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Visum Familiennachzug des minderjährigen Kindes zum sorgeberechtigten Elternteil

The photo depicts a father, daughter, son and mother sitting on the floor in front of a sofa.

Family of four, © Colourbox

Artikel

Folgende Unterlagen legen Sie bitte im Original mit zwei Kopien vor. Bitte fertigen Sie zwei komplette Sätze von Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Bearbeitung Ihres Antrages zurück.
Bitte fertigen Sie von allen Dokumenten, die nicht bereits in deutscher Sprache vorhanden sind (außer englischsprachigen Unterlagen), eine Übersetzung an.

Für die Beantragung des Visums legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

  • gültiger Reisepass
  • zwei biometrische Foto-Mustertafel
  • ein zweifach vollständig ausgefülltes Antragsformular für nationale Visa (siehe Link)

    Bitte beachten Sie bei Minderjährigen (unter 18 Jahren):

    1. Beide Sorgeberechtigte sind bei Antragstellung anwesend und unterschreiben den Antrag

    oder

    2. Sollte nur ein Sorgeberechtigter anwesend sein, eine
    Einverständniserklärung Kindernachzug (siehe Link) des anderen mit Beglaubigung der Unterschrift (durch eine deutsche Behörde) im Original und einer Kopie sowie die Geburtsurkunde des Kindes und die Passkopie des nicht anwesenden Sorgeberechtigten.

    oder

    3. bei alleinreisenden Minderjährigen: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit Beglaubigung der Unterschrift (durch eine deutsche Behörde) im Original und einer Kopie sowie die Geburtsurkunde des Kindes und die Passkopie der Sorgeberechtigten

    (Falls zutreffend: Sterbeurkunde des Sorgeberechtigten, Gerichtsbeschluss über Übertragung des Sorgerechts)

Bitte sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:

  • Legalisierte Geburtsurkunde des Kindes  (siehe Link)
  • Familienbuch (Ho khau Gia Dinh) bzw. aktuelle Meldebestätigung der örtlichen Polizei.
  • Kopie des Reisepasses sowie Aufenthaltstitel des in Deutschland lebenden Elternteils
  • Kopie des Reisepasses oder Personalausweis des anderen Elternteils
  • Nachweis der Personensorge für das Kind

Bei alleiniger Sorgeberechtigung eines Elternteils: legalisierte Sterbeurkunde, legalisierter gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss oder legalisierte Verschollenheitserklärung des anderen Elternteils  (siehe Link)

Bei Eltern mit gemeinsamer Sorgeberechtigung, falls der Nachzug zu einem Elternteil erfolgen soll:
Einverständniserklärung des in Vietnam verbleibenden, ebenfalls sorgeberechtigten Elternteils zur ständigen Wohnsitznahme des Kindes in Deutschland (kann in der zuständigen Auslandsvertretung unter Vorlage eines Identitätsnachweises abgegeben werden)

Hinweis: Das vietnamesische Recht kennt grundsätzlich nur die gemeinsame elterliche Sorge. Dies gilt auch im Fall der Scheidung – denn als Scheidungsfolge wird nicht über das Sorgerecht verhandelt (entsprechende Urteilsübersetzungen sind in der Regel ungenau), sondern nur über die Lebens- und Betreuungssituation des Kindes. Es wird also bestimmt, welcher Elternteil das Kind großzieht – nicht aber, wer das Sorgerecht hat. Hieran ändern in der Regel auch nachträgliche „Sorgerechtsübertragungen“ nichts, es sei denn, einem Elternteil wurde das Sorgerecht gerichtlich aufgrund schwerer Verfehlungen auf Zeit entzogen

  • Wohnortnachweis der Familie in Deutschland, z.B. Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder Kopie des Personalausweises
  • Bei Nachzug zum Ausländer bei Minderjährigen ab 16 Jahren: Nachweis über gute Deutschkenntnisse (Niveau C1) oder sonstiger Nachweis, dass das Kind sich aufgrund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann.
  • Krankenversicherungsschutz für die Dauer des Visums
    Diese ist erst vorzulegen, wenn das Visum ausgestellt werden kann. Der Antragsteller wird von der Visastelle telefonisch benachrichtigt

Wichtiger Hinweis: In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um den Antrag abschließend entscheiden zu können.

Haftungsausschluss

Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

Eine bestimmte Bearbeitungszeit können wir Ihnen nicht zusichern, da bei Visumanträgen mit diesem Aufenthaltszweck die Zustimmung der lokalen Ausländerbehörde in Deutschland erforderlich ist. Die Bearbeitung dauert normalerweise mindestens sechs Wochen; die meisten Anträge sind innerhalb von drei Monaten beschieden. In Einzelfällen kann es aber auch länger dauern.

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