Sind Sie Pianist*in und planen ein Beethoven Konzert in Hanoi? Sind Sie eine Theatergruppe und wollen ein deutsches Theaterstück in Hai Phong aufführen? Wollen Sie eine Veranstaltung in Hue organisieren, um den Einwohner*innen der Stadt deutsche Musik, Kunst und Literatur näher zu bringen? Planen Sie eine Konferenz in Hai Duong zur Stärkung des wissenschaftlichen Austausches zwischen deutschen und vietnamesischen Forscher*innen? Dann beantragen Sie jetzt eine Förderung aus dem kleinen Kultur- und Wissenschaftsfonds (KKWF) der Deutschen Botschaft Hanoi!
Die Botschaft fördert jedes Jahr kulturelle und wissenschaftliche Projekte und Maßnahmen in ihrem Amtsbezirk (also allen Provinzen in Vietnam nördlich von einschl. Hue), die der vietnamesischen Öffentlichkeit einen Einblick in die deutsche Kultur ermöglichen und den wissenschaftlichen Austausch zwischen Deutschland und Vietnam intensivieren. Inhaltlich kann es sich insbesondere handeln um Projekte und Veranstaltungen
a) in den Bereichen der bildenden Kunst und Ausstellungen,
b) in den Bereichen Musik, Theater, Tanz,
c) in den Bereichen Literatur und Publikationen,
d) in den Bereichen Film, Fernsehen und Hörfunk sowie im Bereich der neuen Medien,
e) zur Unterstützung der deutschen Sprach- und Bildungsprogramme (z.B. Konzerte,
Theateraufführungen bei Spracholympiaden, Stipendiatentreffen usw.).
f) in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, insbesondere der Wissenschaftskommunikation.
Für die Förderung Ihres Projekts aus dem KKWF müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Sie beantragen eine Förderung zwischen 500 und 5000 Euro umgerechnet in VND (einschließlich Reise, Hotel- und Verpflegungskosten). Eine Förderung über den genannten Betrag hinaus ist nur im Ausnahmefall möglich.
2. Es muss ein starker Deutschlandbezug gegeben sein.
3. Das Projekt muss das Ziel der Nachhaltigkeit verfolgen und damit über das Ereignis hinausreichende, längerfristige Wirkung haben.
4. Der Nutzen für die Allgemeinheit muss erkennbar sein, Projekte zugunsten von Einzelpersonen können nicht unterstützt werden.
5. Der Projektträger muss einen Eigenbeitrag leisten, ggfs. unterstützt durch lokale Behörden und Sponsoren.
6. Das Projekt darf nicht gleichzeitig durch Mittel des Goethe-Instituts oder andere öffentliche deutsche Stellen (z.B. Bundesregierung) gefördert werden (Doppelfinanzierungsverbot).
7. Mittel stehen nur für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung und können nicht in das nächste Jahr übertragen werden.
8. Das Projekt darf nicht bereits begonnen oder abgeschlossen sein.
Darüber hinaus ist der Projektträger dazu verpflichtet:
1. geeignete personelle und organisatorisch-administrative Maßnahmen zu treffen, um eine Zweckentfremdung der Zuwendung und die Beeinflussung seiner Projektaktivitäten durch Korruption zu vermeiden,
2. die Zuwendung wirtschaftlich und sparsam zu verwenden,
3. bei Anschaffungen / Dienstleistungen im Wert von mehr als 1000 Euro Angebote von drei verschiedenen Anbietern einzuholen, von welchen das wirtschaftlichste ausgewählt wird,
4. bei der Außendarstellung auf die Förderung der Maßnahme durch die Botschaft hinzuweisen und das Logo der Botschaft zu verwenden,
5. nach Projektende einen Nachweis über die Verwendung der Zuwendung zu fertigen und der Botschaft vorzulegen,
6. vor Projektbeginn und nach Projektende Fotos zu übermitteln, welche zur Bewerbung des Projekts und zur Veröffentlichung in den sozialen Medien geeignet sind (inkl. Genehmigung hierzu),
7. auf Anforderung der Botschaft sowie anderen deutschen Prüfungsorganen Projektunterlagen und Originalbelege vorzulegen,
8. Projektunterlagen und Originalbelege fünf Jahre aufzubewahren.
Wenn Ihr Projekt die genannten Voraussetzungen erfüllt und Sie die beschriebenen Verpflichtungen einhalten können, dann schicken Sie bitte mindestens drei Monate vor dem Projektbeginn ein maximal zweiseitiges Antragsschreiben in deutscher oder englischer Sprache, welches folgende Angaben beinhalten muss
- Vorstellung des Projetträgers
- Beschreibung des geplanten Projekts (unter besonderer Berücksichtigung des Deutschlandbezugs)
- Grobe Angaben zur Finanzierung
an diese E-Mail-Adresse: Mail
Bitte beachten Sie, dass der Botschaft nur begrenzte KKWF-Mittel zur Verfügung stehen. Ein Antrag begründet keinen Anspruch auf Förderung Ihres Projekts.
Sollte die Botschaft nach Prüfung des Antragsschreibens an einer Förderung Ihres Projekts interessiert sein, dann würden Sie im nächsten Schritt zur Vorlage eines ausführlichen Zuwendungsantrags (das entsprechende Formular lassen wir Ihnen zukommen) sowie eines detaillierten Finanzierungsplans aufgefordert werden. Wenn alle rechtlichen und formellen Voraussetzungen erfüllt sind, würde im Anschluss ein Zuwendungsvertrag mit Ihnen geschlossen werden.
Wir freuen uns auf Ihre Anträge!