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Konsularischer Service und Visa
a) Arbeitnehmer:
- Arbeitsvertrag, aus dem die Position und die Dauer der Anstellung hervorgeht
- Nachweis über Sozialversicherung (in Buchform oder als Screenshot der App, Verifizierung durch Vorzeigen der App bei Antragstellung erforderlich)
- Erklärung des Arbeitgebers, dass dem Antragsteller (bezahlter oder unbezahlter) Urlaub gewährt wird
b) Firmeninhaber:innen oder Selbstständige:
- Handelsregisterauszug
- Steuererklärung des Unternehmens über die letzten drei Monate
- Firmenkontoauszüge der letzten drei Monate
c) Antragsteller:innen im Ruhestand:
- Rentenbescheid
d) Studierende:
- Immatrikulationsnachweis für das laufende Semester und Studierendenausweis
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Gehalt, Rente oder sonstige regelmäßige Einkünfte sind zu markieren
- bei Finanzierung des Lebensunterhalts durch Dritte (z.B. Ehepartner oder erwachsene Kinder): Kontoauszüge der letzten drei Monate und Einkommensnachweise analog zu Punkt 6
z.B. durch Vorlage von:
- Sparguthaben (physisch ausgestelltes Sparbuch oder online geführtes Sparbuch als Screenshot, Verifizierung durch Vorzeigen der Banking-App bei Antragstellung erforderlich),
- Landnutzungsurkunden / Immobilienbesitz,
- Nachweise über sonstige regelmäßige Einkünfte z.B. Mieteinnahmen, Sozialhilfe, etc.
- Heiratsurkunde (soweit zutreffend) + Kopie der ID-Karte / Kopie des Reisepasses + Aufenthaltstitel des Ehegatten, wenn sie/er sich aktuell im Ausland aufhält.
- Geburtsurkunde aller Kinder der antragstellenden Person (soweit zutreffend) + Kopie der ID-Karten / Kopie der Reisepässe + Aufenthaltstitel der Kinder, wenn sie sich aktuell im Ausland aufhalten.
- Meldebescheinigung der örtlichen Polizei oder Screenshot aus der VNeID-App mit Meldedaten (Verifizierung durch Vorzeigen der App bei Antragstellung erforderlich)
Die Vorlage eines Familienbuchs ist nicht erforderlich.
- Hotelbuchung/-reservierung oder private Unterkunft mit vollständiger Adresse (Name, Straße, PLZ, Stadt, Kontaktperson, Buchungsnummer)
- detaillierter Reiseplan
- Flugreservierung (es ist nicht erforderlich, den Flug bereits fest zu buchen)
- gültig für den gesamten Schengen-Raum und die beantragte Aufenthaltsdauer
- Die Deckungssumme für Arztkosten, Krankenhausbehandlung und Kosten für Repatriierung im Krankheits- oder Todesfall muss mindestens 30.000 € betragen und deutlich aus dem Versicherungsschein hervorgehen
Hinweis: Sollten Sie ein Mehrjahresvisum erhalten, sind Sie selbst dafür verantwortlich, dass auch die weiteren Aufenthalte abgedeckt sind. Diesen Nachweis müssen Sie ggf. bei Einreise erbringen.