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Visum für den Elternnachzug zu Fachkräften
Vater umarmt seine zwei Söhne, © Zoonar.com/benis arapovic
Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten, können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Eltern nachholen. Die Informationen dazu finden Sie hier.
Allgemeine Informationen
Seit 1. März 2024 ermöglicht Deutschland den Familiennachzug für Eltern von Fachkräften, die ihren Aufenthaltstitel als Fachkraft erstmals ab dem 1. März 2024 erhalten haben. Wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin der Fachkraft dauerhaft mit dieser in Deutschland lebt, dann kann ein Visum nach dieser Kategorie auch für die Schwiegereltern der Fachkraft beantragt werden.
Für ein Visum zum Elternnachzug müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Fachkraft hat einen der folgenden Aufenthaltstitel erstmals am oder nach dem 1. März 2024 erhalten:
Blaue Karte EU, ICT-Karte, Aufenthaltstitel nach den§§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, den §§ 18d, 18f, 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitende/r Angestellte/r, als Führungskraft, als Unternehmensspezialist/in, als Wissenschaftler/in, als Gastwissenschaftler/in, als Ingenieur/in oder Techniker/in im Forschungsteam von Gastwissenschaftler/innen oder als Lehrkraft, nach § 19c Absatz 2 oder 4 Satz 1 oder § 21 AufenthG.
- Die Fachkraft kann den Lebensunterhalt für die Eltern bzw. Schwiegereltern und ggf. andere Familienangehörige eigenständig sichern
Vorzulegende Unterlagen
In Ihrem Antragsformular geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, drucken Sie es und unterschreiben Sie es selbst.
Link zum Formular „VIDEX“
Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm)
Informationen zu biometrischen Passfotos finden Sie hier: Fotomustertafel.
Kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei.
Das Dokument muss noch mindestens zwei freie Seiten haben (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).
Bitte legen Sie folgende Unterlagen im Original mit je einer einfachen Kopie vor, fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Abschluss der Bearbeitung zurück.
Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden.
Sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:
Legen Sie eine Kopie des Passes sowie des aktuellen Aufenthaltstitels (Vorder- und Rückseite) der Fachkraft, zu der der Nachzug erfolgen soll, vor.
Wenn es sich bei den nachziehenden um die Schwiegereltern der Fachkraft handelt, legen Sie bitte auch eine Kopie des Passes und des Aufenthaltstitels des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin vor.
Meldebescheinigung der Fachkraft in Deutschland, nicht älter als 6 Monate. Aus der Bescheinigung sollte hervorgehen, welche Personen mit der Fachkraft in einem Haushalt wohnen.
Ausnahme: Wenn die Angehörigen gleichzeitig mit der Fachkraft nach Deutschland ziehen, muss keine Meldebestätigung vorgelegt werden. Machen Sie in diesem Fall bitte Angaben zum geplanten Wohnort in Deutschland.
Legen Sie bitte Ihren aktuellen Arbeitsvertrag sowie einen Nachweis über die Gehaltszahlungen der letzten drei Monate vor.
Wenn das Gehalt der Fachkraft allein nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken, legen Sie weitere Nachweise darüber vor, wie der Lebensunterhalt gesichert werden soll.
Vietnamesische Urkunden müssen vorab legalisiert werden (zur Legalisation siehe Legalisation öffentlicher vietnamesischer Urkunden
Wenn es sich bei den nachziehenden um die Schwiegereltern der Fachkraft handelt, legen Sie bitte stattdessen die legalisierte Geburtsurkunde des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin sowie die legalisierte Eheurkunde vor.
Aktuelle Meldebestätigung der örtlichen Polizei für die Eltern, die nachziehen sollen. Die Bestätigung darf bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein
Versicherungsschutz ab dem Tag der Einreise für mindestens drei Monate ist erst vorzulegen, wenn das Visum ausgestellt werden kann. Sie werden von der Visastelle telefonisch benachrichtigt.
In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um Ihren Antrag abschließend prüfen zu können.
Terminvereinbarung
Die Antragsunterlagen müssen Sie persönlich in der Auslandsvertretung abgeben. Einen Termin dafür vereinbaren Sie hier: Terminvergabesystem
Gebühren
Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar in vietnamesischen Dong.
Bearbeitungszeit
Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens die Ausländerbehörde am künftigen Wohnort in Deutschland beteiligt werden muss, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretung keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldung aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Auslandsvertretung erfolgen. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit der Ausländerbehörden mindestens drei Monate. Im Einzelfall kann es deutlich länger dauern.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit von drei Monaten ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
Nach der Einreise
Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun.
Nehmen Sie nach der Einreise Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.
Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.