich bereits deutlich abzeichnenden wirtschaftlichen Verwerfungen. Deutschland wird seiner Verantwortung in der Welt mit einem umfassenden und kohärenten Ansatz gerecht werden.

Wir müssen davon ausgehen, dass die COVID-19-Fallzahlen weltweit weiter ansteigen. Neben den besonders schwer getroffenen Staaten in Europa oder den USA hat COVID-19 gravierende Auswirkungen auf Länder mit schwachen Gesundheitssystemen und oftmals schwachen staatlichen Strukturen, hoher Bevölkerungsdichte, extremer Armut sowie ihren Menschen mit Vorerkrankungen, fehlendem Zugang zu Trinkwasser und Unter- bzw. Mangelernährung. Besonders anfällig sind Staaten in Konfliktregionen und Menschen, die ohnehin von humanitären Krisensituationen betroffen sind, zum Beispiel Vertriebene und Flüchtlinge. Dort muss mit besonders hohen Infektionsraten und schweren Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Funktionsfähigkeit der Gesundheitssysteme gerechnet werden. Auch in jenen Schwellen- und Entwicklungsländern, die von der Pandemie kaum betroffen sind, dürften wegen der Abhängigkeit von Rohstoffexporten, Rücküberweisungen, Tourismus und Einbindung in internationale Produktions-/ Lieferketten krisenhaften Entwicklungen folgen. Wir müssen vorbereitet sein auf erhöhte politische, wirtschaftliche und soziale Instabilität, die auch erhebliche Rückwirkungen auf Deutschland und die EU haben kann.

Deutschland gilt sowohl in der EU, als auch im globalen Vergleich als eines der Länder, das aufgrund seines starken Gesundheitswesens gut auf die Pandemie vorbereitet war und schnell reagiert hat. Dies sieht die Bundesregierung als Verpflichtung, sich für die Stärkung der Gesundheitssysteme und Pandemie-Resilienz weltweit einzusetzen.

Deshalb engagiert sich Deutschland zusammen mit der EU-Kommission und anderen Partnern insbesondere in der multilateralen ACT Plattform (Access to COVID-19 Tools). Sie hat sich in Umsetzung einer G20 Zusage die Entwicklung und global gerechte Verteilung von COVID-19 Impfstoffen sowie Medikamenten und Diagnostika für COVID-19 zum Ziel gesetzt. Die Plattform ist ein wesentliches Instrument, um die Pandemie weltweit einzudämmen.

Nur wenn die Pandemie weltweit und nachhaltig unter Kontrolle gebracht und die Bewältigung ihrer Sekundäreffekte multilateral koordiniert wird, kann sie dauerhaft überwunden werden. Deutschland wird beitragen, dieses Ziel zu erreichen.

II. POLITISCHER HANDLUNGSRAHMEN – MULTILATERAL, EUROPÄISCH, BILATERAL

Die Bundesregierung wird ihre internationalen Anstrengungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie auf drei abgestimmten Ebenen leisten:

Multilateral: Die Bundesregierung wird ihre Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) sowie in anderen Gremien der VN und den G7 / G20 für einen Ansatz nutzen, der die Vereinten Nationen und andere multilaterale Organisationen, allen voran die Weltgesundheitsorganisation (WHO), Internationalen Währungsfonds (IWF) und Weltbank ins Zentrum der Lösungsansätze der aktuellen Krise stellt. Die Bundesregierung wird die WHO, die im Zentrum der unmittelbaren Pandemiebekämpfung steht, weiterhin mit Nachdruck unterstützen. Sie arbeitet an der nachhaltigen politischen, institutionellen und finanziellen Stärkung der WHO-Strukturen und ihrer Reaktionsfähigkeit. Die Bundesregierung wird einen lessons learned-Prozess der internationalen Pandemievorsorge aktiv mitgestalten.

Gleichzeitig wird die Bundesregierung besonderen Wert auf Prävention legen. Unser Ziel ist es, die Resilienz der Staaten und Organisationen gegen zukünftige Pandemien nachhaltig zu stärken. Wir wollen Wechselwirkungen zwischen globaler Gesundheit und globaler Sicherheit sowie Stabilität hervorheben, auch bei den friedenserhaltenden Maßnahmen der VN.

