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Visum für ein Studium
internationale Studierende © colourbox.de
Allgemeine Informationen
Wenn Sie noch über keine Zulassung verfügen und zunächst eine Aufnahmeprüfung eines Studienkollegs ablegen müssen, gelten Sie als Studienbewerber. Mit einem Studienbewerber-Visum können Sie sich bis zu neuen Monaten in Deutschland aufhalten, um einen Studienplatz zu suchen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise für Studienbewerber auf diesem Merkblatt.
Allgemeine Informationen zu Studienmöglichkeiten in Deutschland finden Sie auf Study in Germany.
Vorzulegende Unterlagen
Für Ihren Visumantrag werden grundsätzlich die Unterlagen benötigt, die im Nachfolgenden aufgelistet sind. Im Auslandsportal wird Ihnen mitgeteilt, welche Unterlagen im Original vorgelegt werden müssen.
Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).
Legen Sie den Zulassungsbescheid Ihrer Hochschule oder die Zulassung zum Studienkolleg vor.
Als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung dient ein APS-Zertifikat.
Weitere Informationen zum APS-Verfahren.
Die erforderlichen Sprachkenntnisse für Ihren Studiengang legt die Hochschule fest. Studienbewerber müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen.
Ist die Unterrichtssprache Deutsch, reichen Sie bitte ein Zertifikat eines anerkannten Prüfungsanbieters ein. Dies sind derzeit:
- Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.
- Sprachzertifikate der telc GmbH
- Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)
- „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER)
- Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums
Englische Sprachkenntnisse können durch IELTS oder TOEFL-Zertifikate nachgewiesen werden.
Der vorgelegte Sprachnachweis darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein.
Ausnahme: Wenn die Hochschule oder das Studienkolleg im Zulassungsbescheid bestätigt, dass Ihre Sprachkenntnisse bereits geprüft wurden und ausreichend sind, müssen Sie kein Sprachzertifikat vorlegen.
Wenn Sie im Rahmen eines Austausches in Deutschland studieren wollen, legen Sie den Partnerschaftsvertrag Ihrer Hochschule in Vietnam mit der deutschen Hochschule sowie einen Nachweis Ihrer Immatrikulation an Ihrer vietnamesischen Hochschule (z. B. Studienausweis) vor.
Legen Sie die Einladung zum Aufnahmetest für ein Studienkolleg sowie einen TestAS vor. Der TestAS ist der Studieneignungstest für internationale Studienbewerber, die ein Studium in Deutschland planen.
Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf, in dem Sie insbesondere Ihre bisherige Ausbildung bzw. Berufstätigkeit darstellen.
Bitte stellen Sie in einem selbst verfassten Schreiben dar, warum Sie in Deutschland studieren wollen, warum Sie sich für Ihren geplanten Studiengang entschieden haben und welche Pläne Sie für Ihre Zukunft haben.
Sie müssen nachweisen, dass während des Aufenthalts in Deutschland Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Als Nachweis legen Sie ein Sperrkonto mit einem Sperrguthaben von 992,-€ pro Monat Ihres Aufenthalts vor. Bei Antragstellung muss der Lebensunterhalt für das erste Jahr des Studiums nachgewiesen werden.
Studienbewerber müssen pro Monat einen Betrag von 1.091 Euro nachweisen.
Alternativ können Sie eine förmliche Verpflichtungserklärung mit nachgewiesener Bonität eines Sponsors in Deutschland vorlegen.
Die Finanzierung kann auch durch ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln sichergestellt werden. Sollten Sie ein Stipendium haben, legen Sie bitte einen Nachweis dazu vor.
Studiengebühren: Wenn die Hochschule Studiengebühren erhebt, weisen Sie bitte nach, in welcher Höhe diese bereits bezahlt wurden und legen Sie Nachweise dazu vor, wie die Studiengebühren finanziert werden, z.B. Einkommensnachweise der Eltern.
- Nachweis einer privaten deutschen Krankenversicherung, die die unten genannten Anforderungen erfüllt und am voraussichtlichen Reisetermin beginnt
ODER
- Nachweis einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung, bestehend aus einem Schreiben Ihrer deutschen Krankenkasse, sowie einer Reisekrankenversicherung für die ersten drei Wochen.
