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Visum zur Eheschließung/ Eingehung einer Lebenspartnerschaft mit anschließender Wohnsitznahme in der Bundesrepublik Deutschland

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Folgende Unterlagen legen Sie bitte im Original mit zwei Kopien vor. Bitte fertigen Sie zwei komplette Sätze von Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Bearbeitung Ihres Antrages zurück.
Bitte fertigen Sie von allen Dokumenten, die nicht bereits in deutscher Sprache vorhanden sind (außer englischsprachigen Unterlagen), eine Übersetzung an.
Für die Beantragung des Visums legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
- gültiger Reisepass
- zwei biometrische Foto-Mustertafel PDF / 2 MB
- ein zweifach vollständig ausgefülltes Antragsformular für nationale Visa
Bitte sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:
- Anmeldung der Eheschließung
Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung nach § 13 Abs. 4 PStG
Die Bescheinigung muss den Vermerk des Standesbeamten enthalten, dass er festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind. Diese Bescheinigung kann in der Regel erst ausgestellt werden, wenn das zuständige Oberlandesgericht der Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zugestimmt hat - Wohnortsnachweis des Verlobten in Deutschland z.B. durch eine Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
- Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des in Deutschland lebenden Verlobten.
Bei nicht-deutschen/ nicht EU-Staatsangehörigen bitte auch Kopie des Aufenthaltstitels beifügen Nachweis einfacher Deutschkenntnisse: Grundsätzlich durch ein aktuelles Sprachzertifikat A1 nachzuweisen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: Link
- Krankenversicherungsschutz für die Dauer des Visums
Diese ist erst vorzulegen, wenn das Visum ausgestellt werden kann. Der Antragsteller wird von der Visastelle telefonisch benachrichtigt.
Wichtige Hinweise:
- Eine Verpflichtungserklärung muss bei Antragstellung nicht vorgelegt werden.
- In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um den Antrag abschließend entscheiden zu können.
Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.
Eine bestimmte Bearbeitungszeit können wir Ihnen nicht zusichern, da bei Visumanträgen mit diesem Aufenthaltszweck die Zustimmung der lokalen Ausländerbehörde in Deutschland erforderlich ist. Die Bearbeitung dauert normalerweise mindestens sechs Wochen; die meisten Anträge sind innerhalb von drei Monaten beschieden. In Einzelfällen kann es aber auch länger dauern.