Humanitäre Krisenlagen werden sich aufgrund der sozioökonomischen Folgen der Pandemie verschärfen. Die Bundesregierung engagiert sich deshalb politisch und finanziell bei der von den VN koordinierten Covid-19 Response, darunter dem Strategic Prepardness and Response Plan der WHO. Sie nimmt dabei sowohl die unmittelbare Reaktion auf die Pandemie, die humanitäre Hilfe als auch die Bewältigung längerfristiger sozio-ökonomischer Folgen in den Blick. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass auch unter COVID-19-Bedingungen der Zugang für die Helfer und die Lieferketten für Hilfsgüter aufrechterhalten werden.

Europäisch: Die COVID-19-Pandemie zeigt nachdrücklich die Notwendigkeit einer intensiveren EU-weiten Zusammenarbeit und stärkeren EU-Rolle in der Globalen Gesundheit, einer verbesserten EU-Koordinierung sowie einer Stärkung der internen wie externen EU-Krisenreaktionsfähigkeit. Wichtig dafür ist auch eine verbesserte Lagebeurteilung und Prognosefähigkeit. Die Bundesregierung wird die Pandemiebewältigung und wirtschaftliche Erholung gemeinsam mit unseren Triopartnern zu einem Schwerpunkt der deutschen Ratspräsidentschaft machen.

Dabei werden wir auch die deutsch-französische Initiative für eine EU-„Gesundheitsstrategie“ weiter verfolgen, um eine strategische Souveränität im Gesundheitssektor zu befördern. Wir werden uns u.a. für eine Koordinierung der europäischen Beschaffungspolitiken für zukünftige Impfstoffe und Behandlungsmethoden einsetzen.

Im Außenhandeln gilt es vor allem unsere Partner in Afrika, in besonders vulnerablen Staaten des Nahen Ostens, aber auch auf dem Westbalkan und in den Ländern der Östlichen Partnerschaft bei der Bewältigung ihrer Herausforderungen im Rahmen von COVID-19 zu unterstützen. Dazu muss der „Team Europe“-Ansatz für ein umfassendes und gemeinschaftliches Engagement aller EU-Institutionen und Mitgliedstaaten weiter ausgebaut sowie kohärent und effektiv umgesetzt werden.

Bilateral: Die Bundesregierung führt nationale Programme durch, die einen Mehrwert zu denen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen sowie anderer internationaler Organisationen bieten. Schwerpunkte unserer nationalen Programme sind Afrika, besonders vulnerable Staaten des Nahen Ostens, der Westliche Balkan und die Staaten der Östlichen Partnerschaft.

Die Bundesregierung setzt in der Pandemiebewältigung auch auf die NATO, die sich als wichtiger komplementärer Akteur bei der Durchführung von Unterstützungsleistungen erwiesen hat.

III. THEMENCLUSTER UND INSTRUMENTE

Die internationalen Anstrengungen der Bundesregierung erfolgen in einem vernetzten Ansatz. Wir werden uns zunächst auf die drei prioritären Felder konzentrieren, die im Zentrum der internationalen Reaktion auf COVID-19 stehen und maßgeblich zur Beendigung der Pandemie und Bewältigung ihrer Folgen beitragen:

1. Gesundheit einschl. Forschung, Entwicklung und Innovation

Unterstützung bei der Bereitstellung von Schutzausrüstung, medizinischem Bedarf, Diagnostik, Infektionskontrolle und technischer Expertise:

Die Bundesregierung wird an Deutschland gerichtete Bitten anderer Staaten nach Hilfe im medizinischen Bereich, wie Schutzkleidung, medizinischem Gerät, Testmöglichkeiten oder Beratung unter Berücksichtigung des deutschen und europäischen Bedarfs nachkommen. Dabei wird sie sich vor allem auf Instrumente der WHO, der EU, der Weltbank und der VN stützen.