ODER
- Nachweis einer privaten ausländischen (auch vietnamesischen) Krankenversicherung einschließlich der von Ihnen gewählten Police, die die unten genannten Anforderungen erfüllt und am voraussichtlichen Reisetermin beginnt
Wann ist eine Krankenversicherung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse gleichwertig?
o Keine Begrenzung der Erstattung im Krankheitsfall
o Wenn die versicherte Person erkrankt, kann kein höherer Selbstbehalt als 300 € pro Jahr verlangt werden
o Vorerkrankungen müssen eingeschlossen sein
o Keine Kündigungsklausel bei Erreichen eines bestimmten Alters, Änderung der Aufenthaltsgenehmigung oder Verlust der Aufenthaltsgenehmigung
o Der Versicherungsschutz darf keine zeitliche Begrenzung haben (oder muss automatisch erneuert werden)
Wenn Sie möchten, dass Ihr Visum eine Woche vor Ihrem Studienbeginn bereits gültig sein soll, muss dieser Zeitraum von Ihrer Krankenversicherung abgedeckt sein.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über das Auslandsportal. Bitte laden Sie die geforderten Dokumente in das Auslandsportal hoch und reichen Sie Ihren Visumantrag digital bei VFS ein. Zusätzlich müssen Sie eine Bestätigung zur Zahlung der VFS Servicegebühr hochladen. Nachdem Sie Ihre Unterlagen vollständig hochgeladen haben, werden Sie zur VFS Webseite zur Zahlung der Servicegebühr weitergeleitet. VFS hat ebenfalls eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Auslandsportal erstellt.
Durch das Auslandsportal erhalten Sie vorab eine Rückmeldung, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Nach erfolgreicher Vorprüfung können Sie einen Termin bei VFS zur Abgabe der originalen Unterlagen und Biometrieabnahme buchen. Darüber werden Sie automatisch im Auslandsportal informiert und über das Auslandsportal an die entsprechenden Terminbuchungswebseiten weitergeleitet.
Bitte seien Sie sich bereits vor Beantragung des Visums bewusst, ob eine Einreise wenige Tage vor Semesterbeginn gewünscht ist. Je nach Einzelfall können Visa meist bis zu max. einer Woche vor Semesterbeginn bereits gütig sein, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich in Deutschland einzugewöhnen. Bitte beachten Sie hierzu aber insbesondere die Hinweise unter „Krankenversicherung“. Bitte geben Sie gleich im Auslandsportal im VIDEX Antragsformular das gewünschte Einreisedatum bis max. eine Woche vor Ausbildungsbeginn an. Nachträgliche Änderungen der Visumgültigkeit nach Aushändigung des Visums sind nicht möglich.
Sonderfall: Zeitgleicher Familiennachzug zur Studentin oder zum Student
Falls Sie als Studentin oder Student gemeinsam mit Ihren Familienangehörigen nach Deutschland ziehen möchten, kann Ihre Familie ihre Visa zum zeitgleichen Familiennachzug gemeinsam mit Ihnen bei VFS beantragen. Eine separate Terminvereinbarung bei der Botschaft Hanoi oder dem Generalkonsulat Ho-Chi-Minh-Stadt ist nicht nötig. Ein zeitgleicher Familiennachzug ist bis zu sechs Monate nach Beantragung des Visums der Studentin oder des Students möglich.
Eine Beantragung von zeitgleichen Familiennachzug zu Studierenden ist aber aktuell nicht über das Auslandsportal möglich. Ihre Familienangehörige, die zeitgleich oder bis zu sechs Monate nach der Studentin oder dem Student bei VFS beantragen, können das Auslandsportal für die Visaanträge zur Familienzusammenführung nicht nutzen. Es muss weiterhin mit ausgedruckten und kopierten Unterlagen beantragt werden.
Die Firma VFS Global hat nach erfolgreichem Abschluss eines in Berlin geführten regionalen Vergabeverfahrens für Südostasien/Ostasien am 15.06.2018 die Dienstleistungskonzession für die Auslagerung der Visumantragsannahme u.a. an den beiden deutschen Auslandsvertretungen Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt in Vietnam erhalten.
Für Vietnam wurde die Einrichtung von drei Visa-Annahmezentren, in Hanoi, Ho-Chi-Minh-Stadt und Da Nang, beschlossen.
