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Visum für Wissenschaftler und Forscher

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null, © Colourbox

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Bitte beachten Sie, dass die Antragsabgabe für diese Kategorie an VFS Global ausgelagert wurde! Informationen zu den angebotenen Serviceleistungen von VFS Global, den Standorten der Visa-Annahmezentren sowie zur Terminvergabe finden Sie in englischer und vietnamesischer Sprache auf der Website von VFS Global unter nachfolgendem Link.

Die folgenden Hinweise gelten für

  • Wissenschaftler, von Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Forschung und Lehre oder von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, die eine wissenschaftliche Tätigkeit ausüben werden;
  • Gastwissenschaftler, Ingenieure und Techniker als technische Mitarbeiter im Forschungsteam eines Gastwissenschaftlers sowie wissenschaftliche Mitarbeiter, die auf Einladung einer Hochschule oder einer öffentlich-rechtlichen, überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierten oder als öffentliches Unternehmen in privater Rechtsform geführten Forschungseinrichtung tätig werden;
  • Forscher, die eine Anerkennung der jeweiligen Forschungseinrichtung durch das BAMF und eine Aufnahmevereinbarung zwischen der Forschungseinrichtung und dem Forscher vorlegen können.

Ein Familiennachzug von Ehepartnern und/oder minderjährigen Kindern ist grundsätzlich bei einem Aufenthalt von über einem Jahr möglich, wenn ausreichender Wohnraum und zusätzliche finanzielle Mittel für den Unterhalt der Familie nachgewiesen werden. Konsultieren Sie dazu bitte auch die Merkblätter zum Familiennachzug.

Vorzulegende Unterlagen im Visumverfahren:

Die nachfolgenden Unterlagen legen Sie bitte im Original mit je einer einfachen Kopie vor. Bitte fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Originalen sowie einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Bearbeitung Ihres Antrages zurück.

Bitte fertigen Sie von allen Dokumenten, die nicht bereits in deutscher Sprache vorhanden sind (außer englischsprachige Unterlagen), eine Übersetzung ins Deutsche an.

Bitte sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:

1. vollständig ausgefülltes und vom Antragsteller unterschriebenes Antragsformular für nationale Visa (Online-Antragsformular „VIDEX“)

2. Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm) (Fotomustertafel)

Bitte kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei.

3. gültiger Reisepass (oder anerkanntes Passersatzdokument) mit mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.

4. Unterschriebene Aufnahmevereinbarung (ein Muster finden Sie hier) oder entsprechender Vertrag mit einer deutschen Forschungseinrichtung/ Hochschule im Original.

Der Vertrag muss folgende Angaben beinhalten:

  • die Art der wissenschaftlichen Tätigkeit
  • die zu besetzende Stelle
  • die Dauer des Aufenthalts
  • die Finanzierung des Aufenthalts (entweder die Höhe des Gehalts oder die Höhe des Stipendiums und aus welchen Mitteln dieses Stipendium gewährt wird)
  • die einladende Institution
  • Ggf. Nachweis über die Anerkennung der jeweiligen Forschungseinrichtung durch das BAMF.

5. Qualifikationsnachweise: Nachweis Doktorgrad oder Hochschulabschluss, der Zugang zu Doktorandenprogrammen eröffnet.

6. schriftliche Kostenübernahmeverpflichtung für Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monate nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung entstehen – hiervon kann abgesehen werden, wenn die Tätigkeit der Forschungseinrichtung überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird oder ein besonderes öffentliches Interesse besteht.

7. Nachweis ausreichender finanzieller Mittel durch die Aufnahmevereinbarung/den entsprechenden Vertrag, ein Sperrkonto oder ein Stipendium.

Für den Aufenthalt in Deutschland müssen dem Antragsteller monatlich mind. 1.027 EUR € zur Verfügung stehen, wenn kein Beschäftigungsverhältnis begründet wird. Der Nachweis über diese Mittel kann durch die Aufnahmevereinbarung/den entsprechenden Vertrag nachgewiesen erbracht werden. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis vorgesehen ist, muss mindestens der gesetzliche Mindestlohn (ab Januar 2023: 2.080,- Euro brutto) nachgewiesen werden. Bei Antragstellung sind finanzielle Mittel für die gesamte Zeit des Aufenthalts nachzuweisen.

8. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz

Die deutschen Auslandsvertretungen in Vietnam behalten sich das Recht vor, weitere, über die o.g. Liste hinausgehende Unterlagen oder Informationen bei Bedarf nachzufordern.

Haftungsausschluss

Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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