Stärkung von Forschung, Entwicklung und Produktion zu Impfstoffen, Medikamenten und Diagnostika; weltweite Verteilung und Health Governance:

Nur weltweit abgestimmte Forschungsanstrengungen und eine globale, gerechte, an epidemiologischen und anderen geeigneten Kriterien ausgerichtete, gezielte Verteilung von Impfstoffen und Medikamenten können entscheidend zu einem Ende der Pandemie beitragen. Die Bundesregierung wird dabei insbesondere die ACT-Plattform mit den Schlüsselakteuren WHO, Coalition for Epidemic Preparedness Innovation (CEPI), die Impfallianz Gavi und dem Global Fund (GFATM) unterstützen.

Ausbau des globalen Gesundheitskrisenmanagements

Die Bundesregierung wird sich für eine finanzielle und politische Stärkung der leitenden und koordinierenden Rolle der WHO in der globalen Gesundheitsarchitektur einsetzen: durch mehr finanzielle Unabhängigkeit, und den Aufbau robuster und nachhaltiger Krisenreaktionskapazitäten.

Gezielte technische Zusammenarbeit zur Stärkung der Gesundheitssysteme:

Staaten mit besonders schwachen Gesundheits- und Ernährungssystemen wird die Bundesregierung durch bilaterale und multilaterale Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit sowie dem G7-Biosicherheitsprogramm unterstützen.

2. Kriseninstrumente, Humanitäre Hilfe, Stabilisierung, entwicklungsfördernde und strukturbildende Übergangshilfe

Humanitäre Hilfe; entwicklungsfördernde und strukturbildende Übergangshilfe:

Die Bundesregierung wird als zweitgrößter Geber in der humanitären Hilfe ihren Beitrag zur Deckung des zusätzlichen humanitären Bedarfs leisten. Dabei wird sie sich am Globalen Humanitären Hilfsplan der VN (G-HRP) orientieren. Zugleich wird sie mit entwicklungsfördernder und strukturbildender Übergangshilfe auf die sehr unterschiedlichen Auswirkungen der Pandemie in den Krisenregionen vor allem in Nahost und in Sub-Sahara Afrika reagieren. Afrikanische Streitkräfte wird sie durch Beratung und Ausstattung bei der menschenrechtskonformen Umsetzung von Isolations-und Quarantänemaßnahmen unterstützen.

Stabilisierung von Staaten, die durch COVID-19 ins Straucheln geraten:

Die Bundesregierung wird im Rahmen von EU und VN ihr Stabilisierungs- und sicherheitspolitisches Engagement intensivieren. Vor allem die Resilienz der für die internationale Sicherheit besonders relevanten Staaten der Sahelzone soll gestärkt werden.

3. Wirtschaft, einschl. multilateraler Finanzhilfen und Schuldenerleichterungen; Außenwirtschaftsförderung und Handelspolitik

Die Bundesregierung unterstützt multilaterale Initiativen auf G7 und G20 Ebene sowie die von Weltbank, regionalen Entwicklungsbanken und IWF.

Finanzielle Entlastung der ärmsten Staaten:

Die Bundesregierung unterstützt und beteiligt sich im G7/G20 Rahmen und im Pariser Club an dem Schuldenmoratorium für die ärmsten Staaten. Deutschland setzt sich dafür ein, dass sich alle G20 Staaten beteiligen und auch private Gläubiger einbezogen werden. Zudem beteiligt sich Deutschland an den Notfallinstrumenten des IWF und der Weltbankgruppe.

Nachhaltige Unterstützung für durch COVID-19 besonders belastete Gesellschaftsgruppen und betroffene Volkswirtschaften

In einem international koordinierten Ansatz wird die Bundesregierung mit den Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit besonders belasteten Gesellschaftsgruppen helfen und gezielt den Privatsektor insbesondere in den Reformpartnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unterstützen. Die Bundesregierung wird sich dabei an der Agenda 2030 und dem Pariser Klimaabkommen orientieren.

