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Visum zur Eheschließung

Eheringe

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Artikel

Wenn Sie planen in Deutschland Ihren Partner oder Ihre Partnerin zu heiraten und anschließend bei ihm oder ihr zu leben, finden Sie hier alle Informationen zum Visum für die Eheschließung und anschließenden Daueraufenthalt.

Vorzulegende Unterlagen

In Ihrem Antragsformular geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, drucken Sie es und unterschreiben Sie es selbst.

Link zum Formular „VIDEX

Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm)

Informationen zu biometrischen Passfotos finden Sie hier: Foto-Mustertafel PDF / 2 MB .

Kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei.

Das Dokument muss noch mindestens zwei freie Seiten haben (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Bitte legen Sie folgende Unterlagen im Original mit je einer einfachen Kopie vor, fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück.

Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden.

Sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:

Eine Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung erhalten Sie vom Standesamt in Deutschland. Sie muss den Vermerk enthalten, dass die Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind.

Die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein.

Wenn Ihr Verlobter oder Ihre Verlobte

Wenn Ihr Verlobter oder Ihre Verlobte die nicht deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, fügen Sie bitte eine Kopie des Aufenthaltstitels bei.

Sie müssen nachweisen, dass Sie einfache Deutschkenntnisse besitzen. Dazu legen Sie ein Sprachzertifikat auf dem Niveau A1 eines anerkannten Prüfungsanbieters vor. Dies sind derzeit:

  • Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.
  • Sprachzertifikate der telc GmbH
  • Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)
  • „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER)
  • Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums

Ausnahmen: Wenn Sie offensichtlich fließend Deutsch sprechen, müssen Sie kein Sprachzertifikat vorlegen. In diesem Fall werden Ihre Deutschkenntnisse durch ein kurzes Gespräch bei der Antragsabgabe am Schalter der Auslandsvertretung nachgewiesen.

Nähere Informationen – auch zu weiteren möglichen Ausnahmen – finden Sie hier: Link


Versicherungsschutz ab dem Tag der Einreise für mindestens drei Monate ist erst vorzulegen, wenn das Visum ausgestellt werden kann. Sie werden von der Visastelle telefonisch benachrichtigt.

Hinweis: Eine Verpflichtungserklärung muss bei Antragstellung nicht vorgelegt werden. Ggf. wird im Laufe des Verfahrens der oder die in Deutschland lebende Verlobte von der Ausländerbehörde zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung aufgefordert.

In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um Ihren Antrag abschließend prüfen zu können.

Terminvereinbarung

Die Antragsunterlagen müssen Sie persönlich in der Auslandsvertretung abgeben. Einen Termin dafür vereinbaren Sie hier: Terminvergabesystem

Gebühren

Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar in vietnamesischen Dong.

Bearbeitungszeit

Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens die Ausländerbehörde am künftigen Wohnort in Deutschland beteiligt werden muss, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretung keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldung aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Auslandsvertretung erfolgen. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit der Ausländerbehörden mindestens drei Monate. Im Einzelfall kann es deutlich länger dauern.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit von drei Monaten ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Nach der Einreise

Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun.

Nehmen Sie nach der Einreise Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.

Haftungsausschluss

Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.




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