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Visum für eine Qualifizierungsmaßnahme zur Fachkraft

22 April 2024: Skilled Workers Wanted! Sign On An Open Door Of A Company. Job Advertisement And Job Concept. PHOTOMONTAGE

22 April 2024: Skilled Workers Wanted! Sign On An Open Door Of A Company. Job Advertisement And Job Concept. PHOTOMONTAGE, © picture alliance / CHROMORANGE

Artikel

Wenn Ihre Berufsqualifikation in Deutschland nur teilweise anerkannt wurde, können Sie ein Visum beantragen, um die notwendigen Qualifizierungen in Deutschland zu erlangen.

Allgemeine Informationen

Um in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen zu können, muss Ihre Qualifikation anerkannt bzw. als einer deutschen Ausbildung vergleichbar bewertet werden. Eine qualifizierte Beschäftigung liegt vor, wenn zu ihrer Ausübung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, die in einem Studium oder in einer qualifizierten Berufsausbildung erworben werden.

Ihre Qualifikation können Sie bereits vor Einreise nach Deutschland prüfen lassen. Wenn diese Prüfung ergibt, dass Ihre Ausbildung (noch) nicht gleichwertig mit einer deutschen Ausbildung ist, dann erhalten Sie einen sogenannten Defizitbescheid/Teilanerkennungsbescheid. In diesem Bescheid ist aufgeführt, in welchem Bereichen Sie sich noch theoretisch oder praktisch weiterbilden müssen, um die volle Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses zu erreichen.

Mit dem Visum für eine Qualifizierungsmaßnahme können Sie die nötigen Anpassungs- und Ausgleichsmaßnahmen in Deutschland durchlaufen und gleichzeitig bereits anfangen zu arbeiten. Nach Abschluss der Weiterbildung und vollständiger Anerkennung Ihrer Ausbildung können Sie dann in Deutschland einen Daueraufenthalt beantragen.

Bitte beachten Sie, dass es ausländische Universitätsabschlüsse gibt, die in Deutschland als Berufsausbildung gewertet werden.

Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf: Link

Seit 1. März 2023 ist es auch möglich, mit Unterstützung des Arbeitgebers das Anerkennungsverfahren erst nach der Einreise nach Deutschland zu durchlaufen. Lesen Sie dazu die Informationen zum à Visum für die Anerkennungspartnerschaft.

Vorzulegende Unterlagen

In Ihrem Antragsformular geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, drucken Sie es und unterschreiben Sie es selbst.

Link zum Formular „VIDEX

Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm)

Informationen zu biometrischen Passfotos finden Sie hier: Foto-Mustertafel PDF / 2 MB .

Kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei.

Das Dokument muss noch mindestens zwei freie Seiten haben (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).

Bitte legen Sie folgende Unterlagen im Original mit je einer einfachen Kopie vor, fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück.

Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden.

Sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:

Bescheid der zuständigen Landesbehörde oder Industrie- und Handelskammer, der Hinweise auf wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung und die notwendigen Anpassungsmaßnahmen enthält.

Je nachdem, welche Defizite im Bescheid festgestellt wurden, legen Sie Informationen zur geplanten Anpassungs- oder Ausgleichsmaßnahme vor.

a) Überwiegend theoretische Weiterbildung (z.B. Theorielehrgang, Sprachkurs)

  • Einladungsschreiben oder Anmeldebestätigung des Anbieters
  • Angabe zur Art und Dauer der Maßnahme mit Bezugnahme auf die festgestellten wesentlichen Unterschiede, Information über erforderliches sprachliches Mindestniveau sowie auf das Format der Maßnahme (Präsenz, hybrid, online)
  • Nachweis der für die Teilnahme an der Maßnahme erforderlichen Sprachkenntnisse (i.d.R. mindestens A2), bei Gesundheitsberufen ggf. auch höher.
  • Ggf. „Selbstauskunft“ des Anbieters (z.B. staatlich anerkannt / zugelassen nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) / Förderung im Rahmen staatlicher Förderprogramme/ Information über ggfs. beteiligte Betriebe)
  • Bei Lehrgängen von privaten, nicht zertifizierten oder nicht öffentlich geförderten Anbietern: Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die Maßnahme zur Erreichung der Anerkennung geeignet ist (Ausnahme: Sprachkurse, Vorbereitungskurse auf Prüfungen)

b) Überwiegend praktische Weiterbildung (z.B. Praxislehrgang, Praktikum): Vom Arbeitgeber ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis inkl. Zusatzblatt A mit