Außenwirtschaftsförderung und Handelspolitik:

Die Bundesregierung wird die deutsche Wirtschaft dabei unterstützen, Projekte und Investitionen in den betroffenen Ländern fortzuführen und neu aufzusetzen, sowie neu entstehende Chancen auf Drittmärkten zu nutzen.

Sie wird sich handelspolitisch weiter mit Nachdruck für eine Reform der Welthandelsorganisation WTO einsetzen, insbesondere für Initiativen, die auch Entwicklungsländern die Integration in den globalen Handel erleichtern.

Komplementär dazu wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die EU ihre ehrgeizige bilaterale Handelsagenda weiter ausbaut. Unser Ziel ist es, durch Diversifizierung die Abhängigkeit von einzelnen Lieferländern zu vermindern, (Agrar-)Lieferketten aufrecht zu erhalten und zugleich die Integration von Partnerländern in den Welthandel zu befördern.

Unterstützung und Aufbau einer ressourcenschonenden und leistungsstarken Land- und Ernährungswirtschaft

Die Bundesregierung wird ihre Fördermaßnahmen zur Stärkung der Ernährungssicherung in den besonders betroffenen Regionen der Welt fortsetzen, um einer Hunger- und Ernährungskrise in Folge der Pandemie vorzubeugen.

IV. REGIONALER FOKUS – AFRIKA, WESTBALKAN, ÖSTLICHE PARTNERSCHAFT, BESONDERS VULNERABLE STAATEN DES NAHEN OSTENS

Aus epidemiologischen wie aus strategischen Gründen wird im EU-Rahmen vor allem kurzfristig die Unterstützung der Länder des Westlichen Balkans sowie der Östlichen Partnerschaft Priorität haben.

Afrika zählt zu den Regionen, die weltweit am schlechtesten auf die Auswirkungen der COVID-19 Krise vorbereitet sind. Wegen schwacher Gesundheitssysteme, in vielerlei Hinsicht vulnerablen Bevölkerungen und fehlenden sozialen Sicherungssystemen besteht die Gefahr, dass aus der Gesundheitskrise Entwicklungs- und humanitäre Krisen mit sicherheitspolitischen Konsequenzen entstehen.

Deutschland wird seine Kräfte dort bündeln, wo sie einen erheblichen Unterschied machen, der auch im deutschen Interesse liegt. Dies gilt für die Staaten Afrikas und besonders vulnerable Staaten des Nahen Ostens. Ihre Destabilisierung hätte wegen der regionalen und überregionalen bewaffneten Konflikte, fragilen Friedensprozesse, Terrorismus und irregulärer Migration schwerwiegende Folgen auch für Deutschland und die EU. Ein Schwerpunkt der deutschen Unterstützung werden auch die Staaten des Compact with Africa bzw. die Afrikanische Union sein, die bei Krisenprävention und Stabilisierung eine entscheidende Rolle hat.

ANHANG

I. THEMENCLUSTER UND INSTRUMENTE

(1) Gesundheit einschl. Forschung, Entwicklung und Innovation

Unterstützung bei der Bereitstellung von Schutzausrüstung, Diagnostik, Infektionskontrolle und technischer Expertise:

Die Bundesregierung wird unter Berücksichtigung des deutschen und europäischen Bedarfs bilateralen Hilfsbitten nach Schutzausrüstung nachkommen. Neben Anfragen, die mit konkreten Gegenleistungen verbunden sind, wird sie prioritär Hilfsbitten von Partnern entsprechen, mit denen Deutschland besonders verbunden ist. Hierzu zählen neben unseren EU-Partnern auch besonders vulnerable Staaten. Je früher Hilfen erfolgen, desto höher wird ihr gesundheitsfördernder und außenpolitischer Wert sein. Dabei wird sich die Bundesregierung vor allem auf Instrumente der WHO, der EU, der Vereinten Nationen und anderer multilateraler Organisationen sowie weiterer Partner wie die Impfallianz Gavi und dem Global Fund (GFATM) im Rahmen des ACT Accelerator stützen. Sie wird auf bilaterale Instrumente und Programme, wie das Programm für Globalen Gesundheitsschutz (GHPP) oder die Schnell Einsetzbare Expertengruppe (SEEG) zurückgreifen. Darüber hinaus wird sie sich für eine Ausweitung des europäischen Frühwarnsystems für übertragbare Krankheiten auf weitere Staaten – z. B. der Östlichen Partnerschaft – einsetzen und die Entsendung von EU-Experten in Partnerstaaten unterstützen.

