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Visum für die Aufnahme eines studienfachbezogenen Praktikums

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Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

Die nachfolgenden Unterlagen legen Sie bitte im Original mit je einer einfachen Kopie vor. Bitte fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Originalen sowie einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Bearbeitung Ihres Antrages zurück.

Bitte fertigen Sie von allen Dokumenten, die nicht bereits in deutscher Sprache vorhanden sind (außer englischsprachige Unterlagen), eine Übersetzung an.

Bitte sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:

  • Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf
    Insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung bzw. Berufstätigkeit
  • Bescheinigung der zuständigen Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) in Deutschland mit Angabe der Praktikastelle und Immatrikulationsbescheinigung der Universität
  • Motivationsschreiben: Selbstverfasste, schriftliche Erklärung zur Motivation für das geplante Praktikum
  • Lebensunterhaltssicherung / Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
    - Angabe über die vorgesehene Unterkunft mit Höhe der Miete
    - Für die Zeit des Praktikums müssen mindestens 934.-- EUR/ Monat nachgewiesen werden
    Der Nachweis finanzieller Mittel ist möglich durch:
    Förmliche Verpflichtungserklärung mit Hinweis zur beabsichtigten Ausbildung

    Nachweis der Kostenübernahme durch eine dritte Person auf nationalem Formular, sog. Verpflichtungserklärung (Nähere Informationen erhalten Sie über die Ausländerbehörde, die für den Wohnort des Verpflichtungsgebers zuständig ist – bei dauerhaft im Ausland wohnenden Verpflichtungsgebern, kann die Erklärung an der für den Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung abgegeben werden)
    oder
    Eröffnung eines Sperrkontos

    Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. In Vietnam bieten nach dem aktuellen Kenntnisstand der Botschaft/des Generalkonsulates die nachfolgend gelisteten Banken ein Sperrkonto an, das die Vorgaben des Visumverfahrens erfüllt: Vietin Bank. Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz während Ihres Aufenthalts, sofern aus dem Praktikumsvertrag nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber/Ausbildungsbetrieb dafür Sorge tragen wird.
    Aus den ggf. vorgelegten Versicherungspolicen muss zweifelsfrei erkennbar sein, dass auch ein Arbeitsaufenthalt in Deutschland abgedeckt ist. Ist dies nicht eindeutig, ist eine zusätzliche Bestätigung der Krankenversicherung vorzulegen.

Wichtiger Hinweis: In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um den Antrag abschließend entscheiden zu können.

Krankenversicherungsschutz für die Dauer des Visums ist erst vorzulegen, wenn das Visum ausgestellt werden kann. Der Antragsteller wird von der Visastelle telefonisch benachrichtigt.

Haftungsausschluss

Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.


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