Die Firma VFS Global arbeitet bereits seit geraumer Zeit mit verschiedenen anderen Schengen-Mitgliedstaaten, u.a. Finnland, Österreich und Belgien, in Vietnam zusammen und übernimmt für diese Staaten die Visumantragsannahme. VFS Global ist damit ein etablierter, professioneller und erfahrener Partner auch für Deutschland.
Zunächst einmal ist der gesamte Prozess der Annahme, Weiterleitung der Anträge an die Auslandsvertretung und Rückgabe von Visumanträgen und -unterlagen umfasst, also übernimmt der externe Dienstleister:
- allgemeine Informationserteilung;
- Terminvergabe zur Antragstellung;
- Entgegennahme und Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen;
- Eingabe der Antragstellerdaten in das Online-Antragsformular VIDEX;
- Erfassung der biometrischen Daten (Fingerabdrücke, Fotos);
- Gebührenannahme;
- Weiterleitung von Antragsunterlagen und -daten sowie Gebühren an die Visastelle der zuständigen deutschen Auslandsvertretung;
- Passrückgabe.
Darüber hinaus kann der externe Dienstleister je nach Erfordernis der jeweiligen Auslandsvertretung weitere freiwillige, aber kostenpflichtige Dienstleistungen anbieten (z.B. Fotokopien, Übersetzungsservice, Premium- und VIP-Services).
- Keine Wartezeiten! VFS Global ist vertraglich verpflichtet, jedem Antragsteller innerhalb von zwei Tagen einen Termin anzubieten. Die Wartezeit bis zur Antragstellung beträgt deshalb auch maximal zwei Tage. Zusätzlich ist die Möglichkeit einer sog. „Walk-in-Antragstellung“ gegeben, das heißt, dass auch ohne Termin eine Vorsprache innerhalb der Öffnungszeiten des jeweiligen Visa-Annahmezentrums von VFS Global erfolgen kann. Hier kann es dann zu geringfügigen Wartezeiten im Annahmezentrum selbst kommen, bis der nächste freie VFS-Mitarbeiter für Walk-in-Kunden verfügbar ist. Vorab gebuchte Termine haben dabei immer Vorrang vor der Bedienung von Walk-in-Kunden.
- Verbesserter Kundenservice! VFS Global bietet einen umfassenden Rundum-Service für Visumantragsteller, der in der Form den deutschen Auslandsvertretungen aus Kapazitätsgründen nicht möglich war. VFS Global berät interessierte Antragsteller durch telefonische Hotline und per E-Mail jeweils auf Englisch und Vietnamesisch sowie umfassend auf der eigens eingerichteten Website. Zudem gibt es verschiedene Service-Leistungen, siehe unten.
Schritt 1: Informieren Sie sich auf der Website von VFS Global über die verschiedenen Visumkategorien und die jeweils einschlägigen Visumbestimmungen. Bei Fragen können Sie sich an den Kundenservice von VFS Global wenden (per Telefonhotline: 0084 28 3521 2002 auf Englisch und Vietnamesisch oder per E-Mail).
Schritt 2: Buchen Sie sich einen Termin zur Antragsannahme in einem der VFS-Annahmezentren in Vietnam – unabhängig von Ihrem Wohnort in Vietnam.
Schritt 3: Erscheinen Sie pünktlich (Kulanz von +15 Minuten maximal!) zu Ihrem Termin im VFS-Annahmezentrum mit allen notwendigen Antragsunterlagen, die Sie in Schritt 1 ermittelt haben. Nach Eintreffen im Visum-Annahmezentrum wird zunächst Ihr Antrag von einem VFS-Mitarbeiter erfasst. Die Erfassung beinhaltet die Entgegennahme und Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen sowie die Eingabe der Antragstellerdaten in das Online-Antragsformular VIDEX. Danach werden Ihre biometrischen Daten (Passfoto und Fingerabdrücke) erfasst. Anschließend muss jeder Antragsteller die VFS-Service-Gebühr sowie zusätzlich die einschlägige Visumgebühr, jeweils zahlbar in VND zum am Tag der Zahlung gültigen Wechselkurs (Möglichkeit von Bar-Zahlung oder Unbar-Zahlung), für den Antrag entrichten.