Stärkung von Forschung, Entwicklung und Produktion zu Impfstoffen, Medikamenten und Diagnostika; weltweite Verteilung und Health Governance:

Die Förderung von Forschung, Entwicklung, Produktion und weltweiter Verteilung von Impfstoffen, Therapeutika und Diagnostika zu COVID-19 sind entscheidende Voraussetzungen zur Bewältigung der Krise. Dabei gibt es vielfältige nationale, europäische und internationale Anknüpfungspunkte für die Forschungszusammenarbeit. Neben der schnellen Entwicklung muss dabei auch grundsätzlich eine ausreichende Produktion sowie ein fairer internationaler Zugang für alle Staaten zu den entwickelten Produkten mitbedacht werden. Im Fokus steht dabei insbesondere die ACT-Plattform mit den Schlüsselakteuren WHO, CEPI, Gavi und GFATM. Nur weltweit abgestimmte Forschungsanstrengungen und eine globale, gerechte, an epidemiologischen und anderen geeigneten Kriterien ausgerichtete, gezielte Verteilung von Impfstoffen und Medikamenten können entscheidend zu einem Ende der Pandemie beitragen. Zugleich gilt es, auch zur Vorbeugung weitere Pandemien, die Forschung zur Vorbeugung von Zoonosen (One Health-Ansatz) zu stärken.

Ausbau des globalen Gesundheitskrisenmanagements

Die Bundesregierung setzt sich zudem für eine nachhaltige Stärkung des globalen Gesundheitskrisenmanagements ein: Entscheidend dabei ist die finanzielle und politische Stärkung der leitenden und koordinierenden Rolle der WHO in der globalen Gesundheitsarchitektur, insbesondere durch mehr finanzielle Unabhängigkeit, den Aufbau robuster und nachhaltiger Krisenreaktionskapazitäten inklusive eines durchfinanzierten WHO-Notfallfonds ebenso wie die Unterstützung weiterer Akteure wie Gavi, GFATM, Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE), Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO).

Gezielte technische Zusammenarbeit zur Stärkung der Gesundheitssysteme:

Staaten mit besonders schwachen Gesundheits- und Ernährungssystemen werden durch die Bundesregierung wo möglich bei deren Stärkung unterstützt, etwa beim Aufbau von Laborkapazitäten und Krankheitsmeldesystemen oder der Landwirtschaft. Dem dienen bilaterale und multilaterale Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit sowie das Biosicherheitsprogramm der G7.

(2) Kriseninstrumente, Humanitäre Hilfe, Stabilisierung, entwicklungsfördernde und strukturbildende Übergangshilfe

Humanitäre Hilfe; entwicklungsfördernde und strukturbildende Übergangshilfe:

Die Bundesregierung wird als zweitgrößter Geber in der humanitären Hilfe und entsprechend dem steigenden zusätzlichen humanitären Bedarf aktiv für die Rettung von Menschenleben und zur Linderung menschlichen Leids eintreten Dabei orientiert sie sich am Globalen Humanitären Hilfsplan der Vereinten Nationen (G-HRP) und unterstützt VN-Organisationen und humanitäre Nichtregierungsorganisationen sowie die Organisationen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Sie wird dabei auch die zuständigen Koordinationsmechanismen (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (UN OCHA), NATO Euro-Atlantic Disaster Response Coordination Centre (EADRCC), EU Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (ERCC)) stärken.

Die Bundesregierung wird die afrikanischen Streitkräfte durch Beratung bei der menschenrechtskonformen Umsetzung der Isolations-und Quarantänemaßnahmen der Regierungen, bei Ausstattung (medizinische Ausrüstung) und Training (Arbeit in medizinischen Laboren) unterstützen.