  • verbindlicher Bestätigung des Betriebes, dass die Qualifizierungsmaßnahme im Betrieb absolviert werden kann
  • Weiterbildungsplan des Betriebes, durch den deutlich wird, wer Sie betreut und wie das Ziel, die im Bescheid festgestellten Defizite auszugleichen, erreicht werden soll
  • ggf. Angaben zur geplanten Vergütung
  • Bei überwiegend betrieblich durchgeführten Vorbereitungskursen: Bestätigung des Trägers der Qualifizierungsmaßnahme, dass die betriebliche Praxisphase Bestandteil des Vorbereitungskurses ist

Wenn Sie während der Qualifizierungsmaßnahme eine Beschäftigung ausüben wollen, die nicht Teil der Qualifizierung ist, aber mit dem angestrebten Beruf in Zusammenhang steht, legen Sie die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis inkl. Zusatzblatt A, vollständig von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber ausgefüllt im Original vor. Aus der Stellenbeschreibung muss erkennbar sein, welchen fachlichen Zusammenhang die Beschäftigung mit dem angestrebten künftigen Beruf hat.

Zeugnis Ihrer in Vietnam abgeschlossenen Berufsausbildung oder Ihres Studiums.

Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit

Sie müssen nachweisen, dass Sie während Ihres Aufenthalts ausreichend krankenversichert sind.

In der Regel trägt der Arbeitgeber bzw. der Ausbildungsbetrieb ab Beginn Ihres Arbeitsvertrags dafür Sorge. Dies kann durch eine entsprechende Passage im Arbeitsvertrag nachgewiesen werden oder durch eine Versicherungspolice. Es muss in jedem Fall zweifelsfrei erkennbar sein, dass die Versicherung auch einen Arbeitsaufenthalt in Deutschland abdeckt. Ist dies nicht eindeutig, ist eine zusätzliche Bestätigung der Krankenversicherung vorzulegen.

Für den Zeitraum zwischen Ihrer Einreise und dem Beginn Ihres Arbeitsvertrags müssen Sie ggf. zusätzlich eine private Krankenversicherung abschließen. Bitte beachten Sie: Manche Reisekrankenversicherungen schließen den Versicherungsschutz aus, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist.

Während Ihres Aufenthalts in Deutschland muss Ihr Lebensunterhalt gesichert sein. In der Regel weisen Sie das durch Ihren Arbeitsvertrag und die Stellenbeschreibung für die Zeit vor und nach der Anerkennung nach.

Wenn Sie keine Beschäftigung während der Anpassungsmaßnahme aufnehmen, müssen Ihnen für den geplanten Zeitraum des Anerkennungsverfahrens mindestens 882 € netto pro Monat zur Verfügung stehen. Zum Nachweis richten Sie ein Sperrkonto ein.

Sie müssen nachweisen, dass Sie ausreichende Deutschkenntnisse für die geplante Maßnahme haben, in der Regel auf dem Niveau A2. Für Qualifizierungsmaßnahmen im Gesundheitsbereich ist in der Regel mindestens das Niveau B1 erforderlich. Dazu legen Sie ein Sprachzertifikat eines anerkannten Prüfungsanbieters vor. Dies sind derzeit:

  • Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.
  • Sprachzertifikate der telc GmbH
  • Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)
  • „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER)
  • Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums

Das Zertifikat darf bei Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein.

Wenn Sie die Prüfung in verschiedenen Modulen/Teilprüfungen abgelegt haben, müssen alle Module bei einem Prüfungsanbieter abgelegt worden sein. Nachweise über verschiedene Prüfteile bei unterschiedlichen Anbietern sind nicht ausreichend.

Sollte Ihr Arbeitgeber bereits vor Beginn des Visumverfahrens die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland eingeholt haben, verkürzt sich die Bearbeitungszeit in der Auslandsvertretung wesentlich. Die Vorabzustimmung muss im Original vorgelegt werden.

Ausnahme: Ist auf der Vorabzustimmung eine AZR-Nummer angegeben, ist eine Kopie ausreichend.

In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um Ihren Antrag abschließend prüfen zu können.

Bitte beachten Sie: Bei Antragstellenden ab 45 Jahren muss eine angemessene Altersvorsorge nachgewiesen werden. Legen Sie bereits bei Antragstellung geeignete Nachweise zur Alterssicherung vor (z. B. Immobilien, Wertpapiere, Versicherungen etc.)

Terminvereinbarung

Sie müssen die Antragsunterlagen persönlich abgeben. Bitte beachten Sie, dass die Antragsabgabe für diese Kategorie nur über den externen Dienstleister VFS möglich ist.

