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Visum für die Aufnahme einer Beschäftigung als Au-pair

Foto eines lachenden Babys

Foto eines lachenden Babys, © www.colourbox.com

Artikel

Folgende Voraussetzungen müssen zwingend vorliegen:

- Anträge müssen vor Vollendung des 27. Lebensjahres gestellt werden

- Grundkenntnisse der deutschen Sprache

- mindestens ein minderjähriges Kind lebt in der Gastfamilie

- kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Au-pair und Gasteltern

- Deutsch ist die Familiensprache der Gastfamilie

Die nachfolgenden Unterlagen legen Sie bitte im Original mit je einer einfachen Kopie vor. Bitte fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Originalen sowie einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Bearbeitung Ihres Antrages zurück.

Bitte fertigen Sie von allen Dokumenten, die nicht bereits in deutscher Sprache vorhanden sind (außer englischsprachige Unterlagen), eine Übersetzung an.

Bitte sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:

  • gültiger Reisepass
  • zwei biometrische Passfotos (Anhang Fotomustertafel)
  • ein zweifach vollständig ausgefülltes Antragsformular (Antragsformular für nationale Visa)
  • Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf: Insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung bzw. Berufstätigkeit
  • Motivationsschreiben (Selbstverfasste, schriftliche Erklärung zur Motivation für den Au-pair-Aufenthalt)
  • Erweiterte Meldebescheinigung der Gastfamilie

    Die Gastmutter und/oder der Gastvater sowie das minderjährige Kind/die minderjährigen Kinder müssen aufgeführt sein

  • Au-pair Vertrag zwingend im Original (Bei RAL-zertifizierten Vermittlungsagenturen ist die Übersendung eines Scans ausreichend.)
    Vertrag in deutscher oder englischer Sprache nach dem Muster der Bundesagentur für Arbeit.
    Welche Regelungen es für die Aufnahme eines Au-pairs zu beachten gilt, finden Sie auf der Informationsseite der Bundesagentur für Arbeit zusammengefasst.
  • Au Pair-Fragebogen für Gasteltern (Link)
  • Nachweis der Deutschkenntnisse
    Bei Antragstellung werden im Rahmen eines kurzen Gespräches die Deutschkenntnisse getestet
  • Krankenversicherungsschutz für die Dauer des Visums ist erst vorzulegen, wenn das Visum ausgestellt werden kann. Der Antragsteller wird von der Visastelle telefonisch benachrichtigt.

Wichtiger Hinweis: In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um den Antrag abschließend entscheiden zu können.

Haftungsausschluss

Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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