Stabilisierung von Staaten, die durch COVID-19 ins Straucheln geraten:

In Krisengebieten wie der Sahelzone ist davon auszugehen, dass die Folgen der Pandemie das verbleibende Minimum an (sicherheits-)politischer Stabilität weiter schwächen. Die Bundesregierung wird ihr Stabilisierungs- und sicherheitspolitisches Engagement verstärken, bilateral sowie im Rahmen von EU und VN. Ziel ist vor allem die Stärkung der Resilienz der für die internationale Sicherheit besonders relevanten Staaten.

(3) Wirtschaft, einschl. multilateraler Finanzhilfen und Schuldenerleichterungen; Außenwirtschaftsförderung und Handelspolitik

Die Bundesregierung unterstützt multilaterale Initiativen auf G7 und G20 Ebene sowie von Weltbank, regionalen Entwicklungsbanken und IWF.

Finanzielle Entlastung der ärmsten Staaten:

Deutschland unterstützt und beteiligt sich im Rahmen der G7/G20 und des Pariser Clubs an dem Schuldenmoratorium für die ärmsten Staaten. Die Bundesregierung wird sich im Pariser Club und in den G20 dafür einsetzen, dass sich alle G20 Staaten beteiligen und auch private Gläubiger einbezogen werden. Zudem beteiligt sich Deutschland bereits am Katastrophenfonds CCRT des IWF und unterstützt die IWF-Notmaßnahmen und der Weltbankgruppe, wie etwa die Pandemic Emergency Financing Facility (PEF). Die Bundesregierung prüft zudem eine erneute Beteiligung an dem vom IWF verwalteten Treuhandfonds Poverty Reduction Growth Trust (PRGT), aus dem konzessionäre (Notfall-)Kredite finanziert werden.

Nachhaltige Unterstützung für durch COVID-19 besonders belastete Gesellschaftsgruppen und betroffene Volkswirtschaften

Die Bundesregierung wird mit den Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit in einem international koordinierten Ansatz besonders belasteten Gesellschaftsgruppen helfen und gezielt den Privatsektor insbesondere in den deutschen Reformpartnerländern unterstützen. Sie setzt sich zudem bei den Internationalen Organisationen dafür ein, dass die enormen Anstrengungen, die zur wirtschaftlichen Unterstützung im Rahmen der Pandemie und zum Wiederaufleben von Wirtschaft und Gesellschaft notwendig werden, im Sinne der Agenda 2030 und des Pariser Klimaabkommens erfolgen.

Außenwirtschaftsförderung und Handelspolitik:

Die Bundesregierung wird mit den bewährten Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung die deutsche Wirtschaft dabei unterstützen, Projekte und Investitionen in den betroffenen Ländern, insbesondere des Compact with Africa, fortzuführen und neu aufzusetzen, sowie neu entstehende Chancen auf Drittmärkten zu nutzen. Damit wird Deutschland einen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen im In- und Ausland, zur wirtschaftlichen Stabilisierung in besonders betroffenen Ländern und zum weltweiten Aufschwung nach der Krise leisten.

Handelspolitisch unterstreicht die Covid-19-Krise die Notwendigkeit der Stärkung des regelgebundenen Handels unter dem Dach der WTO, gerade zur Unterstützung der schwächeren Mitglieder der Weltgemeinschaft und (Markt-) Transparenz. Denn die Alternative wäre das „Recht des Stärkeren“. Die Bundesregierung wird sich weiter mit Nachdruck für eine Reform der Welthandelsorganisation WTO einsetzen, insbesondere für Initiativen, die auch Entwicklungsländern die Integration in den globalen Handel erleichtern. Daneben können gesundheitsbezogene Initiativen der WTO neue Dynamik verleihen wie etwa eine offenen Diskussion über eine Ausweitung des WTO-Pharmaabkommens oder über ein „Essential Health Goods Agreement“.