Daneben können Sie zusätzliche von VFS Global angebotene Service-Leistungen, die Sie bei Ihrer Visumantragstellung unterstützen, gesondert buchen. Es handelt sich hierbei um freiwillige und damit kostenpflichtige Service-Leistungen, die nicht in der regulären oben genannten Service-Gebühr von VFS Global enthalten sind.
Schritt 4: Ihre Antragsunterlagen werden von VFS Global am Tag nach Ihrer Antragstellung an die zuständige Auslandsvertretung (entweder Botschaft Hanoi oder Generalkonsulat Ho-Chi-Minh-Stadt) zur Entscheidung über Ihren Antrag übermittelt. Sie können den Bearbeitungsstand Ihres Antrags über die VFS-Website nachverfolgen. Die Bearbeitung bei der zuständigen Auslandsvertretung kann bis zu 15 Kalendertage betragen.
Schritt 5: Das Ergebnis Ihres Visumantrags (Visumerteilung oder Ablehnung) wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit Ihrem Reisepass und ggfs. eingereichten Originalunterlagen durch die Auslandsvertretung zurück an das VFS-Annahmezentrum geschickt, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Sie werden von VFS Global informiert, sobald Sie das Ergebnis dort abholen können. Das Ergebnis wird Ihnen alternativ von VFS Global direkt postalisch zugesandt, sofern Sie die Zusatz-Serviceleistung der Zustellung per Kurierdienst gebucht haben.
Schritt 6:
Wenn Sie Ihr Visum erhalten haben, überprüfen Sie bitte unverzüglich, ob Ihr Visum korrekt ausgestellt wurde. Insbesondere die richtige Schreibweise Ihres vollständigen Namens, aber auch Ihre Passnummer, ferner die Gültigkeitsdauer des Visums und der Reisezweck.
Hinweis: Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in den Schengenraum durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher immer einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) bei Einreise mit sich führen.
Wenn Ihr Visum abgelehnt wurde, finden Sie alle weiteren Informationen im Ablehnungsbescheid.
Am Entscheidungsprozess in Bezug auf eingereichte Visumanträge ändert sich durch die Antragsannahme bei VFS nichts. Die Entscheidung über einen Visumantrag (Visumerteilung oder Ablehnung) ist eine hoheitliche Aufgabe und wird – wie bisher – ausschließlich von den entsandten Visumentscheidern an der Auslandsvertretung getroffen. Die bei VFS Global abgegebenen Anträge werden für die weitere Bearbeitung und Entscheidung über den Antrag umgehend nach Antragstellung an die Visastelle der zuständigen deutschen Auslandsvertretung weitergeleitet.
Die Servicegebühr von VFS Global ist vom Visumantragsteller selbst zu bezahlen.
Allgemein von der Service-Gebühr umfasste Leistungen (einschlägig für alle Anträge) finden Sie unter Punkt 2.
Den derzeit geltenden allgemeinen Gebühren-Satz sowie Informationen zu kostenpflichtigen, freiwilligen Zusatzleistungen (z.B. Erstellung biometrischer Fotos, Ausfüllhilfe für Antragsformulare, Pass-Rücksendung, Premium-Service, usw.) finden Sie auf der Webseite von VFS Global.
Sie erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung, wenn Ihre Entscheidung an das Visumantragszentrum zurückgesendet wurde.
Sie können den Status Ihres Visumantrags auch online tracken. Verwenden Sie die Referenznummer, die auf der vom Visumantragszentrum ausgestellten Rechnung/Quittung angegeben ist, zusammen mit Ihrem Nachnamen, um auf diesen Service zuzugreifen.
Gebühren
Die Visumgebühr beträgt 75 Euro (für Antragstellende unter 18 Jahren 37,50 Euro), zahlbar in vietnamesischen Dong.
Zusätzlich fallen die Service-Gebühr von VFS an.
Bearbeitungszeit
Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern. Meist beträgt die Bearbeitungszeit bei Studierenden ca. sechs bis acht Wochen. Im Einzelfall kann es jedoch deutlich länger dauern, gerade wenn Sie Ihren Visumantrag erst kurz vor Semesterbeginn stellen.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag daher mit ausreichend Vorlauf vor Ihrer geplanten Einreise.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit von drei Monaten ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
Nach der Einreise
Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun.
Nehmen Sie nach der Einreise Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.
Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.