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Konsularischer Service und Visa

a) Arbeitnehmer:

b) Firmeninhaber:innen oder Selbstständige:

  • Handelsregisterauszug
  • Steuererklärung des Unternehmens über die letzten drei Monate
  • Firmenkontoauszüge der letzten drei Monate

c) Antragsteller:innen im Ruhestand:

  • Rentenbescheid

d) Studierende:

  • Immatrikulationsnachweis für das laufende Semester und Studierendenausweis

z.B. durch Vorlage von:

  • Sparguthaben (physisch ausgestelltes Sparbuch oder online geführtes Sparbuch als Screenshot, Verifizierung durch Vorzeigen der Banking-App bei Antragstellung erforderlich),
  • Landnutzungsurkunden / Immobilienbesitz,
  • Nachweise über sonstige regelmäßige Einkünfte z.B. Mieteinnahmen, Sozialhilfe, etc.

Die Vorlage eines Familienbuchs ist nicht erforderlich.

  • Hotelbuchung/-reservierung oder private Unterkunft mit vollständiger Adresse (Name, Straße, PLZ, Stadt, Kontaktperson, Buchungsnummer)
  • detaillierter Reiseplan
  • Flugreservierung (es ist nicht erforderlich, den Flug bereits fest zu buchen)

  • gültig für den gesamten Schengen-Raum und die beantragte Aufenthaltsdauer
  • Die Deckungssumme für Arztkosten, Krankenhausbehandlung und Kosten für Repatriierung im Krankheits- oder Todesfall muss mindestens 30.000 € betragen und deutlich aus dem Versicherungsschein hervorgehen

Hinweis: Sollten Sie ein Mehrjahresvisum erhalten, sind Sie selbst dafür verantwortlich, dass auch die weiteren Aufenthalte abgedeckt sind. Diesen Nachweis müssen Sie ggf. bei Einreise erbringen.

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