Gebühren

Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar in vietnamesischen Dong.

Informationen zur Service-Gebühr von VFS finden Sie hier

Die Firma VFS Global hat nach erfolgreichem Abschluss eines in Berlin geführten regionalen Vergabeverfahrens für Südostasien/Ostasien am 15.06.2018 die Dienstleistungskonzession für die Auslagerung der Visumantragsannahme u.a. an den beiden deutschen Auslandsvertretungen Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt in Vietnam erhalten.

Für Vietnam wurde die Einrichtung von zwei Visa-Annahmezentren, in Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt, beschlossen.

Die Firma VFS Global arbeitet bereits seit geraumer Zeit mit verschiedenen anderen Schengen-Mitgliedstaaten, u.a. Finnland, Österreich und Belgien, in Vietnam zusammen und übernimmt für diese Staaten die Visumantragsannahme. VFS Global ist damit ein etablierter, professioneller und erfahrener Partner auch für Deutschland.

Zunächst einmal ist der gesamte Prozess der Annahme, Weiterleitung der Anträge an die Auslandsvertretung und Rückgabe von Visumanträgen und -unterlagen umfasst, also übernimmt der externe Dienstleister:

  • allgemeine Informationserteilung;
  • Terminvergabe zur Antragstellung;
  • Entgegennahme und Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen;
  • Eingabe der Antragstellerdaten in das Online-Antragsformular VIDEX;
  • Erfassung der biometrischen Daten (Fingerabdrücke, Fotos);
  • Gebührenannahme;
  • Weiterleitung von Antragsunterlagen und -daten sowie Gebühren an die Visastelle der zuständigen deutschen Auslandsvertretung;
  • Passrückgabe.

Darüber hinaus kann der externe Dienstleister je nach Erfordernis der jeweiligen Auslandsvertretung weitere freiwillige, aber kostenpflichtige Dienstleistungen anbieten (z.B. Fotokopien, Übersetzungsservice, Premium- und VIP-Services).

  1. Keine Wartezeiten! VFS Global ist vertraglich verpflichtet, jedem Antragsteller innerhalb von zwei Tagen einen Termin anzubieten. Die Wartezeit bis zur Antragstellung beträgt deshalb auch maximal zwei Tage. Zusätzlich ist die Möglichkeit einer sog. „Walk-in-Antragstellung“ gegeben, das heißt, dass auch ohne Termin eine Vorsprache innerhalb der Öffnungszeiten des jeweiligen Visa-Annahmezentrums von VFS Global erfolgen kann. Hier kann es dann zu geringfügigen Wartezeiten im Annahmezentrum selbst kommen, bis der nächste freie VFS-Mitarbeiter für Walk-in-Kunden verfügbar ist. Vorab gebuchte Termine haben dabei immer Vorrang vor der Bedienung von Walk-in-Kunden.
  2. Verbesserter Kundenservice! VFS Global bietet einen umfassenden Rundum-Service für Visumantragsteller, der in der Form den deutschen Auslandsvertretungen aus Kapazitätsgründen nicht möglich war. VFS Global berät interessierte Antragsteller durch telefonische Hotline und per E-Mail jeweils auf Englisch und Vietnamesisch sowie umfassend auf der eigens eingerichteten Website. Zudem gibt es verschiedene Service-Leistungen, siehe unten.

Schritt 1: Informieren Sie sich auf der Website von VFS Global über die verschiedenen Visumkategorien und die jeweils einschlägigen Visumbestimmungen. Bei Fragen können Sie sich an den Kundenservice von VFS Global wenden (per Telefonhotline: 0084 28 3521 2002 auf Englisch und Vietnamesisch oder per E-Mail).

Schritt 2: Buchen Sie sich einen Termin zur Antragsannahme in einem der VFS-Annahmezentren in Vietnam – unabhängig von Ihrem Wohnort in Vietnam.

Schritt 3: Erscheinen Sie pünktlich (Kulanz von +15 Minuten maximal!) zu Ihrem Termin im VFS-Annahmezentrum mit allen notwendigen Antragsunterlagen, die Sie in Schritt 1 ermittelt haben. Nach Eintreffen im Visum-Annahmezentrum wird zunächst Ihr Antrag von einem VFS-Mitarbeiter erfasst. Die Erfassung beinhaltet die Entgegennahme und Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen sowie die Eingabe der Antragstellerdaten in das Online-Antragsformular VIDEX. Danach werden Ihre biometrischen Daten (Passfoto und Fingerabdrücke) erfasst. Anschließend muss jeder Antragsteller die VFS-Service-Gebühr sowie zusätzlich die einschlägige Visumgebühr, jeweils zahlbar in VND zum am Tag der Zahlung gültigen Wechselkurs (Möglichkeit von Bar-Zahlung oder Unbar-Zahlung), für den Antrag entrichten.