Komplementär dazu wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die EU ihre ehrgeizige bilaterale Handelsagenda weiter ausbaut – um durch Diversifizierung ihre Abhängigkeit von einzelnen Lieferländern zu vermindern, (Agrar-)Lieferketten aufrecht zu erhalten und zugleich die Integration von Partnerländern in den Welthandel zu befördern. Eine undifferenzierte Politik über „Reshoring“ und „Relocation“ hätte weltweit nachteilige Auswirkungen und würde gerade Entwicklungsländern am unteren Ende der Wertschöpfungskette schaden.

Unterstützung und Aufbau einer ressourcenschonenden und leistungsstarken Land- und Ernährungswirtschaft

Die Bundesregierung wird mit Blick auf die Agrar- und Ernährungswirtschaft ihre bestehenden Fördermaßnahmen zur Stärkung der Ernährungssicherung in den besonders betroffenen Regionen der Welt fortsetzen, um einer Hunger- und Ernährungskrise in Folge der Pandemie wirkungsvoll vorzubeugen.

II. REGIONALER FOKUS – AFRIKA , WESTBALKAN, ÖSTLICHE PARTNERSCHAFT, BESONDERS VULNERABLE STAATEN DES NAHEN OSTENS

Im EU Rahmen wird vor allem kurzfristig die Unterstützung der Länder des Westlichen Balkans sowie der Östlichen Partnerschaft Priorität haben, sowohl aus epidemiologischen als auch aus strategischen Gründen. Denn zu einer erfolgreichen Bekämpfung von COVID-19 in Europa gehört auch, dass wir die Bekämpfung des Virus in unserer unmittelbaren Nachbarschaft unterstützen. Wichtig ist hier auch die Unterstützung bei der Anpassung des Migrationsmanagements vor Ort an die COVID-19-Lage. Im Westlichen Balkan und den Ländern der Östlichen Partnerschaft stehen die politischen Investitionen von mehr als einer Dekade auf dem Spiel.

Afrika zählt zu den Regionen, die weltweit am schlechtesten auf die Auswirkungen der COVID-19 Krise vorbereitet sind. Zugleich fehlt es an Strukturen und Prozessen der Datenübermittlung, um eine zuverlässige Lagebeurteilung zu ermöglichen. Schwache Gesundheitssysteme, eine in vielerlei Hinsicht vulnerable Bevölkerung und fehlende soziale Sicherungssysteme drohen aus der Gesundheitskrise eine Entwicklungskrise mit gleichzeitig deutlich erkennbaren sicherheitspolitischen Konsequenzen und weitreichenden Auswirkungen auf Armut und Hunger werden zu lassen. Auch hier steht Europa in besonderer Verantwortung. Deutschland wird daher weiter an der Seite der Menschen in Afrika stehen und die enge Zusammenarbeit mit den afrikanischen Partnern in dieser schwierigen Zeit fortsetzen und an aktuelle Herausforderungen anpassen, zum Beispiel im Rahmen der bestehenden Initiative Compact with Africa. Im Zentrum des Engagements der Bundesregierung wird die Stärkung der afrikanischen Gesundheitssysteme, der Kampf gegen humanitäre Krisen, insbesondere gegen den Hunger sowie der Umgang mit den sozialen und ökonomischen Folgen der Krise stehen.

Deutschland wird seine Kräfte dort bündeln, wo sie spürbare Veränderungen bewirken, die auch im deutschen Interesse liegen. Dies gilt einerseits für die Staaten Afrikas und besonders vulnerable Staaten des Nahen Ostens. Sie sind besonders auf Hilfe angewiesen. Zudem hätte ihre Destabilisierung mit Blick auf regionale und überregionale bewaffnete Konflikte, fragile Friedensprozesse, Terrorismus und irreguläre Migration schwerwiegende Folgen auch für Deutschland und die EU. Dies gilt außerdem für die Staaten des Compact with Africa. Auch die Afrikanische Union, die insbesondere mit Blick auf Krisenprävention und Stabilisierung auf dem Kontinent eine entscheidende Rolle spielt, muss gezielt unterstützt werden.

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