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Visum zur dualen Berufsausbildung in Deutschland

Berufsausbildung

Berufsausbildung, © colourbox

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Nach § 16a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) kann einem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung erteilt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Antragsabgabe für diese Kategorie an VFS Global ausgelagert wurde! Informationen zu den angebotenen Serviceleistungen von VFS Global, den Standorten der Visa-Annahmezentren sowie zur Terminvergabe finden Sie in englischer und vietnamesischer Sprache auf der Website von VFS Global unter nachfolgendem Link

Vorzulegende Unterlagen im Visumverfahren:

Die nachfolgenden Unterlagen legen Sie bitte im Original mit je einer einfachen Kopie vor. Bitte fertigen Sie also einen kompletten Satz mit Originalen sowie einen kompletten Satz mit Fotokopien der Antragsunterlagen. Die Originale erhalten Sie nach Bearbeitung Ihres Antrages zurück.

Bitte fertigen Sie von allen Dokumenten, die nicht bereits in deutscher Sprache vorhanden sind (außer englischsprachige Unterlagen), eine Übersetzung ins Deutsche an.

Bitte sortieren Sie die Sätze in nachfolgender Reihenfolge:

1. vollständig ausgefülltes und vom Antragsteller unterschriebenes Antragsformular für nationale Visa (Online-Antragsformular „VIDEX“)

2. Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm) (Fotomustertafel)

Bitte kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei.

3. gültiger Reisepass (oder anerkanntes Passersatzdokument)

4. ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache

5. Motivationsschreiben

Das Schreiben sollte darüber Auskunft geben, warum Sie eine Ausbildung in dem von Ihnen angegebenen Beruf absolvieren möchten. Bitte geben Sie hierbei auch an, wie die Ausbildung in Ihre bisherige Ausbildungs- und Berufsbiografie passt.

6. Nachweise zu Schulabschluss und ggf. bereits erfolgter Ausbildung oder Studium

7. Nachweise über die geplante Ausbildung

a) Vorlage eines Ausbildungsvertrages (zwingend im Original mit leserlichem Stempelabdruck) mit dem zukünftigen Ausbildungsbetrieb, unterschrieben von allen Parteien inklusive Ausbildungsplan

b) Sofern Ausbildungsvertrag nicht bereits von Berufsschule gestempelt und unterzeichnet wurde: Berufsschulvertrag oder Schulplatzvormerkung bei der Berufsschule oder Anmeldebestätigung bei Berufsschule oder Eintragungsbestätigung der IHK bzw. HWK;

Sofern Schulgeld zu zahlen ist: Angaben über die Höhe und Zahlungsmodalitäten

c) Vom Arbeitgeber vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis im Original

8. Nachweis über ausreichende Lebensunterhaltssicherung:

Zur Prüfung der ausreichenden Lebensunterhaltssicherung während der Berufsausbildung zieht die Visastelle einen bundeseinheitlichen Orientierungsbetrag heran. Der Orientierungsbetrag ist mit 771 ,- EUR netto / 927,- EUR brutto pro Monat festgelegt.

Als Nachweis im Visumverfahren wird zunächst die Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung laut Ausbildungsvertrag herangezogen.

Soweit Logis von Dritten übernommen wird, kann der entsprechende Betrag in Abzug gebracht werden. Soweit Kost von Dritten übernommen wird, können pauschal 150 EUR abgezogen werden. Darüber hinaus sind eventuelle Fehlbeträge durch Eigenmittel

z. B. auf einem Sperrkonto (Webseite des Auswärtigen Amts) oder im Einzelfall durch eine Verpflichtungserklärung auszugleichen.

9. Nachweis über Deutschkenntnisse, mind. auf B1-Sprachniveau (bzw. bei Sprachkurs in Deutschland vor der Berufsausbildung in der Regel mindestens A2-Sprachniveau; siehe 11.)

Als Nachweis ist ein anerkanntes Zertifikat eines nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers in Europe) zertifizierten Prüfungsanbieters vorzulegen. Dies trifft derzeit für folgende Sprachzertifikate zu:

a) Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.

b) Sprachzertifikate der telc GmbH

c) Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD)

d) „TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER)

e) Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums

Der vorgelegte Sprachnachweis darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein. Bitte beachten Sie außerdem, dass im Falle des Ablegens der Prüfung in Form von verschiedenen Modulen alle Modulprüfungen bei einem Prüfungsanbieter abgelegt worden sein müssen. Das Ablegen verschiedener Prüfteile bei unterschiedlichen Anbietern ist nicht ausreichend.

10. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Einreise gültig ab dem gewünschten Einreisetag und für eine Dauer von mindestens drei Monaten.

Bei einem vorherigen Sprachkurs (siehe 11.) sollte die Dauer den gesamten Zeitraum des Sprachkurses abdecken.

11. Sonderfall: vorheriger Sprachkurs: Bitte beachten Sie, dass auch bei einem der Ausbildung vorgelagerten Sprachkurs in Deutschland bereits bei Visabeantragung in der Regel Sprachkenntnisse mindestens auf A2-Niveau nachgewiesen werden müssen.
Folgende Nachweise sind dazu vorzulegen:
- Angaben zum geplanten Sprachkurs: Zeitraum, Anzahl der Sprachstunden und ggfs. Lehrinhalten, Kosten des Lehrgangs, Ort des Unterrichts
- Nachweis über die Entrichtung der Kursgebühr.

Für die Zeit während des Sprachkurses ist die Sicherung des Lebensunterhalts mit einem Betrag von mindestens 934,- EUR netto pro Monat (sofern keine Nebentätigkeit ausgeführt wird), bzw. 771,- EUR netto pro Monat (bei geringfügiger Beschäftigung von 10h/Woche) nachzuweisen.

12. (Optional) Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Ausländerbehörde (bzw. beim beschleunigten Fachkräfteverfahren gem. § 81a AufenthG. Ist darauf eine AZR-Nummer angegeben, braucht die Vorabzustimmung nur in Kopie vorgelegt werden.)

Die deutschen Auslandsvertretungen behalten sich das Recht vor weitere Unterlagen beim Antragsteller anzufordern, falls erforderlich.

Haftungsausschluss

Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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