Daneben können Sie zusätzliche von VFS Global angebotene Service-Leistungen, die Sie bei Ihrer Visumantragstellung unterstützen, gesondert buchen. Es handelt sich hierbei um freiwillige und damit kostenpflichtige Service-Leistungen, die nicht in der regulären oben genannten Service-Gebühr von VFS Global enthalten sind.

Schritt 4: Ihre Antragsunterlagen werden von VFS Global am Tag nach Ihrer Antragstellung an die zuständige Auslandsvertretung (entweder Botschaft Hanoi oder Generalkonsulat Ho-Chi-Minh-Stadt) zur Entscheidung über Ihren Antrag übermittelt. Sie können den Bearbeitungsstand Ihres Antrags über die VFS-Website nachverfolgen. Die Bearbeitung bei der zuständigen Auslandsvertretung kann bis zu 15 Kalendertage betragen.

Schritt 5: Das Ergebnis Ihres Visumantrags (Visumerteilung oder Ablehnung) wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit Ihrem Reisepass und ggfs. eingereichten Originalunterlagen durch die Auslandsvertretung zurück an das VFS-Annahmezentrum geschickt, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Sie werden von VFS Global informiert, sobald Sie das Ergebnis dort abholen können. Das Ergebnis wird Ihnen alternativ von VFS Global direkt postalisch zugesandt, sofern Sie die Zusatz-Serviceleistung der Zustellung per Kurierdienst gebucht haben.

Schritt 6:

a) Visumerteilung: Gute Reise! :)

Bitte überprüfen Sie unverzüglich, ob Ihr Visum korrekt ausgestellt wurde. Insbesondere die richtige Schreibweise Ihres vollständigen Namens, aber auch Ihre Passnummer, ferner die Gültigkeitsdauer des Visums und der Reisezweck.

Hinweis: Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in den Schengenraum durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher immer einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) bei Einreise mit sich führen.

Am Entscheidungsprozess in Bezug auf eingereichte Visumanträge ändert sich durch die Antragsannahme bei VFS nichts. Die Entscheidung über einen Visumantrag (Visumerteilung oder Ablehnung) ist eine hoheitliche Aufgabe und wird – wie bisher – ausschließlich von den entsandten Visumentscheidern an der Auslandsvertretung getroffen. Die bei VFS Global abgegebenen Anträge werden für die weitere Bearbeitung und Entscheidung über den Antrag umgehend nach Antragstellung an die Visastelle der zuständigen deutschen Auslandsvertretung weitergeleitet.

Die Servicegebühr von VFS Global ist vom Visumantragsteller selbst zu bezahlen.

Allgemein von der Service-Gebühr umfasste Leistungen (einschlägig für alle Anträge) finden Sie unter Punkt 2.

Den derzeit geltenden allgemeinen Gebühren-Satz sowie Informationen zu kostenpflichtigen, freiwilligen Zusatzleistungen (z.B. Erstellung biometrischer Fotos, Ausfüllhilfe für Antragsformulare, Pass-Rücksendung, Premium-Service, usw.) finden Sie auf der Webseite von VFS Global.

Sie erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung, wenn Ihre Entscheidung an das Visumantragszentrum zurückgesendet wurde.

Sie können den Status Ihres Visumantrags auch online tracken. Verwenden Sie die Referenznummer, die auf der vom Visumantragszentrum ausgestellten Rechnung/Quittung angegeben ist, zusammen mit Ihrem Nachnamen, um auf diesen Service zuzugreifen.

Bearbeitungszeit

Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretungkeinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Auslandsvertretung erfolgen. Planen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. vier bis sechs Wochen. Im Einzelfall kann es länger dauern. Stellen Sie Ihren Antrag in jedem Fall mit ausreichend Vorlauf vor Ihrer geplanten Einreise.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit sechs Wochen ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Ausnahme: Für Antragstellende, die am beschleunigten Fachkräfteverfahren (Link) teilnehmen, beträgt die die Bearbeitungszeit in der Regel drei Wochen, nachdem Sie Ihren Antrag abgegeben haben.

Nach der Einreise

Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun.

Nehmen Sie nach der Einreise Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.

Haftungsausschluss

Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.




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